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   BGH, 26.04.1994 - 1 StR 32/94   

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https://dejure.org/1994,5789
BGH, 26.04.1994 - 1 StR 32/94 (https://dejure.org/1994,5789)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1994 - 1 StR 32/94 (https://dejure.org/1994,5789)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1994 - 1 StR 32/94 (https://dejure.org/1994,5789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrages - Wörtliche Protokollierung - Gesamtstrafe - Besonders schwerer Fall der Untreue

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66, § 266; StPO § 244 Abs. 3, Abs. 6, § 273

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

    Auszug aus BGH, 26.04.1994 - 1 StR 32/94
    Das ist rechtsfehlerhaft: Diese Gesichtspunkte hätte das Landgericht schon bei der Strafrahmenwahl in seine Betrachtung miteinbeziehen müssen (vgl. BGHSt 35, 148 sowie BGH NStZ 1992, 229 f.).
  • BGH, 11.12.1990 - 5 StR 500/90

    Verurteilung wegen versuchten Mordes aufgrund Verdeckungsabsicht in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 26.04.1994 - 1 StR 32/94
    Soweit der Angeklagte rügt, der Beschluß der Strafkammer vom 17. Mai 1993 sei nicht mit Unterschriften versehen, hat dieses Vorbringen ebenfalls keinen Erfolg, da eine solche Unterzeichnung der verkündeten Entscheidung nicht erforderlich war (vgl. BGHR StPO § 273 Abs. 1 Protokollinhalt 2).
  • BGH, 24.01.1990 - 2 StR 576/89

    Erfordernis der vollständigen und genauen Angabe der den Mangel enthaltenen

    Auszug aus BGH, 26.04.1994 - 1 StR 32/94
    Die Rüge genügt jedoch nicht den Formerfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO und ist deshalb unzulässig, weil die Revision die beanstandete Entscheidung (Anlage 11 zum Protokoll vom 17. Mai 1993 - Bd. IV Bl. 305 bis 307 R d.A.) nicht wiedergibt (vgl. dazu BGH NStZ 1987, 36 sowie BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweiswürdigung 3).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 26.04.1994 - 1 StR 32/94
    Die Verurteilung zu einer Gesamtstrafe erfüllt nur dann die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB, wenn sie eine Einzelstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe enthält (BGHSt 34, 321 [BGH 02.04.1987 - 4 StR 27/87]).
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 26.04.1994 - 1 StR 32/94
    Das ist rechtsfehlerhaft: Diese Gesichtspunkte hätte das Landgericht schon bei der Strafrahmenwahl in seine Betrachtung miteinbeziehen müssen (vgl. BGHSt 35, 148 sowie BGH NStZ 1992, 229 f.).
  • BGH, 25.09.1986 - 4 StR 496/86

    Unzulässigkeit einer Revision mangels Formwahrung

    Auszug aus BGH, 26.04.1994 - 1 StR 32/94
    Die Rüge genügt jedoch nicht den Formerfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO und ist deshalb unzulässig, weil die Revision die beanstandete Entscheidung (Anlage 11 zum Protokoll vom 17. Mai 1993 - Bd. IV Bl. 305 bis 307 R d.A.) nicht wiedergibt (vgl. dazu BGH NStZ 1987, 36 sowie BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweiswürdigung 3).
  • BGH, 26.04.2006 - 5 StR 32/06

    Versuchtes und vollendetes gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern

    Auf die Ablehnung einer wörtlichen Protokollierung einer Aussage nach § 273 Abs. 3 Satz 1 StPO kann die Revision des Angeklagten V nicht gestützt werden, weil das Urteil auf der Ablehnung des Antrags nicht beruhen kann (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1994, 25; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1993 - 3 StR 450/93; BGH, Urteil vom 26. April 1994 - 1 StR 32/94; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 273 Rdn. 36).
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