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   BGH, 01.06.1954 - 1 StR 35/54   

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https://dejure.org/1954,461
BGH, 01.06.1954 - 1 StR 35/54 (https://dejure.org/1954,461)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1954 - 1 StR 35/54 (https://dejure.org/1954,461)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1954 - 1 StR 35/54 (https://dejure.org/1954,461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1086
  • MDR 1954, 528
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 28.11.1907 - III 548/07

    1. Beginnt, wenn von einem Deutschen im Auslande eine auch nach dortigem Rechte

    Auszug aus BGH, 01.06.1954 - 1 StR 35/54
    Ob die Grenze zwischen Diebstahl und Sachentziehung im schweizerischen Recht derjenigen der vergleichbaren deutschen Strafbestimmungen (§§ 242, 243 StGB einerseits, 248 b andererseits) entspricht, ist unerheblich; nach § 3 StGB kommt es nur darauf an, daß die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist Deshalb ist es unwesentlich, ob der Angeklagte in der Schweiz in den Fällen Schaffhausen und Bern wegen Diebstahls verurteilt worden wäre, und wenn nicht, ob der dann dort erforderliche (Art. 143 schweiz. StGB) Strafantrag wegen Sachentziehung gestellt worden ist (vgl. RGSt 40, 402).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11

    Beihilfe zur Hehlerei; Unterschlagung

    Es ist vielmehr ausreichend, dass die Tat am Tatort materiell strafbar ist; tatsächlich verfolgbar braucht sie nicht zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 8 1. Juni 1954 - 1 StR 35/54, NJW 1954, 1086; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 437/99, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 4; vgl. auch Eser in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 7 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 12.09.1996 - 4 StR 173/96

    Besonderheiten beim Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige;

    Dafür reicht es aus, wenn die konkrete Tat im Sinne des § 264 StPO am Ort ihrer Begehung unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt mit Strafe bedroht ist (vgl. RGSt 5, 424; 40, 402, 404; BGHSt 2, 160, 161; BGH NJW 1954, 1086; Tröndle in LK StGB 10. Aufl. § 7 Rdn. 4; Lackner StGB 21. Aufl. § 7 Rdn. 2; Niemöller NStZ 1993, 171).
  • BGH, 26.07.1967 - 4 StR 38/67

    Schuldhafte Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers beim Überholen in

    Als deutsches Strafrecht, dessen Tatbestand durch das Verhalten im Ausland erfüllt sein muß, ist jedoch nur die dem deutschen Recht entnommene Regelung anzusehen (BGH NJW 1954, 1086 = LM Nr. 6 zu § 3 StGB).
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