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   BGH, 27.08.2003 - 1 StR 324/03   

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https://dejure.org/2003,4440
BGH, 27.08.2003 - 1 StR 324/03 (https://dejure.org/2003,4440)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2003 - 1 StR 324/03 (https://dejure.org/2003,4440)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2003 - 1 StR 324/03 (https://dejure.org/2003,4440)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 6 StPO; § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG; § 176 GVG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 8 EMRK
    Absoluter Revisionsgrund der Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens (Ausschluss einzelner Zuhörer durch sitzungspolizeiliche Maßnahmen zum Zeugenschutz; Vernehmungen als einheitliches Geschehen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von Zuhörern während der Befragung eines Zeugen; Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens

  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 6; ; GVG § 172 Abs. 1 Nr. 1a; ; GVG § 174 Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss nur einzelner Zuhörer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 220
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93

    Gebilligte Gewaltanwendung als Voraussetzung des Raubes mit Todesfolge - Exzess

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 324/03
    Es kann allerdings im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens auch dann vorliegen, wenn einzelne Zuhörer in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Saal entfernt wurden (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 1, 2 jew. m.w.N.).
  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00

    Völkermordabsicht; Öffentlichkeit (Ausschluß neben §§ 170 ff. GVG);

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 324/03
    Die Gründe, die den Ausschluß einzelner Zuhörer von der Verhandlung rechtfertigen, sind nicht auf die Gründe beschränkt, die auch den Ausschluß der gesamten Öffentlichkeit rechtfertigen könnten (vgl. BGHSt 3, 386, 388; 17, 201, 203 f.; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 7 jew. m.w.N.).
  • BGH, 20.01.1953 - 1 StR 626/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 324/03
    Die Gründe, die den Ausschluß einzelner Zuhörer von der Verhandlung rechtfertigen, sind nicht auf die Gründe beschränkt, die auch den Ausschluß der gesamten Öffentlichkeit rechtfertigen könnten (vgl. BGHSt 3, 386, 388; 17, 201, 203 f.; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 7 jew. m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 324/03
    Es kann allerdings im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens auch dann vorliegen, wenn einzelne Zuhörer in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Saal entfernt wurden (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 1, 2 jew. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.1976 - 2 Ws 143/76

    Zurückweisung eines ohne Robe auftretenden Rechtsanwalt als Verteidiger durch

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 324/03
    Der Senat hält dies angesichts der damit verbundenen Einschränkung der Öffentlichkeit für unschädlich (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1977, 309, 311; Wickern aaO Rdn. 9 m. zahlr.
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62

    Grenzen der Sitzungspolizei

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 324/03
    Die Gründe, die den Ausschluß einzelner Zuhörer von der Verhandlung rechtfertigen, sind nicht auf die Gründe beschränkt, die auch den Ausschluß der gesamten Öffentlichkeit rechtfertigen könnten (vgl. BGHSt 3, 386, 388; 17, 201, 203 f.; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 7 jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.07.1994 - 1 StR 360/94

    Zeugenvernehmung - Ausschluß der Öffentlichkeit - Wiederholung der Vernehmung

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 324/03
    Dies gilt nur dann nicht, wenn die beiden Vernehmungen kein insgesamt einheitliches Verfahrensgeschehen sind (vgl. BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 1 Ausschluß 1 m.w.N.).
  • BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82

    Dame mit Schlapphut - §§ 169, 176, 177 GVG, Mitschreiben während der

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 324/03
    Nachw. in Fußn. 31; anders OLG Koblenz MDR 1978, 693; offen gelassen bei BGH NStZ 1982, 389).
  • BayObLG, 27.02.1978 - 2 ObOWi 13/78

    Bußgeld; Verfahren; Beschluß; Einstellung

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 324/03
    Nachw. in Fußn. 31; anders OLG Koblenz MDR 1978, 693; offen gelassen bei BGH NStZ 1982, 389).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2011 - 4 Ws 136/11

    Sitzungspolizeiliche Maßnahme im Strafverfahren: Beschwerde eines Verteidigers

    So darf etwa ein Zuhörer während der Vernehmung eines Zeugen, auf dessen Aussage er im Vorfeld einzuwirken versucht hat, aus dem Sitzungssaal entfernt werden (BGH NStZ 2004, 220; vgl. auch BGH NStZ 1982, 389).
  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03

    Entpflichtung des Pflichtverteidigers (objektiv erschüttertes

    Ohne dass es auf weiteres ankäme, hält dies der Senat angesichts der Bedeutung einer ordnungsgemäßen Verteidigung für unschädlich (im Ergebnis ebenso BVerwG NJW 1969, 2029; w. N., auch für die gegenteilige Auffassung, b. Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 141 Rdn. 6; in vergleichbarem Sinne auch BGH, Beschluss vom 27. August 2003 - 1 StR 324/03 m. w. N.).
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