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   BGH, 15.08.2007 - 1 StR 341/07   

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https://dejure.org/2007,4915
BGH, 15.08.2007 - 1 StR 341/07 (https://dejure.org/2007,4915)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2007 - 1 StR 341/07 (https://dejure.org/2007,4915)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2007 - 1 StR 341/07 (https://dejure.org/2007,4915)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. c EMRK; § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO
    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (Rüge mangelhafter Verteidigung; Recht auf ein faires Verfahren; Vorauswahl des Verteidigers durch die Staatsanwaltschaft; Bestellung eines Pflichtverteidigers bei bevorstehendem Urlaub des Verteidigers; Fachanwalt für ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswahlentscheidung des Gerichts über einen Pflichtverteidiger nach Antrag der Staatsanwaltschaft; Richterliches Ermessen bei der Auswahl eines Pflichtverteidigers; Stellung der Staatsanwaltschaft im Strafprozess; Vertretung eines Pflichtverteidigers wegen dessen ...

  • Judicialis

    StPO § 141 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 160 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 142 Abs. 1; GVG § 185
    Fachanwalt für Strafrecht als Pflichtverteidiger; Zuziehung eines Dolmetschers für Verteidigungsgespräche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Schlechtverteidigung - Tabus und Präklusionen zum Schutz vor dem Recht auf wirksame Verteidigung? (Dr. Karsten Gaede; HRRS 11/2007, S. 402 ff.)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 231
  • NStZ-RR 2010, 68
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.07.2006 - 1 StR 147/06

    Darlegungspflichten bei der Verfahrensrüge (schlüssige Behauptung einer

    Auszug aus BGH, 15.08.2007 - 1 StR 341/07
    Mit alledem ist schon im Ansatz verkannt, dass das Gericht (vor allem im Ermittlungsverfahren auch die Staatsanwaltschaft) grundsätzlich nicht zu überwachen hat, ob ein - sei es gewählter, sei es bestellter - Verteidiger seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt (st. Rspr., vgl. schon BGH, Urt. vom 2. Juni 1967 - 4 StR 154/67; ferner BGH b. Holtz MDR 1996, 120; NStZ 1998, 311, 312; Beschl. vom 27. Juli 2006 - 1 StR 147/06).

    Es liegt nicht nahe, dass ein Verteidiger nicht sachgerecht beurteilen könnte, ob er mit seinem Mandanten kommunizieren kann oder nicht (vgl. BGH, Beschl. vom 27. Juli 2006 - 1 StR 147/06).

  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59

    Verfahren bei Verteidigerwechsel

    Auszug aus BGH, 15.08.2007 - 1 StR 341/07
    Weder sind objektive Anhaltspunkte für eine solche gravierende und schon daher nicht nahe liegende offensichtliche Fehleinschätzung der Rechtslage durch Rechtsanwalt T. zu erkennen, noch hat er je eine Erklärung abgegeben, wonach er gehindert gewesen sei, die Verteidigung so zu führen, wie er dies für erforderlich gehalten habe (zur Bedeutung einer solchen Erklärung vgl. BGHSt 13, 337 ff.; BGH NStZ 1998, 311, 312).
  • BGH, 02.06.1967 - 4 StR 154/67

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus BGH, 15.08.2007 - 1 StR 341/07
    Mit alledem ist schon im Ansatz verkannt, dass das Gericht (vor allem im Ermittlungsverfahren auch die Staatsanwaltschaft) grundsätzlich nicht zu überwachen hat, ob ein - sei es gewählter, sei es bestellter - Verteidiger seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt (st. Rspr., vgl. schon BGH, Urt. vom 2. Juni 1967 - 4 StR 154/67; ferner BGH b. Holtz MDR 1996, 120; NStZ 1998, 311, 312; Beschl. vom 27. Juli 2006 - 1 StR 147/06).
  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60

    Untergrabung SED/FDGB - § 170 Abs. 1 StPO, Legalitätsgrundsatz, Anklagepflicht,

    Auszug aus BGH, 15.08.2007 - 1 StR 341/07
    Die Staatsanwaltschaft ist im Strafprozess nicht Partei (BGHSt 15, 155, 159; Pfeiffer in KK 5. Aufl. Einl. Rdn. 63; Bergmann in Anwaltskommentar, StPO § 141 GVG Rdn. 1 jew. m. w. N.), sondern ein der rechtsprechenden Gewalt zugeordnetes Organ (BGHSt 24, 170, 171; Pfeiffer aaO Rdn. 61), das, wie sich etwa aus § 160 Abs. 2 StPO ohne weiteres ergibt, der Objektivität verpflichtet ist (vgl. Pfeiffer aaO Rdn. 63 m. w. N.).
  • BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91

    Unterschrift des Vertreters des Verteidigers - Verteidiger - Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 15.08.2007 - 1 StR 341/07
    Einem Vertreter stehen die anwaltlichen Befugnisse des Vertretenen zu (§ 53 Abs. 7 BRAO), die Bestellung des vertretenen Rechtsanwalts zum Verteidiger gilt auch für den vertretenden Rechtsanwalt (vgl. BGH NStZ 1992, 248; OLG Frankfurt StV 1988, 195; Laufhütte in KK 5. Aufl. § 142 Rdn. 10 m. w. N.).
  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71

    Notwendigkeit einer erneuten förmlichen Beratung nach Wiedereintritt in eine

    Auszug aus BGH, 15.08.2007 - 1 StR 341/07
    Die Staatsanwaltschaft ist im Strafprozess nicht Partei (BGHSt 15, 155, 159; Pfeiffer in KK 5. Aufl. Einl. Rdn. 63; Bergmann in Anwaltskommentar, StPO § 141 GVG Rdn. 1 jew. m. w. N.), sondern ein der rechtsprechenden Gewalt zugeordnetes Organ (BGHSt 24, 170, 171; Pfeiffer aaO Rdn. 61), das, wie sich etwa aus § 160 Abs. 2 StPO ohne weiteres ergibt, der Objektivität verpflichtet ist (vgl. Pfeiffer aaO Rdn. 63 m. w. N.).
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 471/01

    Absoluter Revisionsgrund; Notwendige Anwesenheit des Dolmetschers (teilweise

    Auszug aus BGH, 15.08.2007 - 1 StR 341/07
    Insoweit gilt vergleichbares wie für den Richter, der in derartigen Fällen ebenfalls nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Dolmetscher für gerichtliche Verhandlungen erforderlich ist (vgl. BGH NStZ 1984, 328; NStZ 2002, 275; Kissel/Mayer, GVG 4. Aufl. § 185 Rdn. 6).
  • OLG Frankfurt, 29.12.1987 - 3 Ws 1186/87
    Auszug aus BGH, 15.08.2007 - 1 StR 341/07
    Einem Vertreter stehen die anwaltlichen Befugnisse des Vertretenen zu (§ 53 Abs. 7 BRAO), die Bestellung des vertretenen Rechtsanwalts zum Verteidiger gilt auch für den vertretenden Rechtsanwalt (vgl. BGH NStZ 1992, 248; OLG Frankfurt StV 1988, 195; Laufhütte in KK 5. Aufl. § 142 Rdn. 10 m. w. N.).
  • BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07

    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche

    Einem Vertreter stehen die anwaltlichen Befugnisse des Vertretenen zu (§ 53 Abs. 7 BRAO), die Bestellung des vertretenen Rechtsanwalts zum Verteidiger gilt auch für den vertretenden Rechtsanwalt (vgl. BGH NStZ 1992, 248; BGH, Beschl. vom 15. August 2007 - 1 StR 341/07 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2011 - 4 Ws 127/11

    Entscheidung des Gerichts über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für den

    Voraussetzung ist jedoch, dass der Beschuldigte damit bewusst einen ausdrücklichen Verzicht auf die Ausübung seines Wahlrechts zum Ausdruck bringt (vgl. BGH NStZ 2008, 231).
  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 2 Ws 50/11

    Pflichtverteidigung: Erforderlichkeit der Anhörung des Beschuldigten vor Auswahl

    Voraussetzung ist jedoch, dass der Beschuldigte damit bewusst einen ausdrücklichen Verzicht auf die Ausübung seines Wahlrechts zum Ausdruck bringt (vgl. BGH in NStZ 2008, 231).
  • KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14

    "Spontananhörung" eines psychisch kranken Verurteilten vor

    Voraussetzung ist jedoch, dass ein ausdrücklicher Verzicht auf das Wahlrecht zum Ausdruck gebracht wurde (vgl. BGH NStZ 2008, 231).
  • OLG Schleswig, 11.03.2016 - 2 Ws 84/16
    Allerdings bedarf es einer Fristsetzung bzw. eines weiteren Zu- wartens bei der Auswahl eines Verteidigers in der Regel dann nicht, wenn der Beschuldigte erklärt, eine eigene Wahl nicht tref- fen zu können oder zu wollen bzw. diese dem Richter zu überlas- sen und der Beschuldigte damit bewusst einen ausdrücklichen Verzicht auf die Ausübung seines Wahlrechts zum Ausdruck bringt (BGH, NStZ 2008, 231; OLG Koblenz, aaO).
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