Rechtsprechung
   BGH, 29.01.1957 - 1 StR 333/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,865
BGH, 29.01.1957 - 1 StR 333/56 (https://dejure.org/1957,865)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1957 - 1 StR 333/56 (https://dejure.org/1957,865)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1957 - 1 StR 333/56 (https://dejure.org/1957,865)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,865) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 157
  • NJW 1957, 718
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 17.09.1885 - 1643/85

    Sind die Bestimmungen der §§. 315. 316 St.G.B.'s auf elektrische Eisenbahnen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • RG, 21.09.1893 - 2404/93

    Ist der von einem Arzte ausgestellte Impfschein als Zeugnis über den

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • RG, 08.07.1889 - 1580/89

    1. Was sind "ärztliche Atteste" im Sinne des §. 255 St.P.O.? 2. Ist die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • RG, 18.05.1900 - 1537/00

    Ist unter einem Zeugnisse über den Gesundheitszustand eines Menschen nicht nur

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Stuttgart, 25.09.2013 - 2 Ss 519/13

    Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Vorlage einer gefälschten

    Nicht erforderlich ist nach ganz herrschender Meinung, der sich auch der Senat anschließt, dass die Bescheinigung eine Diagnose enthält (so schon BGH, Urteil vom 29. Januar 1957 - 1 StR 333/56, BGHSt 10, 157, 158; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 1 Ss 24/05 -, juris, Rn. 22ff; zum Streitstand vgl. Leifeld, NZV 2013, 422, 423).
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Gegen die Einordnung der Vermögensstrafe in den Katalog der Strafen spricht auch nicht eine objektiv-teleologische Auslegung, die auf den aktuellen Sinn und Zweck einer Norm abstellt und es in gewissen Grenzen zulässt, zur Wahrnehmung von Gegenwartsaufgaben des Strafrechts die in historischer Auslegung gefundene Inhaltsbestimmung anzupassen und abzuändern (vgl. für das Strafrecht insoweit BGHSt 10, 157 ).
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

    Das Gesetz ist insofern nicht toter Buchstabe, sondern lebendig sich entwickelnder Geist, der mit den Lebensverhältnissen fortschreiten und ihnen sinnvoll angepasst weitergelten will, solange dies nicht die Form sprengt, in die er gegossen ist (Lüdtke, aaO unter Verweis auf BGH vom 29.1.1957 - 1 StR 333/56 - BGHSt 10, 157, 159) .
  • LG Frankfurt/Main, 06.04.2021 - 26 Qs 2/21

    Masken-Attest als Gesundheitszeugnis

    Nicht erforderlich ist, dass die Bescheinigung eine Diagnose enthält (so schon BGH, Urteil vom 29. Januar 1957 - 1 StR 333/56, BGHSt 10, 157, 158; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 1 Ss 24/05 -, Rn. 22 ff., juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 25. September 2013 - 2 Ss 519/13 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Köln, 16.12.2020 - 5 U 39/20

    Behandlungsvertrag zwischen Hausarzt und Patient: Keine Schutzwirkung für die

    Die bloße Wiedergabe einer Diagnose, die durch einen anderen Arzt gestellt wurde, fällt noch nicht unter § 278 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1957 - 1 StR 333/56 -, BGHSt 10, 157-161 Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 Ss 24/05

    Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Ärztliche Untersuchung keine

    Nach herrschender Meinung (BGHSt 10, 157; BGHSt 6, 19; RG GA 43, 385; OLG Frankfurt NJW 77, 2128; OLG München NJW 50, 796; OLG Düsseldorf MDR 57, 30; OLG Zweibrücken JR 82, 294; Tröndle-Fischer, StGB, § 278 Rdnr. 2; Lackner, StGB, § 278 Rdnr. ; Schönke/Schröder-Cramer, StGB, § 278 Rdnr. 2; LK - Gribbohm § 278 Rdnr. 6) ist ein Gesundheitszeugnis nicht nur dann unrichtig, wenn eine unrichtige Diagnose gestellt wurde, sondern auch dann, wenn es in irgendeinem wesentlichen Punkt den Tatsachen widerspricht.

    Die Unrichtigkeit kann sich auf den Befund oder die Beurteilung beziehen (BGHSt 10, 157).

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat auch der BGH (BGHSt 10, 157) klargestellt, dass nicht jede unrichtige Angabe unter § 278 StGB fällt.

  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Oft ist der Entstehungsgeschichte nur ein bedingter Wert oder überhaupt kein Wert für die Auslegung einer Gesetzesnorm beigemessen worden (vgl. z.B. BGHSt 1, 74, 76 [BGH 20.03.1951 - 2 StR 13/50] ; 10, 157, 159 [BGH 29.01.1957 - 1 StR 333/56] /60; 12, 42, 43; 13, 5, 8).
  • LG Kempten, 28.02.2022 - 2 Qs 27/22

    Vorlage eines gefälschten Impfausweises bei einer Apotheke als Gebrauch

    Impfpässe stellen nach h.M. Gesundheitszeugnisse dar (vgl. z.B. die zutreffende Zusammenfassung bei BeckOK: "Gesundheitszeugnisse beinhalten Erklärungen über den Gesundheitszustand eines Menschen und zwar zu einem früheren Zustand, zum gegenwärtigen Zustand wie auch über künftige Gesundheitsaussichten (BGHSt 10, 157; OLG Stuttgart BeckRS 2013, 18816; LG Frankfurt a. M. BeckRS 2021, 9575; Lackner/Kühl Rn. 1; Fischer Rn. 3; Schönke/Schröder/Heine/Schuster Rn. 2; MüKoStGB/Erb Rn. 2; LK-StGB/Zieschang Rn. 2; Ulsenheimer, Arztstrafrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2015, Rn. 913; Leifeld NZV 2013, 422).").
  • OLG Hamburg, 27.05.2016 - 2 Ws 88/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Statthaftigkeit der Beschwerde der

    Für die Auslegung einer - hier strafprozessualen - Norm ist der objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgeblich, der nicht ohne weiteres mit den subjektiven Vorstellungen des historischen Gesetzgebers gleichzusetzen ist (allgemein dazu BGHSt 10, 157, 159; 26, 156, 159; Beulke, a.a.O., Rn. 23 m.w.N.).
  • FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 2430/09

    Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern?

    Der Bundesgerichtshof geht im Urteil vom 29.01.1957 (Az.: 1 StR 333/56, BGHSt 10, 157) unter Bezugnahme auf RGSt 12, 371, davon aus, dass kein Gesetz in seinem Anwendungsbereich auf die vom Gesetzgeber ins Auge gefassten Fälle begrenzt ist, da "es [...] nicht toter Buchstabe [ist], sondern lebendig sich entwickelnder Geist, der mit den Lebensverhältnissen fortschreiten und ihnen sinnvoll angepasst weitergelten will, solange dies nicht die Form sprengt, in die er gegossen ist".
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2022 - 12 Qs 34/22

    Impfunfähigkeitsbescheinigungen sind Gesundheitszeugnisse

  • LG Köln, 07.07.2016 - 105 Qs 165/16

    Anordnung der Beschlagnahme von Krankenunterlagen und Pflegeunterlagen;

  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches

  • OLG Köln, 06.04.2020 - 5 U 175/19

    Vertrag über eine kosmetische Haarentfernung als Dienstvertrag

  • BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95

    DerBundesgerichtshof bestätigt Schuldsprüche wegen Verstoßes gegen das

  • BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 12/80

    Standeswidriges Verhalten durch Aufrechterhalten eines von dritter Seite

  • OLG Braunschweig, 12.01.2017 - 8 U 7/16
  • BGH, 29.11.1963 - 3 StR 37/63

    Zuwiderhandlung gegen das KPD-Auflösungsurteil des Bundesverfassungsgerichts -

  • VG Düsseldorf, 18.10.2006 - 20 K 4941/05

    Streit über die Erstattungsfähigkeit von Beiträgen zum juristischen

  • BGH, 23.03.1973 - 2 StR 441/72

    Begriff des natürlichen Alkoholgehalts - Zulässigkeit der Erhöhung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht