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   BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95   

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BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95 (https://dejure.org/1995,3995)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1995 - 1 StR 319/95 (https://dejure.org/1995,3995)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1995 - 1 StR 319/95 (https://dejure.org/1995,3995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anklageschrift - Angeklagter - Handlungen - Höchstzahl - Anrechnung - Einkünfte - Arbeitsförderungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 59a; StGB § 263; StPO § 200

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht durch Unterlassung - Beurteilung

    Auszug aus BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95
    Die Verletzung desselben Handlungsgebots stellt nur eine Unterlassungstat dar, auch wenn sie nacheinander zu mehreren Schadensfällen führt (BGHSt 18, 376, 379; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Unterlassen 1).
  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Individualisierung der Tat - Abgrenzung der

    Auszug aus BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95
    In solchen Fällen genügt die Mitteilung der wesentlichen Grundzüge des Geschehens und seines Zeitrahmens (Senatsurteil v. 21. März 1995 - 1 StR 789/94).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95
    Sie geht hinsichtlich der Untreuehandlungen, die im Anschluß an die Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138 ff.) keine fortgesetzte Handlung mehr darstellen (BGH, Beschl. v. 16. August 1994 - 1 StR 364/94; BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1994 - 1 StR 622/94), von einem bestimmten Tatzeitraum aus, nennt die Grundzüge des Geschehensablaufs sowie den von der Ermittlungsbehörde angenommenen Gesamtschaden.
  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95
    Die Verletzung desselben Handlungsgebots stellt nur eine Unterlassungstat dar, auch wenn sie nacheinander zu mehreren Schadensfällen führt (BGHSt 18, 376, 379; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Unterlassen 1).
  • BGH, 22.06.1994 - 3 StR 457/93

    Tatzeitraum - Identität zwischen Anklage und Urteil - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95
    Sie erfüllt ihre Aufgabe, den Verfahrensgegenstand ausreichend von anderen Taten abzugrenzen (vgl. BGHSt 40, 44, 45; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8; BGH StV 1995, 113, 114).
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 622/94

    Nachteilszufügung - Untreue - Vergleich der Vermögenslage - Provision - Treubruch

    Auszug aus BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95
    Sie geht hinsichtlich der Untreuehandlungen, die im Anschluß an die Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138 ff.) keine fortgesetzte Handlung mehr darstellen (BGH, Beschl. v. 16. August 1994 - 1 StR 364/94; BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1994 - 1 StR 622/94), von einem bestimmten Tatzeitraum aus, nennt die Grundzüge des Geschehensablaufs sowie den von der Ermittlungsbehörde angenommenen Gesamtschaden.
  • BGH, 16.08.1994 - 1 StR 364/94

    Zusammenfassung von Einzeltaten zu einer fortgesetzten Tat

    Auszug aus BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95
    Sie geht hinsichtlich der Untreuehandlungen, die im Anschluß an die Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138 ff.) keine fortgesetzte Handlung mehr darstellen (BGH, Beschl. v. 16. August 1994 - 1 StR 364/94; BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1994 - 1 StR 622/94), von einem bestimmten Tatzeitraum aus, nennt die Grundzüge des Geschehensablaufs sowie den von der Ermittlungsbehörde angenommenen Gesamtschaden.
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95
    Sie erfüllt ihre Aufgabe, den Verfahrensgegenstand ausreichend von anderen Taten abzugrenzen (vgl. BGHSt 40, 44, 45; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8; BGH StV 1995, 113, 114).
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/7 RAr 52/89

    Einkommensanrechnung beim Unterhaltsgeld

    Auszug aus BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95
    Dabei hat das Landgericht nicht erkennbar berücksichtigt, daß anderweitige Einkünfte nur auf Leistungen in dem Zeitraum angerechnet werden, in dem das Einkommen dem Leistungsempfänger tatsächlich zur Verfugung stand (Schieckel/Grüner/Dalichau AFG § 59 e Anm. II S. 4; für Unterhaltsgeld BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 3).
  • BGH, 20.05.1994 - 2 StR 202/94

    Untreue - Fortgesetzte Tat - Tatzeitraum

    Auszug aus BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95
    Seine Annahme, daß im Falle der Unaufklärbarkeit der Anzahl dieser Taten mit im wesentlichen gleichartigem Geschehensablauf im Zweifel zugunsten des Angeklagten von nur einer Tat ausgegangen werden kann, ist rechtsfehlerfrei (vgl. BGH NStZ 1994, 586).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Zur Überwindung der dadurch aufgeworfenen Schwierigkeiten behilft sich die Rechtsprechung nunmehr damit, daß sie - abgesehen von durch einen Tatgenossen eigenhändig verwirklichten oder durch einen individuellen Tatbeitrag mitverwirklichten Einzeldelikten - Tatbeiträge eines Mittäters, mittelbaren Täters oder Gehilfen zum Aufbau, zur Aufrechterhaltung und zum Ablauf eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebes unter Heranziehung des Zweifelssatzes (vgl. BGH NStZ 1994, 586; BGH, Beschl. vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95; BGH, Urt. vom 3. Juli 2003 - 1 StR 453/02, insoweit in wistra 2003, 424 nicht abgedruckt; s. auch BGHSt 40, 218, 238) rechtlich weitgehend zu einem - uneigentlichen - Organisationsdelikt zusammenfaßt, durch welches mehrere Einzelhandlungen oder mehrere natürliche Handlungseinheiten rechtlich verbunden und hiermit die aus der Unternehmensstruktur heraus begangenen Straftaten in der Person dieser Tatbeteiligten zu einer einheitlichen Tat oder gegebenenfalls zu wenigen einheitlichen Taten im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengeführt werden (s. etwa BGH NStZ 1996, 296 f.; BGHR StGB § 263 Täterschaft 1; BGH NJW 1998, 767, 769; 2004, 375, 378).
  • BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20

    Tateinheit (mehraktige oder zusammengesetzte Delikte; Delikte mit

    Nimmt der Täter über einen längeren Zeitraum hinweg durch eine Mehrzahl gleichartiger Handlungen unbefugt Geldbeträge an sich, deren Gesamtsumme später feststellbar ist, nicht aber die Einzelhandlungen, so kann "in dubio pro reo" von einer Handlung ausgegangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95).
  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

    Die - prinzipiell nicht undenkbare - Aufspaltung der Tatbeiträge des Angeklagten O in mehrere aufeinander folgende "Blöcke" läge im Blick auf die vorab erteilte Zusage seiner künftigen Aktivitäten und deren organisatorischen Verzahnungen hier eher fern (vgl. auch BGH NStZ 1994, 586; BGH, Beschluß vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95 -).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

    Läßt sich nicht klären, durch wieviele Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB ein Angeklagter als Mittäter oder Gehilfe die festgestellte Tat gefördert hat, so ist im Zweifel zu seinen Gunsten davon auszugehen, daß er nur eine Handlung begangen hat (BGH NStZ 1994, 586; NJW 1995, 2933 f.; BGH, Beschl. vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95; vgl. auch Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 15).
  • BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95

    Mittäter - Frage nach Tatenanzahl - Beurteilung eigenen Tatbeitrags

    Angesichts dessen beläßt es der Senat bei der allein von den Feststellungen getragenen rechtlich möglichen, für den Angeklagten günstigeren Annahme, daß er den Vergehenstatbestand als Mittäter nur durch eine Handlung gemäß § 52 StGB erfüllt hat (vgl. BGH, Beschl. vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95; BGH NStZ 1986, 586; NJW 1995, 2933, 2934).
  • BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98

    Beihilfe zum versuchten Betrug in Tateinheit mit falscher uneidlicher Aussage

    Da die Strafkammer zur Feststellung konkreter Tatbeiträge an den einzelnen Betrugsversuchen gelangt ist, bleibt auch kein Raum für die Anwendung der Rechtsprechung, die bei insoweit verbleibenden Zweifeln zugunsten eines Angeklagten davon ausgeht, daß er nur eine Handlung begangen hat (BGHSt 40, 218, 239; NJW 1995, 2933 f.; BGH, Beschl. vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95; Urt. vom 19. November 1996 - 1 StR 572/96).".
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