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   BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76   

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BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76 (https://dejure.org/1976,7285)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1976 - 1 StR 327/76 (https://dejure.org/1976,7285)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1976 - 1 StR 327/76 (https://dejure.org/1976,7285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Zuständigkeit einer Strafkammer als Schwurgericht - Zeugenaussage eines Staatsanwalts - Verhinderung eines Richters - Sitzungsstaatsanwalt, der in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen wird - Vernehmung des Angeklagten über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 63
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76
    Im Grundsatz ist daran festzuhalten, daß ein Sitzungsstaatsanwalt, der in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen wird, nicht nur während dieser Vernehmung an der Ausübung der Funktionen des Sitzungsvertreters gehindert ist, sondern daß diese Behinderung auch für den Rest der Hauptverhandlung fortbesteht (BGHSt 14, 265; 21, 85, 89; BVerfG, Beschluß vom 14. Juni 1976 - 2 BvR 454/76).

    Der Bundesgerichtshof hat es für zulässig erachtet, daß der über die Verwahrung einer beschlagnahmten Urkunde als Zeuge vernommene Staatsanwalt weiterhin in der Sitzung auftritt und sich nur der Würdigung seiner eigenen Aussage enthält (Verfahren StE 1/52; BGHSt 21, 85, 90).

    Er hat ferner gebilligt, daß der als Zeuge vernommene Sitzungsstaatsanwalt nach seiner Vernehmung die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben in der Hauptverhandlung noch insoweit wahrnimmt, als sie sich von der Erörterung und Bewertung seiner Zeugenaussage trennen lassen (BGHSt 21, 85; BGH, Urteil vom 6. Mai 1976 - 2 StR 709/75).

  • BGH, 15.05.1952 - 3 StR 130/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76
    Auch ein Heranwachsender, gegen den das Hauptverfahren wegen in Mittäterschaft begangenen Mordes eröffnet ist und gegen den wegen dieser Anklage verhandelt wird, hat, solange ein Hinweis des Gerichts fehlt, keine Veranlassung, Gesichtspunkte zur Strafzumessung geltend zu machen, die auf den Fall der Beihilfe zum Mord abgestellt sind (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1952 - 3 StR 130/52 - für das Erwachsenenstrafrecht).

    An dieser hätten der Angeklagte und sein Verteidiger sich beteiligen können, wenn das Gericht durch einen Hinweis klargestellt hätte, daß es diese Möglichkeit ernsthaft in Erwägung zog (BGH, Urteil vom 15. Mai 1952 - 3 StR 130/52).

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76
    Auf die Behauptung, der Tatrichter habe ein benutztes Beweismittel nicht voll ausgeschöpft, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126; BGH, Urteil vom 7. Februar 1961 - 1 StR 529/60).

    Das Absehen von einer nochmaligen Vernehmung des Sachverständigen Dr. R. kann mit der Revision nicht angegriffen werden (BGHSt 4, 125, 126).

  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 76/52
    Auszug aus BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76
    Das gilt auch dann, wenn die in § 228 Abs. 3 StPO vorgesehene Belehrung unterblieben ist (BGH, Urteil vom 20. Mai 1952 - 1 StR 76/52; BGHSt 24, 143).
  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 155/60

    Vereinbarkeit der Vernehmung des Sitzungsstaatsanwalts als Zeugen mit der

    Auszug aus BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76
    Im Grundsatz ist daran festzuhalten, daß ein Sitzungsstaatsanwalt, der in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen wird, nicht nur während dieser Vernehmung an der Ausübung der Funktionen des Sitzungsvertreters gehindert ist, sondern daß diese Behinderung auch für den Rest der Hauptverhandlung fortbesteht (BGHSt 14, 265; 21, 85, 89; BVerfG, Beschluß vom 14. Juni 1976 - 2 BvR 454/76).
  • BGH, 07.02.1961 - 1 StR 529/60

    Falsche uneidliche Aussage in einem Privatklageverfahren - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76
    Auf die Behauptung, der Tatrichter habe ein benutztes Beweismittel nicht voll ausgeschöpft, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126; BGH, Urteil vom 7. Februar 1961 - 1 StR 529/60).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76
    Der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO muß grundsätzlich auch dann noch in förmlicher Weise vom Gericht gegeben werden, wenn alle Verfahrensbeteiligten den veränderten rechtlichen Gesichtspunkt bereits von sich aus angesprochen haben (RGSt 20, 33; BGHSt 19, 141).
  • BGH, 18.05.1971 - 3 StR 10/71

    Rechte des Angeklagten bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Vorlegung zur

    Auszug aus BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76
    Das gilt auch dann, wenn die in § 228 Abs. 3 StPO vorgesehene Belehrung unterblieben ist (BGH, Urteil vom 20. Mai 1952 - 1 StR 76/52; BGHSt 24, 143).
  • BGH, 06.05.1976 - 2 StR 709/75

    Strafbarkeit wegen Betrugs und versuchten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76
    Er hat ferner gebilligt, daß der als Zeuge vernommene Sitzungsstaatsanwalt nach seiner Vernehmung die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben in der Hauptverhandlung noch insoweit wahrnimmt, als sie sich von der Erörterung und Bewertung seiner Zeugenaussage trennen lassen (BGHSt 21, 85; BGH, Urteil vom 6. Mai 1976 - 2 StR 709/75).
  • RG, 13.12.1920 - III 1579/20

    Wie ist bei Verlust der Niederschrift des Eröffnungsbeschlusses zu verfahren?

    Auszug aus BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76
    Auf die Nichteinhaltung der Ladungsfrist kann der Beschwerdeführer sich im Revisionsverfahren schon deshalb nicht berufen, weil er es unterlassen hat, diesen ihm bekannten Mangel in der Hauptverhandlung zu rügen und Aussetzung des Verfahrens zu beantragen (RGSt 55, 159).
  • BGH, 04.06.1955 - StE 1/52

    Josef Angenfort

  • RG, 05.11.1889 - 2325/89

    Ist der im §. 264 St.P.O. vorgeschriebene Hinweis stets entbehrlich, wenn

  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Auch das Urteil des beschließenden Senats vom 20. Juli 1976 (1 StR 327/76) betraf eine Verfahrensgestaltung, die keinen Anlaß zur Entscheidung der hier gestellten Rechtsfrage bot.
  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 550/17

    Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeuge in der Hauptverhandlung (keine

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Staatsanwalt, der in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen worden ist, insoweit an der weiteren Wahrnehmung der Aufgaben als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung gehindert, als zwischen dem Gegenstand seiner Zeugenaussage und der nachfolgenden Mitwirkung an der Hauptverhandlung ein unlösbarer Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Urteile vom 13. Juli 1966 - 2 StR 157/66, BGHSt 21, 85, 89 f.; vom 18. Mai 1976 - 5 StR 529/75; vom 20. Juli 1976 - 1 StR 327/76; vom 7. Dezember 1993 - 5 StR 171/93, NStZ 1994, 194; vom 3. Februar 2005 - 5 StR 84/04, bei Becker, NStZ-RR 2006, 257; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 5 StR 465/06, BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 7; enger BGH, Urteile vom 7. Juni 1956 - 3 StR 148/56, bei Dallinger, MDR 1957, 16; vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60, BGHSt 14, 265; zweifelnd BGH, Urteil vom 25. April 1989 - 1 StR 97/89, NStZ 1989, 583; Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 480/07, StV 2008, 337; vgl. Rogall in SK-StPO, 5. Aufl., vor § 48 Rn. 51 ff.).
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 14, 265, 267; 21, 85, 89; Senat, Urt. vom 20. Juli 1976 - 1 StR 327/76 - und NStZ 1989, 583) kann ein Staatsanwalt nach seiner Zeugenvernehmung nicht mehr ohne Verlust der gebotenen Objektivität an der Hauptverhandlung teilnehmen, soweit er dadurch gezwungen wäre, seine eigenen Zeugenangaben zu würdigen.
  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10

    Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten

    Die Revision rügt zu Recht, dass der Angeklagte entgegen der Vorschrift des § 265 Abs. 1 StPO auf diesen Wechsel in der Beteiligungsform nicht hingewiesen und ihm insoweit nicht Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden war (vgl. BGH NJW 1985, 2488; Engelhard in KK 6. Aufl. § 265 Rn. 10; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 265 Rn. 12; ebenso bei Wechsel von Täterschaft zur Teilnahme: BGH MDR 1977, 63 sowie bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 358 Nr. 34).
  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Auf Abweichungen von der zugelassenen Anklage braucht er seine Verteidigung nur dann einzurichten, wenn das Gericht durch förmlichen Hinweis zu erkennen gegeben hat, daß es sie ernsthaft in Erwägung zieht (BGHSt 16, 47, 49; 22, 29, 31; BGH MDR 1977, 63).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98

    Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

    Denn des förmlichen Hinweises nach § 265 Abs. 1 StPO bedarf es seitens des Vorsitzenden grundsätzlich selbst dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten den veränderten rechtlichen Gesichtspunkt bereits von sich aus (sogar) in der Hauptverhandlung angesprochen haben (vgl. BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 23, 95, 98; MDR 1977, 63; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 265 Rdn. 53).
  • BGH, 24.01.2019 - 1 StR 298/18

    Gerichtlicher Hinweis auf veränderte rechtliche Beurteilung (kein Ersetzen durch

    Der Senat kann jedoch mit Blick auf die Darstellung des Tatvorwurfs in der Anklageschrift ausschließen, dass die Verurteilung des Angeklagten auf diesem Rechtsfehler beruht, weil der zum äußeren Tatgeschehen geständige Angeklagte sich nicht wirksamer als geschehen hätte verteidigen können (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 327/76, MDR 1977, 63).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2023 - 1 ORs 35 Ss 121/23

    Wahlfeststellung zwischen Anstiftung und Täterschaft

    Grundsätzlich ist weitere Voraussetzung für die Nachholung der Wahlfeststellung im Wege der Schuldspruchberichtigung ein rechtlicher Hinweis gemäß § 265 StPO (BGH, Beschl. v. 24.01.2019, BeckRS 2019, 1572; Urt. v. 20.7.1976, MDR 1977, 63; Gericke, Karlsruher Kommentar, aaO; vgl. auch allgemein zur Hinweispflicht bei Wechsel der Teilnahmeform BGH, Beschl. v. 17.5.1990, NStZ 1990, 449), der vorliegend nicht erteilt wurde.
  • OLG Hamm, 03.06.2003 - 1 Ss 335/03

    Versuch, Vollendung, rechtlicher Hinweis, Entbehrlichkeit des rechtlichen

    Solange das Gericht keinen Hinweis auf eine mögliche andere rechtliche Wertung gibt, darf der Angeklagte sich darauf verlassen, dass das Gericht eine Verwirklichung unter diesem Gesichtspunkt nicht in Erwägung zieht (vgl. BGH MDR 1977, 63; OLG Köln MDR 1975, 164).
  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 182/79

    Revisionsrechtlicher Prüfungsumfang bei Ermessensentscheidungen des Tatrichters,

    Da für die Hauptverhandlung aber von vornherein mehrere Sitzungstage vorgesehen waren, bedeutete das, daß die Richterin S. für die gesamte Verhandlung verhindert war (BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 327/76, S. 6).
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