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   BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91   

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https://dejure.org/1991,601
BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91 (https://dejure.org/1991,601)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1991 - 1 StR 321/91 (https://dejure.org/1991,601)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1991 - 1 StR 321/91 (https://dejure.org/1991,601)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 6 BtMG
    Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelimitate - Imitate

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäfte mit Btm-Imitaten in Kenntnis dieses Umstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 58
  • NJW 1992, 382
  • MDR 1992, 287
  • NStZ 1992, 87
  • StV 1992, 66
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Münster, 12.10.1982 - 6 KLs 31 Js 554/82

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht des Tatrichters bei gesperrtem V-Mann

    Auszug aus BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91
    Der im Schrifttum vertretene Grundsatz, daß Erwerbshandlungen, die auf Pseudodrogen bezogen sind, straffrei bleiben sollen (Pelchen in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze 1. - 4. Aufl. § 29 BtMG Anm. 22), könnte jedenfalls nur für den getäuschten Endverbraucher nicht aber für den informierten Zwischenhändler gelten (LG Münster NStZ 1983, 474 f. - die Revision des damaligen Angeklagten gegen dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 17. März 1983 - 4 StR 104/83 - gemäß § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen; Körner aaO Rdn. 819; Winkler in Hügel/Junge, Deutsches Betäubungsmittelrecht 6. Aufl. 5. Erg. Lief. 1989 § 29 BtMG Rdn. 30.2).
  • BGH, 15.04.1975 - 5 StR 36/75

    Voraussetzungen für fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91
    Gegebenenfalls kann ein Fahrlässigkeitsvorwurf auch darin liegen, daß sich der Täter beim Handel um die Betäubungsmitteleigenschaft der Stoffe nicht oder unzureichend kümmerte und diese Eigenschaft deshalb pflichtwidrig nicht erkannte (vgl. BGH, Urt. vom 15. April 1975 - 5 StR 36/75; Körner aaO Rdn. 804).
  • BayObLG, 23.03.1972 - RReg. 4 St 25/72

    Opiumgesetz; Betäubungsmittelgesetz; Hanf; Cannabis; Extrakt; Tinktur;

    Auszug aus BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91
    Daneben soll das Verbot des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten den Konsumenten vor Gesundheitsgefährdungen durch die Imitate oder betäubungsmittelähnlichen Stoffe schützen (vgl. BT-Drucks. 9/500 - neu - S. 3; Winkler aaO Rdn. 30.2; Körner aaO Rdn. 816; zur früheren Rechtslage vgl. BayObLGSt 1972, 82, 86).
  • OLG Zweibrücken, 09.09.1980 - 2 Ss 140/80
    Auszug aus BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91
    Danach soll einmal derjenige bestraft werden, der Pseudodrogen in den Verkehr bringt, um den Erwerber zunächst von der Harmlosigkeit des angeblichen Rauschgifts zu überzeugen, und dem es später - wegen der inzwischen bewirkten Herabsetzung der Hemmschwelle beim Erwerber, der ja gerade annimmt, er habe Betäubungsmittel erworben - umso leichter fällt, Betäubungsmittel abzusetzen (vgl. dazu BT-Drucks. VI/1877 S. 5 ff., 10 zu § 12 BtMG aF; OLG Zweibrücken NStZ 1981, 66).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 6, 246; 25, 290; 28, 308; 29, 239; 30, 359; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207).

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht seiner Prüfung folgende Umschreibung des Handeltreibens zugrunde gelegt: "Unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige Bemühung, die darauf gerichtet ist, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern, selbst wenn es sich dabei nur um eine vermittelnde Tätigkeit handelt (vgl. BGHSt 29, 239; 31, 145, 147; 34, 124, 125; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 29).

    Dies schlägt sich in einer Vielzahl von Entscheidungen nieder, in denen der Bundesgerichtshof das Vorliegen (mit-)täterschaftlichen Handeltreibens verneint und auf Beihilfe zum Handeltreiben erkannt oder hingewiesen hat (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 9, 14, 21, 24, 29, 36, 39, 42, 47, 56, 57, 58, 59; BGH StV 1985, 14; BGH, Beschl. vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05; BGH, Urt. vom 3. August 2005 - 2 StR 360/04; vgl. auch Winkler NStZ 2005, 315).

  • OLG Celle, 16.08.2019 - 2 Ss 55/19

    Positive Feststellung der Eignung von Handlungen zur Störung des öffentlichen

    Von der Aufhebung unberührt bleiben die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen hinsichtlich der unter Ziffer 1. festgestellten Tatbegehung, denn sie beruhen auf dem Geständnis des Angeklagten und werden auch von der beschwerdeführenden Staatsanwaltschaft nicht angegriffen (BGH Urteil vom 20.08.1991 - 1 StR 321/91, NJW 1992, 382).
  • BayObLG, 07.10.2022 - 202 StRR 90/22

    Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Einstellens einer ein Hakenkreuz enthaltenden

    Zwar hat der Angeklagte den äußeren Sachverhalt eingeräumt, weshalb einer zumindest teilweisen Aufrechterhaltung der Feststellungen nicht notwendig entgegen stünde, dass der Angeklagte aufgrund des Freispruchs keine Möglichkeit hatte, die Feststellungen mangels Beschwer auch seinerseits mit der Revision anzugreifen (vgl. BGH, Urt. v. 20.08.1991 - 1 StR 321/91 = BGHSt 38, 58 = NJW 1992, 87 = NStZ 1992, 87 = StV 1992, 66 einerseits; BGH, Urt. v. 08.03.2017 - 5 StR 333/16 = BGHSt 62, 85 = NJW 2017, 1624 = NStZ 2017, 478 = BeckRS 2017, 107446; 23.02.2000 - 3 StR 595/99 = BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 28 = NStZ-RR 2000, 300 = BeckRS 2000, 30097757; OLG Bamberg, Urt. v. 14.05.2014 - 3 Ss 50/14 = OLGSt StGB § 267 Nr. 17 = BeckRS 2014, 12279, Meyer-Goßner/Schmitt StPO 65. Aufl. § 353 Rn. 15a m.w.N. andererseits).
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