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BGH, 21.07.1999 - 1 StR 326/99 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 181 a Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 153 StPO; § 153a StPO;
Beihilfe; Zuhälterei; Sexueller Verkehr; Eingetragener Begleitservice; - Wolters Kluwer
Zuhälterei - Beihilfe - Geldstrafe - "Begleitservice" - Prostitution - Verfall - Strafzumessung - Unrechtsgehalt
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StPO § 153; ; StPO § 153 a; ; StGB § 181 a Abs. 2; ; StGB § 181 a; ; StGB § 59
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 181a Abs. 2
Kupplerische Zuhälterei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 615
- StV 2000, 309 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.02.2001 - 1 StR 519/00
Minder schwerer Fall der Vergewaltigung in der Ehe (Widerlegung des atypischen …
Die Anwendung des Strafrahmens für den minder schweren Fall trotz Vorliegens eines Regelbeispiels für den besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn schuldmindernde Umstände von ganz außergewöhnlichem Ausmaß gegeben sind (vgl. BGH NStZ 1999, 615; StV 2000, 306, 307;… Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 177 Rdn. 40).