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   BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01   

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BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01 (https://dejure.org/2001,2101)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2001 - 1 StR 333/01 (https://dejure.org/2001,2101)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2001 - 1 StR 333/01 (https://dejure.org/2001,2101)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 78 StGB; § 46a Nr. 1 StGB
    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung, getrennte Prüfung auch bei tateinheitlichem Zusammentreffen); Täter-Opfer-Ausgleich

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexualdelikte - Änderung des Schuldspruchs - Aufhebung des Strafausspruchs - Strafverfolgungsverjährung - Unterbrechung der Verjährung - Beweiswürdigung - Summarische Feststellung - Strafrahmenverschiebung - Täter-Opfer-Ausgleich - Schadenswiedergutmachung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 174; ; StGB § 176 Abs. 1; ; StGB § 46a Nr. 2; ; StGB § 46a Nr. 1; ; StGB § 46a; ; StGB § 49 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 29
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01

    Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung;

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01
    Zu Recht weist der Generalbundesanwalt darauf hin, daß das Landgericht vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 46a Nr. 2 StGB ausgegangen ist, sich jedoch vor allem die Vorschrift des § 46a Nr. 1 StGB auf den Ausgleich der immateriellen Folgen einer Straftat bezieht (BGH NStZ 1999, 610; 2000, 205 f.; BGH, Beschluß vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01).

    Erforderlich ist, daß der Täter im Bemühen, einen Ausgleich mit dem Opfer zu erreichen, die Tat "ganz oder zum überwiegenden Teil" wiedergutgemacht hat; ausreichend ist aber auch, daß der Täter dieses Ziel ernsthaft erstrebt (st.Rspr.; BGH NStZ 1995, 492, 493; BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2001 - 4 StR 551/00 - und vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01).

  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01
    Auch bei Tateinheit unterliegt jede Gesetzesverletzung einer eigenen Verjährung (st.Rspr.; vgl. nur BGH NStZ 1990, 80, 81).
  • BGH, 20.02.2001 - 4 StR 551/00

    Heranwachsende; Jugendstrafrecht; Strafzumessung; Strafmilderung;

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01
    Erforderlich ist, daß der Täter im Bemühen, einen Ausgleich mit dem Opfer zu erreichen, die Tat "ganz oder zum überwiegenden Teil" wiedergutgemacht hat; ausreichend ist aber auch, daß der Täter dieses Ziel ernsthaft erstrebt (st.Rspr.; BGH NStZ 1995, 492, 493; BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2001 - 4 StR 551/00 - und vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01).
  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99

    Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung;

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01
    Zu Recht weist der Generalbundesanwalt darauf hin, daß das Landgericht vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 46a Nr. 2 StGB ausgegangen ist, sich jedoch vor allem die Vorschrift des § 46a Nr. 1 StGB auf den Ausgleich der immateriellen Folgen einer Straftat bezieht (BGH NStZ 1999, 610; 2000, 205 f.; BGH, Beschluß vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01).
  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 327/99

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; Bestimmung des Strafrahmens bei

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01
    Zu Recht weist der Generalbundesanwalt darauf hin, daß das Landgericht vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 46a Nr. 2 StGB ausgegangen ist, sich jedoch vor allem die Vorschrift des § 46a Nr. 1 StGB auf den Ausgleich der immateriellen Folgen einer Straftat bezieht (BGH NStZ 1999, 610; 2000, 205 f.; BGH, Beschluß vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01).
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01
    Nachdem sie zunächst eine Tat pro Monat zugrunde gelegt und 36 Einzelfälle errechnet hat, ist sie dann - um sicher zu gehen, daß der Angeklagte durch die summarische Feststellung nicht beschwert wird - von lediglich 20 Fällen ausgegangen, ohne diese zeitlich genauer zu konkretisieren (vgl. dazu BGH NStZ 1994, 502).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95

    Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat -

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01
    Erforderlich ist, daß der Täter im Bemühen, einen Ausgleich mit dem Opfer zu erreichen, die Tat "ganz oder zum überwiegenden Teil" wiedergutgemacht hat; ausreichend ist aber auch, daß der Täter dieses Ziel ernsthaft erstrebt (st.Rspr.; BGH NStZ 1995, 492, 493; BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2001 - 4 StR 551/00 - und vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01).
  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung;

    Dem Tatrichter wird vielmehr auferlegt, unter Berücksichtigung der Interessen des Opfers und des Täters in wertender Betrachtung zu entscheiden, "wie sich das Tatopfer etwa in dem Fall zu den Bemühungen des Angeklagten stellt und welche Folgen die Schmerzensgeldverpflichtung für den Angeklagten hat, aber auch wie sicher deren Erfüllung ist" (BGH, Beschl. vom 22. August 2001 - 1 StR 333/01 - , NStZ 2002, 29).
  • LG Bochum, 03.04.2020 - 8 KLs 33/19
    Wenn auch ein Wiedergutmachungserfolg nicht zwingende Voraussetzung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2001 - 1 StR 333/01, NStZ 2002, 29), so muss sich doch das Opfer auf freiwilliger Grundlage zu einem Ausgleich bereitfinden und sich auf ihn einlassen.
  • BGH, 07.12.2005 - 1 StR 287/05

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (erforderlicher kommunikativer

    Das einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers genügt dazu nicht (BGH NStZ 1995, 492; NJW 2001, 2557; NStZ 2002, 29; BGH, Urt. vom 27. August 2002 - 1 StR 204/02).

    Regelmäßig sind daher tatrichterliche Feststellungen dazu erforderlich, wie sich das Opfer zu den Bemühungen des Täters gestellt hat, wie sicher die Erfüllung einer etwaigen Schmerzensgeldzahlungsverpflichtung ist und welche Folgen diese Verpflichtung für den Täter haben wird (BGH NStZ 2002, 29; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 1 StR 500/01).

  • BGH, 09.09.2004 - 4 StR 199/04

    Voraussetzungen für eine Strafrahmenmilderung infolge eines

    Diese Vorschrift setzt einen kommunikativen Prozeß zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftaten verursachten Folgen gerichtet sein muß; das einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch einer Einbeziehung des Opfers genügt nicht (BGHSt 48, 134, 142 f.; BGHR StGB § 46 a Nr. 1 Ausgleich 5).
  • BGH, 27.08.2002 - 1 StR 204/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachungserfolg; Vorbehalt des Opfers;

    Das einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers genügt dazu nicht (BGH NStZ 1995, 492; NJW 2001, 2557; NStZ 2002, 29).

    Regelmäßig sind aber tatrichterliche Feststellungen dazu erforderlich, wie sich das Opfer zu den Bemühungen des Täters gestellt hat, wie sicher die Erfüllung einer etwaigen Schmerzensgeldzahlungsverpflichtung ist und welche Folgen diese Verpflichtung für den Täter haben wird (BGH NStZ 2002, 29; BGH, Beschluß vom 22. Januar 2002 - 1 StR 500/01).

  • BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06

    Besonders schwere Vergewaltigung (Tateinheit und mittäterschaftliche Zurechnung

    Das einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers genügt dazu nicht (BGH NStZ 1995, 492, 493; NStZ 2002, 29; BGH, Urt. vom 27. August 2002 - 1 StR 204/02; NStZ 2006, 275).

    c) Nicht ausreichend sind zudem die tatrichterlichen Feststellungen dazu, wie sich das Opfer zu den bisherigen Bemühungen des Täters gestellt hat und wie sicher die Erfüllung einer weiteren Schmerzensgeldzahlung ist (vgl. BGH NStZ 2002, 29; BGH, Beschl. vom 22. Januar 2002 - 1 StR 500/01; NStZ 2006, 275).

  • BGH, 09.10.2019 - 2 StR 468/18

    Täter-Opfer-Ausgleich (Grundsatz; Entbehrlichkeit eines vollständigen

    So ist zum einen erforderlich, dass der Täter im Bemühen, einen Ausgleich mit dem Opfer zu erreichen, die Tat "ganz oder zum überwiegenden Teil' wiedergutgemacht hat; ausreichend ist zum anderen aber auch, dass der Täter dieses Ziel ernsthaft erstrebt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2002 - 1 StR 333/01, NStZ 2002, 29).
  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 290/11

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; gefährliche Körperverletzung

    Regelmäßig sind tatrichterliche Feststellungen dazu erforderlich, wie sich das Opfer zu den Anstrengungen des Täters gestellt hat, wie sicher die Erfüllung einer etwaigen Schmerzensgeldzahlungsverpflichtung ist und welche Folgen diese Verpflichtung für den Täter haben wird (vgl. BGH aaO sowie Beschlüsse vom 22. August 2001 - 1 StR 333/01, NStZ 2002, 29, und vom 9. September 2004 - 4 StR 199/04, insoweit in NStZ 2005, 97 nicht abgedr.).
  • BGH, 22.05.2019 - 2 StR 203/18

    Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung (Anforderungen an kommunikativen

    So ist zum einen erforderlich, dass der Täter im Bemühen, einen Ausgleich mit dem Opfer zu erreichen, die Tat "ganz oder zum überwiegenden Teil" wiedergutgemacht hat; ausreichend ist zum anderen aber auch, dass der Täter dieses Ziel ernsthaft erstrebt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2002 - 1 StR 333/01, NStZ 2002, 29 ).
  • BGH, 23.12.2015 - 2 StR 307/15

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen der Strafmilderung: Erstreben einer

    Im Rahmen des § 46a Nr. 1 StGB genügt - anders als bei § 46a Nr. 2 StGB - das ernsthafte Erstreben einer Wiedergutmachung; ein Wiedergutmachungserfolg wird deshalb nicht vorausgesetzt (Senatsurteil vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01, NJW 2001, 2557; BGH, Beschluss vom 22. August 2001 - 1 StR 333/01, NStZ 2002, 29).
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in

  • BGH, 26.08.2003 - 1 StR 174/03

    Gefährliche Körperverletzung; Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess

  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 344/11

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs

  • BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (fehlerhaft unterlassene Prüfung einer

  • BVerfG, 30.10.2002 - 2 BvR 2182/01

    Teils mangels hinreichender Begründung unzulässige, teils unbegründete

  • BGH, 12.06.2002 - 1 StR 79/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (Genügen des ernsthaften Bemühens des Täters;

  • BGH, 22.01.2002 - 1 StR 500/01

    Strafzumessung (Täter-Opfer-Ausgleich; fehlende Erörterung)

  • BGH, 11.06.2002 - 1 StR 178/02

    Eigenständige Verjährung bei jeder Gesetzesverletzung; Anwendung des

  • OLG Köln, 26.08.2003 - Ss 325/03

    Anwendbarkeit des § 46a Strafgesetzbuch (StGB) bei erfolglosen Bemühungen des

  • LG Bonn, 11.08.2006 - 22 R 3/06
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   BGH, 12.10.2001 - 1 StR 333/01   

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