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   BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95   

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https://dejure.org/1995,2634
BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95 (https://dejure.org/1995,2634)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1995 - 1 StR 320/95 (https://dejure.org/1995,2634)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1995 - 1 StR 320/95 (https://dejure.org/1995,2634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensvorteil - Gegenleistung - Entgelt - Sexuelle Handlung - Materiell-rechtlicher Fehler - Sachverhalt - Prüfung - Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 180; StPO § 264, § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 540
  • NStZ 1996, 125
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95
    Das Landgericht hätte daher nach §§ 154 a Abs. 3, 264 StPO von Amts wegen den vorläufig von der Verfolgung ausgenommenen Vorwurf der Urkundenfälschung in seine rechtliche Prüfung einbeziehen müssen, wenn es den Angeklagten von dem Tatvorwurf, auf den die Anklage beschränkt war, freisprechen wollte (BGHSt 32, 84, 85, 86 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 3; KK-Schoreit StPO 3. Aufl. § 154 a Rdn. 19 m.w.Nachw.; Kleinkecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 154 a Rdn. 24 und 27).

    Ein Fall, in welchem die den Freispruch tragenden Feststellungen aufrechterhalten bleiben (BGHSt 32, 84, 86) [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83], liegt hier nicht vor.

  • BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74

    Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr -

    Auszug aus BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95
    Für eine Wiedereinbeziehung bedarf es keiner Nachtragsanklage und auch keines sonstigen Antrages der Staatsanwaltschaft (BGHSt 25, 388, 390; LR-Rieß StPO 24. Aufl. § 154 Rdn. 11).
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95
    Zudem beachtet die Staatsanwaltschaft hierbei nicht, daß die Ladung des Zeugen Ha. im Ausland zu bewirken gewesen wäre und das Gericht deshalb im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens auch den (geringen) Beweiswert hätte berücksichtigen dürfen (vgl. § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO; BGHSt 40, 60 [BGH 18.01.1994 - 1 StR 745/93]; BGH NStZ 1994, 554).
  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 768/94

    Unterlassen eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Entziehung einer

    Auszug aus BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95
    Dies genügt den an die Zulässigkeit der Aufklärungsrüge zu stellenden Anforderungen nicht (BGH, Urteil vom 21. März 1995 - 1 StR 768/94).
  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten

    Auszug aus BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95
    Die von der Staatsanwaltschaft erhobene Aufklärungsrüge ist allerdings unzulässig; denn es wird nicht mit der erforderlichen inhaltlichen Bestimmtheit behauptet, welches Ergebnis die unterbliebene Beweiserhebung erbracht hätte (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1 und 4).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 324/90

    Notwendigkeit der Bestimmtheit der Menge des Alkoholkonsums eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95
    Die von der Staatsanwaltschaft erhobene Aufklärungsrüge ist allerdings unzulässig; denn es wird nicht mit der erforderlichen inhaltlichen Bestimmtheit behauptet, welches Ergebnis die unterbliebene Beweiserhebung erbracht hätte (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1 und 4).
  • BGH, 15.11.1989 - 3 StR 171/89

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Rote Armee

    Auszug aus BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95
    Das Landgericht hätte daher nach §§ 154 a Abs. 3, 264 StPO von Amts wegen den vorläufig von der Verfolgung ausgenommenen Vorwurf der Urkundenfälschung in seine rechtliche Prüfung einbeziehen müssen, wenn es den Angeklagten von dem Tatvorwurf, auf den die Anklage beschränkt war, freisprechen wollte (BGHSt 32, 84, 85, 86 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 3; KK-Schoreit StPO 3. Aufl. § 154 a Rdn. 19 m.w.Nachw.; Kleinkecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 154 a Rdn. 24 und 27).
  • BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94

    Aufklärungserfolg - Hinreichender Tatverdacht - Eröffnung des Hauptverfahrens -

    Auszug aus BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95
    Zudem beachtet die Staatsanwaltschaft hierbei nicht, daß die Ladung des Zeugen Ha. im Ausland zu bewirken gewesen wäre und das Gericht deshalb im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens auch den (geringen) Beweiswert hätte berücksichtigen dürfen (vgl. § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO; BGHSt 40, 60 [BGH 18.01.1994 - 1 StR 745/93]; BGH NStZ 1994, 554).
  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge;

    Der Senat ist an der daher gebotenen teilweisen Verwerfung der Revision der Staatsanwaltschaft nicht durch das Urteil des 1. Strafsenats vom 18. Juli 1995 (1 StR 320/95, NStZ 1995, 540) gehindert.
  • BGH, 01.07.2004 - 4 StR 5/04

    Sexueller Missbrauch eines Jugendlichen (Entgelt bei einem Angebot zu einer

    Vielmehr genügt es, wenn der Jugendliche zur Duldung oder Vornahme der sexuellen Handlung durch die Entgeltvereinbarung wenigstens mitmotiviert wird, da er schon hierdurch die Erfahrung der Käuflichkeit sexueller Handlungen macht, die seine ungestörte sexuelle Entwicklung nachhaltig negativ beeinflussen kann (vgl. BTDrucks. 12/4584 S. 8; BGH NStZ 1995, 540; NJW 2000, 3726 f.; Horn/Wolters in SK-StGB § 182 Rdn. 5 und § 180 Rdn. 29; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 180 Rdn. 14; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 11 Rdn. 31; Kusch/Mössle NJW 1994, 1504 ff.).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 542/11

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Kognitionspflicht des Gerichts; ne bis in

    Ob es einer Verfahrensrüge bedurft hätte, wenn der nicht beachtete Teil gemäß § 154a StPO ausgeschieden gewesen wäre, kann dahinstehen (Sachrüge genügt: BGH, Urteil vom 18. Juli 1995 - 1 StR 320/95; Verfahrensrüge erforderlich: BGH, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 4 StR 370/95 -, BGHR StPO § 154a III Wiedereinbeziehung 3).
  • BGH, 12.09.1996 - 4 StR 173/96

    Besonderheiten beim Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige;

    Wie der Beschwerdeführer unter Hinweis auf § 11 Abs. 1 Nr. 9 StGB zutreffend selbst bemerkt, reicht dies zur Erfüllung des Tatbestandes aus (vgl. BGHR StGB § 180 Abs. 2 Entgelt 1; Lackner StGB 21. Aufl. § 180 Rdn. 7: "auch Sachwerte").
  • BGH, 29.06.2021 - 1 StR 287/20

    Aufklärungsrüge (Begründungsanforderungen); Inbegriffsrüge (keine umfassende

    Ungeachtet der Frage, ob die vom Landgericht nicht vorgenommene Wiedereinbeziehung der Betrugsvorwürfe bereits mit der Sachrüge als materiellrechtlicher Mangel angreifbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 1995 - 1 StR 320/95 Rn. 8) oder ob eine den Zulässigkeitsanforderungen gerecht werdende Verfahrensrüge zu erheben ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 4 StR 370/95 Rn. 20 ff.), war eine Wiedereinbeziehungsentscheidung durch das Tatgericht von sich aus nicht veranlasst.
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 393/97

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Strafrichters

    Eine Aufklärungsrüge, die ein günstiges Ergebnis nur für "möglich" erachtet, ist unzulässig (BGH, Urt. vom 18. Juli 1995 - 1 StR 320/95).
  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02

    (Versuchter) Totschlag; Notwehr (Messerstiche; Prüfungspflicht bei

    Im übrigen wird der neue Tatrichter, sollte er wiederum zum Freispruch gelangen, den - wie die Urteilsgründe ausweisen - gemäß § 154 Abs. 2 StPO (richtig wohl gemäß § 154 a Abs. 2 StPO) von der Verfolgung ausgenommenen Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil des Erol Su. auch ohne Antrag der Staatsanwaltschaft wieder in seine rechtliche Prüfung einzubeziehen haben (st. Rspr.; vgl. BGHSt 32, 84, 85 f.; BGH NStZ 1995, 540, 541; 1996, 241; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 3; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 154 a Rdn. 24).
  • BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96

    Revisionsrechtliche Fragen bei der Beweiserhebung durch die Tatscheninstanz

    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein etwaiges Versäumnis des Tatrichters bei der Wiedereinbeziehung ausgeschiedenen Verfahrensstoffs nur mit der - hier nicht erhobenen - Verfahrensrüge oder auch mit der Sachrüge geltend gemacht werden kann (vgl. hierzu BGHR StPO § 154 a Abs. 3 Wiedereinbeziehung 3 m.w.N.; BGH NStZ 1995, 540, 541).
  • BGH, 14.12.1995 - 4 StR 370/95

    Revision - Verfahrensrüge - Gesetzesverletzung - Beschränkungsbeschluß -

    Hiervon abweichend hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 18. Juli 1995 (NStZ 1995, 540, 541) zum Ausdruck gebracht, ein derartiger Verstoß könne auch erfolgreich mit der Sachbeschwerde gerügt werden, da er "nicht nur eine Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 264 StPO, sondern zugleich einen materiell-rechtlichen Fehler" darstelle.
  • OLG Hamm, 18.06.2020 - 3 RVs 19/20

    Teileinstellung; Wiedereinbeziehung; Verfahrensrüge

    Soweit vereinzelt (BGH, Urteil vom 18. Juli 1995 - 1 StR 320/95 -, juris) eine andere Auffassung vertreten wird, folgt der Senat dieser nicht.
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