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   BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61   

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https://dejure.org/1962,34
BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61 (https://dejure.org/1962,34)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1962 - 1 StR 346/61 (https://dejure.org/1962,34)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1962 - 1 StR 346/61 (https://dejure.org/1962,34)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung übertriebener Werbung zur Irreführung - Spezialpräservative als Mittel zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten - Geschäftliche Werbung für schwer jugendgefährdende Bücher - Schluss von der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 35
  • NJW 1962, 1019 (Ls.)
  • NJW 1962, 748
  • MDR 1962, 417
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.07.1955 - 5 StR 12/55
    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Hinsichtlich der Sammelprospekte hatten sich die Angeklagten auf die Entscheidung BGHSt 8, 125 berufen und geltend gemacht, daß diese Entscheidung, welche auf die Revision der Staatsanwaltschaft einen Freispruch des Tatsachengerichts bestätigt hatte, ganz ähnliche Prospekte eines anderen Versandhauses nicht als unzüchtig angesehen habe.

    Die Revisionen sind weiter der Ansicht, daß die Verurteilung der Angeklagten nach dem GjS auch deshalb nicht zu halten sei, weil zur Zeit der Verbreitung der vom Landgericht als offensichtlich schwer gefährdend beurteilten Bücher noch die in BGHSt 8, 125 niedergelegte, später in BGHSt 12, 360 aufgegebene Rechtsauffassung maßgeblich gewesen sei, wonach es auf die Zugänglichkeit der Schrift für Jugendliche ankam.

    Davon abgesehen wäre es auch deshalb abwegig, weil die Angeklagten im Gegensatz zu dem in BGHSt 8, 125 behandelten Fall nicht wegen Versendung der vom Landgericht als schwer jugendgefährdend angesprochenen Bücher (vgl. dazu auch BGHSt 9, 270 [BGH 16.03.1956 - 5 StR 585/55]), sondern wegen geschäftlicher Werbung für sie durch Übermittlung von Werbematerial (§ 5 Abs. 2 GjS) verurteilt worden sind, deren uneingeschränktes Verbot in der Entscheidung des 5. Strafsenats nicht in Zweifel gezogen wurde.

    Abgesehen davon stand die Entscheidung BGHSt 8, 125 von vornherein zu einer in BGHSt 8, 80 veröffentlichten Entscheidung des erkennenden Senats in Widerspruch.

  • BGH, 16.02.1954 - 5 StR 475/53
    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Maßstäbe angelegt hat, hängt nicht davon ab, ob er die Beurteilung gleicher oder ähnlicher Vorgänge durch andere Tatsachengerichte oder Staatsanwaltschaften zur Kenntnis nahm, und unterliegt letzten Endes immer nur auf Grund seiner eigenen Feststellungen und Wertungen, wie sie in den Urteilsgründen niedergelegt sind, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vergl. BGHSt 5, 346, 348) [BGH 16.02.1954 - 5 StR 475/53].

    Es geht deshalb - bis auf einen gesondert zu erörternden Fall - fehl, wenn die Revision die Verletzung der Grundsätze beanstandet, welche die Rechtsprechung zur sogenannten relativen Unzüchtigkeit entwickelt hat (BGHSt 5, 346, 348 f [BGH 16.02.1954 - 5 StR 475/53] , 5 StR 550/60 vom 2. Juni 1961; vgl. auch RGSt 24, 365).

  • BGH, 24.06.1952 - 2 StR 56/52
    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Daß dabei auch Umstände mitberücksichtigt werden, die tatbestandsmäßig sind, ist im Rahmen des § 27 a StGB nicht ausgeschlossen (vgl. BGHSt 3, 30).
  • BGH, 14.07.1955 - 1 StR 172/55

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Abgesehen davon stand die Entscheidung BGHSt 8, 125 von vornherein zu einer in BGHSt 8, 80 veröffentlichten Entscheidung des erkennenden Senats in Widerspruch.
  • BGH, 16.03.1956 - 5 StR 585/55
    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Davon abgesehen wäre es auch deshalb abwegig, weil die Angeklagten im Gegensatz zu dem in BGHSt 8, 125 behandelten Fall nicht wegen Versendung der vom Landgericht als schwer jugendgefährdend angesprochenen Bücher (vgl. dazu auch BGHSt 9, 270 [BGH 16.03.1956 - 5 StR 585/55]), sondern wegen geschäftlicher Werbung für sie durch Übermittlung von Werbematerial (§ 5 Abs. 2 GjS) verurteilt worden sind, deren uneingeschränktes Verbot in der Entscheidung des 5. Strafsenats nicht in Zweifel gezogen wurde.
  • BGH, 14.01.1959 - 2 StR 265/58
    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Die Revisionen sind weiter der Ansicht, daß die Verurteilung der Angeklagten nach dem GjS auch deshalb nicht zu halten sei, weil zur Zeit der Verbreitung der vom Landgericht als offensichtlich schwer gefährdend beurteilten Bücher noch die in BGHSt 8, 125 niedergelegte, später in BGHSt 12, 360 aufgegebene Rechtsauffassung maßgeblich gewesen sei, wonach es auf die Zugänglichkeit der Schrift für Jugendliche ankam.
  • BGH, 02.06.1961 - 5 StR 550/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Es geht deshalb - bis auf einen gesondert zu erörternden Fall - fehl, wenn die Revision die Verletzung der Grundsätze beanstandet, welche die Rechtsprechung zur sogenannten relativen Unzüchtigkeit entwickelt hat (BGHSt 5, 346, 348 f [BGH 16.02.1954 - 5 StR 475/53] , 5 StR 550/60 vom 2. Juni 1961; vgl. auch RGSt 24, 365).
  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Für die Verjährungsbestimmung des § 22 RPresseG kann umso weniger etwas Abweichendes gelten, als das BVerfG die Weitergeltung des RPresseG als Bundesrecht im Umfang eines Rahmengesetzes ausdrücklich verneint hat (BVerfGE 7, 29, 41).
  • RG, 22.12.1936 - 1 D 741/36

    1. Welche Anforderungen sind an die Sachdarstellung des Urteils zu stellen?1 2.

    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Zu Unrecht berufen sich die Revisionen auf die Entscheidung RGSt 71, 25.
  • RG, 06.11.1893 - 2597/93

    Darf eine Schrift, Abbildung oder Darstellung schon um deshalb als "unzüchtig"

    Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
    Es geht deshalb - bis auf einen gesondert zu erörternden Fall - fehl, wenn die Revision die Verletzung der Grundsätze beanstandet, welche die Rechtsprechung zur sogenannten relativen Unzüchtigkeit entwickelt hat (BGHSt 5, 346, 348 f [BGH 16.02.1954 - 5 StR 475/53] , 5 StR 550/60 vom 2. Juni 1961; vgl. auch RGSt 24, 365).
  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

    Das gilt namentlich dann, wenn der Tatrichter einen der rechtlich anerkannten Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat, obwohl hierzu Anlaß bestand (BGHSt 17, 35, 36).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Ein Eingriff des Revionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (BGHSt 17, 35, 36 [BGH 09.01.1962 - 1 StR 346/61]; 20, 264, 266 f [BGH 04.08.1965 - 2 StR 282/65]; 24, 132, 133 [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70]; BGH bei Holtz, NDR 1978, 109, 110; BGH, urteilvom 11. Januar 1980 - 1 StR 753/79).
  • BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09

    Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank rechtskräftig

    Die grundsätzlich dem Tatrichter vorbehaltene Strafzumessung kann das Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, nicht aber einer ins Einzelne gehenden Richtigkeitskontrolle unterziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 9. Januar 1962 - 1 StR 346/61, BGHSt 17, 35, 36 f.; vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, 29, 319, 320).
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