Rechtsprechung
   BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35715
BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18 (https://dejure.org/2019,35715)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2019 - 1 StR 346/18 (https://dejure.org/2019,35715)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18 (https://dejure.org/2019,35715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,35715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 266a StGB; § 15 StGB; § 16 StGB; § 370 Abs. 1 AO
    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des Arbeitgebers; Vorsatz: erforderliches Nachvollziehen der Wertungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, erforderliche Vorstellung hinsichtlich der Arbeitgeberstellung); Steuerhinterziehung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 S 1 StGB, § 266a Abs 1 StGB, § 266a Abs 2 StGB
    Pflichtwidrig unterlassenes Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen: Voraussetzungen eines vorsätzlichen Handelns; Irrtum über die Arbeitgeberstellung

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 266a StGB, § 370 AO, § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 266a Abs. 1 bis 3 StGB, § 266a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 39c EStG, § 14 Abs. 2 SGB IV

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Vorliegens eines vorsätzlichen Handelns bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen; Verurteilung wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Vorliegen eines Tatbestandsirrtums

  • Betriebs-Berater

    Vorsätzliches Handeln bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen - Irrtum über Arbeitgeberstellung

  • rewis.io

    Pflichtwidrig unterlassenes Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen: Voraussetzungen eines vorsätzlichen Handelns; Irrtum über die Arbeitgeberstellung

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB §§ 266a, 16
    Irrtum über die Abführungspflicht bei § 266a StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 16 ; StGB § 266a
    Prüfung des Vorliegens eines vorsätzlichen Handelns bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen; Verurteilung wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Vorliegen eines Tatbestandsirrtums

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann werden Sozialversicherungsbeiträge mit Vorsatz nicht abgeführt?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum vorsätzlichen Handeln bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge - und der Irrtum über die Arbeitgeberstellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nettolohnabreden - und die Berechnung der nicht abgeführte Sozialabgaben

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorsätzliches Handeln bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen - Irrtum über Arbeitgeberstellung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Irrtum über Arbeitgebereigenschaft schließt den Vorsatz beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen aus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber? Irrtum lässt den Vorsatz bei § 266a StGB entfallen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Irrtum über Arbeitgebereigenschaft schließt den Vorsatz beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen aus

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 64, 195
  • NJW 2019, 3532
  • ZIP 2019, 2324
  • NStZ 2020, 89
  • NZA 2020, 388
  • NZS 2020, 38
  • StV 2020, 770
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 310/16

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der geschuldeten

    Auszug aus BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18
    Zwar genügt die Darlegung der Berechnungsgrundlagen im Urteil den Anforderungen, die die Rechtsprechung bei Taten nach § 266a StGB stellt (vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16 Rn. 16 und vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16 Rn. 25; zu § 370 AO Urteil vom 7. Februar 2019 - 1 StR 485/18 Rn. 4; jeweils mwN).

    Danach kann vorliegend dahinstehen, ob die Strafkammer gehalten gewesen wäre, auch den Berechnungsvorgang an sich nachvollziehbar darzustellen (in diese Richtung BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18 Rn. 13 und vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16 Rn. 16; anders zu § 370 AO Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08 Rn. 20).

    dd) Der Schuldspruch ist von dem Rechtsfehler nicht berührt, weil der Senat ausschließen kann, dass sich die fehlerhafte Berechnung der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge dergestalt auf die Verwirklichung des Tatbestandes ausgewirkt hat, dass dieser entfällt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16 Rn. 21 und vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16 Rn. 28).

  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Auszug aus BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18
    Danach kann vorliegend dahinstehen, ob die Strafkammer gehalten gewesen wäre, auch den Berechnungsvorgang an sich nachvollziehbar darzustellen (in diese Richtung BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18 Rn. 13 und vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16 Rn. 16; anders zu § 370 AO Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08 Rn. 20).

    Jedenfalls erscheint eine Berechnungsdarstellung zum Zwecke der Selbstkontrolle und weil sie die Nachvollziehbarkeit des Urteils erleichtert, sinnvoll (BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08 Rn. 20).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Auszug aus BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18
    Der Beurteilung, die aufgrund einer Vielzahl von Kriterien zu erfolgen hat (unter anderem das Maß der Eingliederung des die Dienste Leistenden in den Betrieb, das Bestehen eines Direktionsrechts bezüglich Zeit, Dauer, Ort und Ausführung der Dienstleistung, das Vorliegen eines eigenen unternehmerischen Risikos des die Dienste Leistenden, vgl. BSG, NJW 2018, 2662 Rn. 16 ff.), kann eine komplexe Wertung zugrunde liegen, wobei sich die Ergebnisse, da die Kriterien im Einzelfall unterschiedliches Gewicht haben können, nicht immer sicher vorhersehen lassen (vgl. Schneider/Rieks, HRRS 2019, 62, 64; von Galen/Dawidowicz, NStZ 2019, 148, 149).

    Entscheidend für die Abgrenzung von unselbständiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sind - ausgehend vom Vertragsverhältnis der Beteiligten (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R Rn. 18; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 5 StR 275/18, NStZ-RR 2019, 151 f. mwN) - die tatsächlichen Gegebenheiten der "gelebten Beziehung', die einer wertenden Gesamtbetrachtung zu unterziehen sind (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 5 StR 275/18, aaO; vgl. auch BSG, NJW 2018, 2662 Rn. 16 ff.).

  • BGH, 08.08.2012 - 1 StR 296/12

    Wirksame Anklageschrift und wirksamer Eröffnungsbeschluss (Berechnungsdarstellung

    Auszug aus BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats beim Vorliegen vollumfänglich illegaler Beschäftigungsverhältnisse der Umfang hinterzogener Lohnsteuer grundsätzlich anhand des Eingangssteuersatzes der Lohnsteuerklasse VI (vgl. § 39c EStG) zu bestimmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 - 1 StR 379/13 Rn. 31; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 16 ff.).

    In diesen Fällen ist eine unterschiedliche Behandlung im Vergleich zu den Konstellationen der Teilschwarzlohnzahlungen (BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 24; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12; vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11 Rn.14 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 19) oder der Lohnsteuerhinterziehung auf Zeit (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 15) nicht gerechtfertigt, so dass der Umfang hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge anhand der tatsächlich gegebenen Lohnsteuerklasse der Pflegekräfte hätte ermittelt werden müssen.

  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 651/10

    Verurteilung des Arbeitgebers wegen Hinterziehung von Lohnsteuer bei

    Auszug aus BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats beim Vorliegen vollumfänglich illegaler Beschäftigungsverhältnisse der Umfang hinterzogener Lohnsteuer grundsätzlich anhand des Eingangssteuersatzes der Lohnsteuerklasse VI (vgl. § 39c EStG) zu bestimmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 - 1 StR 379/13 Rn. 31; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 16 ff.).

    In diesen Fällen ist eine unterschiedliche Behandlung im Vergleich zu den Konstellationen der Teilschwarzlohnzahlungen (BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 24; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12; vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11 Rn.14 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 19) oder der Lohnsteuerhinterziehung auf Zeit (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 15) nicht gerechtfertigt, so dass der Umfang hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge anhand der tatsächlich gegebenen Lohnsteuerklasse der Pflegekräfte hätte ermittelt werden müssen.

  • BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16

    Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut,

    Auszug aus BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18
    Zwar genügt die Darlegung der Berechnungsgrundlagen im Urteil den Anforderungen, die die Rechtsprechung bei Taten nach § 266a StGB stellt (vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16 Rn. 16 und vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16 Rn. 25; zu § 370 AO Urteil vom 7. Februar 2019 - 1 StR 485/18 Rn. 4; jeweils mwN).

    dd) Der Schuldspruch ist von dem Rechtsfehler nicht berührt, weil der Senat ausschließen kann, dass sich die fehlerhafte Berechnung der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge dergestalt auf die Verwirklichung des Tatbestandes ausgewirkt hat, dass dieser entfällt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16 Rn. 21 und vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16 Rn. 28).

  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Auszug aus BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18
    (a) Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Vorsatz und Irrtumsproblematik bei der Steuerhinterziehung, wonach zum Vorsatz der Steuerhinterziehung gehört, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 21 mwN).

    Jedenfalls bei Kaufleuten, die als Arbeitgeber zu qualifizieren sind, sind auch die im Zusammenhang mit ihrem Gewerbe bestehenden Erkundigungspflichten in Bezug auf die arbeits- und sozialrechtliche Situation in den Blick zu nehmen, weil eine Verletzung einer Erkundigungspflicht auf die Gleichgültigkeit des Verpflichteten hinsichtlich der Erfüllung dieser Pflicht hindeuten kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 27).

  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 331/17

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft:

    Auszug aus BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18
    Wie bereits in dem Beschluss vom 24. Januar 2018 angedeutet (1 StR 331/17 Rn. 15), ist vorsätzliches Handeln nur dann anzunehmen, wenn der Täter über die Kenntnis der insoweit maßgeblichen tatsächlichen Umstände hinaus auch die außerstrafrechtlichen Wertungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts - zumindest als Parallelwertung in der Laiensphäre - nachvollzogen hat (zustimmend Habetha, StV 2019, 39 ff.; von Galen/Dawidowicz, NStZ 2019, 148 f.; Schneider/Rieks, HRRS 2019, 62 ff.; Rode/Hinderer, wistra 2018, 341 f.; Reichling, StraFo 2018, 357 f.; Floeth, NStZ-RR 2018, 182 f.; MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., § 266a Rn. 90; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 266a Rn. 23).

    Bei der Pflichtenstellung handelt es sich in beiden Fällen um normative Tatbestandsmerkmale (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2018 - 1 StR 331/17 Rn. 15; ebenso Habetha, StV 2019, 39, 40; von Galen/Dawidowicz, NStZ 2019, 148; Schneider/Rieks, HRRS 2019, 62, 65 f.; Floeth, NStZ-RR 2018, 182, 183), hinsichtlich derer die bloße Kenntnis der ihnen zugrundeliegenden Tatsachen nicht genügt, um vorsätzliches Verhalten zu begründen.

  • BGH, 06.07.2018 - 1 StR 234/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (erforderliche Feststellungen zu

    Auszug aus BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18
    Danach kann vorliegend dahinstehen, ob die Strafkammer gehalten gewesen wäre, auch den Berechnungsvorgang an sich nachvollziehbar darzustellen (in diese Richtung BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18 Rn. 13 und vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16 Rn. 16; anders zu § 370 AO Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08 Rn. 20).
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen;

    Auszug aus BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats beim Vorliegen vollumfänglich illegaler Beschäftigungsverhältnisse der Umfang hinterzogener Lohnsteuer grundsätzlich anhand des Eingangssteuersatzes der Lohnsteuerklasse VI (vgl. § 39c EStG) zu bestimmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 - 1 StR 379/13 Rn. 31; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 16 ff.).
  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

  • BFH, 21.07.1994 - V R 21/92

    Hotelübernachtung für österreichische Arbeitnehmer

  • BGH, 13.12.2018 - 5 StR 275/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsbeiträge;

  • BGH, 07.02.2019 - 1 StR 485/18

    Anwendung von Jugendstrafrecht bei mehreren Straftaten in verschiedenen Alters-

  • BGH, 14.06.2011 - 1 StR 90/11

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Lohnsteuer, von Umsatzsteuer und von

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

  • BGH, 05.07.2018 - 1 StR 111/18

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (erforderliche Angabe der Berechnungsgrundlagen

  • BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12

    Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

  • BGH, 28.06.2017 - 1 StR 624/16

    Steuerhinterziehung (Vorsatz: erforderliche Gesamtbetrachtung); tatrichterliche

  • BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitnehmerbeiträgen (Begriff des

  • BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialabgaben; Arbeitgeber;

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

  • BGH, 24.04.2019 - 2 StR 377/18

    Tötungsvorsatz (Koinzidenzprinzip; Beweiserwägungen zur inneren Tatseite:

  • BGH, 17.02.1998 - 5 StR 624/97

    Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen der Ausweisung der Umsatzsteuer nach

  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 58/19

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn: Beendigung der Tat mit

    a) Zwar durfte das Landgericht seiner Berechnung vorliegend - da die beschäftigten Arbeitnehmer unbekannt waren - den jeweiligen Eingangssteuersatz der Steuerklasse VI zugrunde legen (§ 39c EStG; vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 37).

    Die jeweiligen Schuldsprüche sind von diesem Rechtsfehler nicht berührt, weil der Senat ausschließen kann, dass sich die fehlerhafte Berechnung der verkürzten Lohnsteuern dergestalt auf die Verwirklichung des Tatbestandes ausgewirkt hat, dass dieser entfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18 aaO Rn. 43).

    Die Darlegung der Berechnungsgrundlagen im Urteil genügt den Anforderungen, die die Rechtsprechung bei Taten nach § 266a StGB stellt (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18 aaO Rn. 39 mwN) und auch die auf dieser Grundlage von der Strafkammer vorgenommene Hochrechnung der angenommen Netto- auf Bruttolöhne (§ 14 Abs. 2 SGB IV) ist nachvollziehbar.

  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    Aus dem Vergleich der jeweiligen Netto- und Bruttoentgelte in den Tabellen ergeben sich wesentlich darüber liegende Faktoren (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18 Rn. 41).

    d) Es ist nicht auszuschließen, dass sich in manchen Fällen ohne die aufgezeigten Rechtsfehler keine vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge ergeben und mithin der Schuldspruch betroffen ist (vgl. zudem zum pauschalen Zugrundelegen der Lohnsteuerklasse VI mit einem Eingangssteuersatz von 14 %, auch wenn die Arbeitnehmer bekannt waren und Lohnsteuerkarten vorlagen (vgl. § 39c EStG): BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18 Rn. 36 f.; vgl. aber auch Beschluss vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 unter 2.).

    (2) Der Vorsatz der Angeklagten wird insbesondere durch ihre Verschleierungsbemühungen, zum Schein eine weitere GmbH als Vermittlerin auftreten zu lassen, belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 StR 76/15, BGHR StGB § 266a Arbeitgeber 5 Rn. 12 f.); das von den Angeklagten gewählte Geschäftsmodell war von vornherein auf Umgehung der sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerlichen Pflichten ausgelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18 Rn. 20-26).

  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22

    Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter

    Entscheidend für die Abgrenzung von unselbständiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sind - ausgehend vom Vertragsverhältnis der Beteiligten - die tatsächlichen Gegebenheiten der "gelebten Beziehung", die einer wertenden Gesamtbetrachtung zu unterziehen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 24 mwN).

    Wenn die tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer im konkreten Fall bekannt sind, muss der Umfang vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge anhand der Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmer ermittelt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 36 f.; vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 24; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 19).

    d) Der aufgezeigte Rechtsfehler beim Schuldumfang lässt hingegen den Schuldspruch selbst unberührt; die fehlerhafte Berechnung der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge wirkt sich nicht dergestalt auf die jeweilige Verwirklichung des Tatbestands aus, dass dieser entfällt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2021 - 1 StR 86/21 Rn. 9 und vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 43 mwN).

  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 122/19

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (subjektiver Tatbestand;

    Er muss in einer zumindest laienhaften Bewertung erkannt haben, dass er selbst möglicherweise Arbeitgeber ist, dass eine Abführungspflicht existieren und er durch die fehlende Anmeldung oder unvollständige oder unrichtige Angaben die Heranziehung zum Abführen von Sozialabgaben ganz oder teilweise vermeiden könnte; eine bloße Erkennbarkeit reicht insofern nicht aus (BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, NJW 2019, 3532, 3533).
  • BGH, 03.03.2020 - 5 StR 595/19

    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (subjektiver

    Damit kommt auch unter Zugrundelegung der Rechtsprechungsänderung zum Bezugspunkt des Vorsatzes bei § 266a StGB (BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, NJW 2019, 3532, 3533; Urteil vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19) ein Tatbestandsirrtum dieser Angeklagten nicht in Betracht.

    Denn die Entscheidung des 1. Strafsenats (BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, aaO) bezog sich auf einen Einzelunternehmer (differenzierend daher auch BGH, Urteil vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19).

  • BGH, 17.09.2020 - 1 StR 576/18

    Einstellung des Verfahrens wegen des Tods des Angeklagten

    Ob jemand bei Tätigkeiten, die sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch im Rahmen einer Selbstständigkeit ausgeübt werden können, abhängig beschäftigt ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2018 - 5 StR 275/18 Rn. 25; vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18 Rn. 24 und vom 16. Januar 2019 - 5 StR 249/18 Rn. 26; Urteil vom 18. Juli 2019 - 5 StR 649/18 Rn. 19 f. jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts).

    Er muss daher in einer zumindest laienhaften Bewertung erkannt haben, dass er selbst möglicherweise Arbeitgeber ist, dass eine Abführungspflicht besteht und er durch das Unterlassen einer Anmeldung oder unvollständige oder unrichtige Angaben die Heranziehung zum Abführen von Sozialabgaben ganz oder teilweise vermeiden könnte; eine bloße Erkennbarkeit reicht insofern nicht aus (BGH, Urteil vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19 Rn. 6; Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18 Rn. 18, BGHSt 64, 195).

  • OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 23 U 46/19

    Schadenersatz wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsabgaben

    Im Hinblick auf die Frage, ob der Beklagte vorsätzlich als Geschäftsführer die ihm obliegenden Zahlungen der Sozialversicherungsbeiträge nicht an die Klägerin abgeführt hat im Sinne des § 266a StGB, kommt es entscheidungserheblich auf den nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils und Abfassen von Berufungsbegründung sowie -erwiderung ergangenen Beschluss des BGH vom 24.9.2019 (1 StR 346/18, juris) an.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 BA 1608/20

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitgebereigenschaft - selbständiger

    Der BGH habe mit Urteil vom 24.09.2019 (1 StR 346/18) seine frühere Rechtsprechung zum Vorsatz bei § 266a Strafgesetzbuch (StGB) aufgegeben und erkannt, dass vorsätzliches Handeln bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen nur dann anzunehmen sei, wenn der Täter auch die außerstrafrechtlichen Wertungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts zumindest als Parallelwertung in der Laiensphäre nachvollzogen habe, er also seine Stellung als Arbeitgeber und die daraus resultierende sozialversicherungsrechtliche Abführungspflicht zumindest für möglich gehalten und deren Verletzung billigend in Kauf genommen habe.

    Vorsatz iSd § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV liegt jedenfalls dann vor, wenn der Beitragsschuldner seine Beitragspflicht nur für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat (BSG 04.09.2018, B 12 R 4/17 R, BSGE 126, 226 mwN; vgl ferner BGH 24.09.2019, 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195).

  • OLG Zweibrücken, 22.12.2022 - 1 Ws 225/21

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: Begriff des Arbeitgebers und

    13 1. Ob eine Person Arbeitgeber ist, richtet sich nach dem Sozialversicherungsrecht (BGH, Beschluss vom 24.09.2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 24).

    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteile vom 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R, juris Rn. 12; vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R, juris Rn. 21; vom 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R, juris Rn. 16; jeweils mwN; BGH, Beschlüsse vom 24.09.2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 24; vom 13.12.2018 - 5 StR 275/18, NStZ-RR 2019, 151; vom 27.09.2011 - 1 StR 399/11, NJW 2012, 471 Rn. 14).

    Dann ist maßgebend, wie die Rechtsbeziehung tatsächlich praktiziert wurde (BSG, Urteil vom 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R, juris Rn. 17; BGH, Beschlüsse vom 24.09.2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 24; vom 13.12.2018 - 5 StR 275/18, NStZ-RR 2019, 151, 152).

    Es wäre vielmehr wahrscheinlich, dass sie - sollte man wie die Anklage die sozialrechtliche Einordnung anders vornehmen - einem Tatbestandsirrtum unterlagen (s. hierzu BGH, Beschluss vom 24.09.2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 17 ff.) und sich infolge anwaltlicher Beratung und Betreuung durch Steuerberater während des gesamten Tatzeitraums über ihre Arbeitgeberstellung irrten.

  • OLG Zweibrücken, 22.12.2022 - 1 Ws225/21
    Ob eine Person Arbeitgeber ist, richtet sich nach dem Sozialversicherungsrecht (BGH, Beschluss vom 24.09.2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 24).

    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteile vom 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R, juris Rn. 12; vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R, juris Rn. 21; vom 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R, juris Rn. 16; jeweils mwN; BGH, Beschlüsse vom 24.09.2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 24; vom 13.12.2018 - 5 StR 275/18, NStZ-RR 2019, 151; vom 27.09.2011 - 1 StR 399/11, NJW 2012, 471 Rn. 14).

    Dann ist maßgebend, wie die Rechtsbeziehung tatsächlich praktiziert wurde (BSG, Urteil vom 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R, juris Rn. 17; BGH, Beschlüsse vom 24.09.2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 24; vom 13.12.2018 - 5 StR 275/18, NStZ-RR 2019, 151, 152).

    Es wäre vielmehr wahrscheinlich, dass sie - sollte man wie die Anklage die sozialrechtliche Einordnung anders vornehmen - einem Tatbestandsirrtum unterlagen (s. hierzu BGH, Beschluss vom 24.09.2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 17 ff.) und sich infolge anwaltlicher Beratung und Betreuung durch Steuerberater während des gesamten Tatzeitraums über ihre Arbeitgeberstellung irrten.

  • LG Traunstein, 14.01.2022 - 6 KLs 280 Js 102098/16

    Krankheit, Erkrankung, Rentenversicherung, Angeklagte, Schadensersatz, Werbung,

  • BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23

    Bestimmen des Schuldumfangs bei Straftaten der Beitragsvorenthaltung nach dem

  • BGH, 04.09.2019 - 1 StR 579/18

    Handeln für den Betriebsinhaber (Beauftragtenstellung: erforderliche Übernahme

  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 33/19

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.03.2024 - 12 KLs 504 Js 1820/21

    Freistellungsbescheinigung, Ausscheiden eines Gesellschafters,

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der hinterzogenen

  • BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20

    Berechnung der Beitragsschäden bei Verurteilung wegen Vorenthaltens und

  • BGH, 20.04.2023 - 1 StR 101/23

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schaden: erforderliche

  • BGH, 23.03.2022 - 1 StR 511/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

  • LSG Bayern, 10.06.2021 - L 16 BA 124/18

    Voraussetzungen zur Annahme von Vorsatz im Rahmen einer Betriebsprüfung

  • BGH, 23.08.2022 - 6 StR 122/22

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Umfang hinterzogener Lohnsteuer:

  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/22

    Abhängige Beschäftigung; freier Mitarbeiter; Statusbeurteilung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2021 - L 8 BA 5/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BGH, 15.08.2023 - 1 StR 171/23

    Ermittlung des Schuldumfangs in den Fällen der Hinterziehung von Lohnsteuer;

  • LSG Hamburg, 08.03.2022 - L 3 BA 8/20

    Beitragsnachforderung bei illegaler Beschäftigung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - L 8 BA 83/20

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Bauarbeiter; Abgrenzung zwischen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - L 8 BA 22/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht