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BGH, 10.03.1998 - 1 StR 32/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtgewährung des letzten Wortes nach Wiedereintritt und erneutem Schließen der Beweisaufnahme
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.07.1996 - 4 StR 193/96
Verfahrensfehler wegen Nichtgewährung des letzten Wortes - Voraussetzungen für …
Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 32/98
Danach kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden, daß der Beschwerdeführer nach Bekanntwerden der Bewertung der Schuldfähigkeitsfrage durch die Strafkammer sich im Falle der Gewährung des letzten Wortes zu den Taten noch einmal eingelassen hätte (vgl. BGHR § 258 Abs. 3 StPO Wiedereintritt 8).". - BGH, 02.12.1988 - 4 StR 543/88
Erneute Einräumung der Gelegenheit zum letzten Wort
Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 32/98
Sie war damit wieder in die Beweisaufnahme eingetreten, denn Gegenstand der Fortsetzungsverhandlung waren Fragen der Beweiserhebung in der Sache (vgl. BGHR § 258 Abs. 3 StPO Wiedereintritt 6).
- BGH, 11.03.2014 - 5 StR 70/14
Schlusserklärung des Angeklagten: Nochmalige Gewährung des letzten Worts nach …
Das nahm den vorausgegangenen Schlusserklärungen der Angeklagten (bzw. der Gelegenheit hierzu) die Bedeutung des letzten Wortes und machte dessen nochmalige Gewährung erforderlich (BGH…, Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 193/96, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 8; BGH, Beschluss vom 10. März 1998 - 1 StR 32/98).