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   BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82   

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BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82 (https://dejure.org/1982,1657)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1982 - 1 StR 35/82 (https://dejure.org/1982,1657)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1982 - 1 StR 35/82 (https://dejure.org/1982,1657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten trotz Alkoholgenusses, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln - Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration auf den Tatzeitpunkt - Annahme einer Verminderung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 243
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78

    Augenscheineinnahme am Tatort im Rahmen einer Aufklärungspflicht - Verminderte

    Auszug aus BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82
    Insbesondere bestehen auch aus medizinischer Sicht keine Anhaltspunkte für die Aufstellung einer solchen festen Norm (Nachweise in BGH, Urteil vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78), vielmehr ist erhöhtes Gewicht auf die Prüfung aller äußeren und inneren Aspekte des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung zu legen.

    Daher können auch bei einer über 3 Promille liegenden Blutalkoholkonzentration bei alkoholgewöhnten Tätern die Umstände des Einzelfalls ergeben, daß die Anwendung von § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76 und vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78).

  • BGH, 13.05.1959 - 2 StR 168/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82
    Bei einem so hohen Blutalkoholgehalt muß geprüft werden, ob der Täter schuldunfähig war (BGH bei Holtz MDR 1976, 632; BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59, vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72 und vom 5. August 1981 - 2 StR 202/81).
  • BGH, 08.06.1962 - 4 StR 126/62

    Zurechnungsunfähigkeit - Alkoholgehalt - Ausschluß des Hemmungsvermögens -

    Auszug aus BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82
    Legt man den höchstmöglichen Abbauwert von etwa 0, 29 Promille je Stunde (BGH VRS 23, 209, 211) zugrunde, ergibt das für 5.00 Uhr eine Blutalkoholkonzentration von etwa 3, 53 Promille und für 8.00 Uhr eine solche von etwa 2, 66 Promille.
  • BGH, 10.04.1973 - 1 StR 607/72

    Fahrlässige Volltrunkenheit und Notzucht - Strafschwerende Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82
    Bei einem so hohen Blutalkoholgehalt muß geprüft werden, ob der Täter schuldunfähig war (BGH bei Holtz MDR 1976, 632; BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59, vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72 und vom 5. August 1981 - 2 StR 202/81).
  • BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76

    Rechtliche Folgen einer auf ein Schreibversehen gestützten Verfahrensrüge -

    Auszug aus BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82
    Daher können auch bei einer über 3 Promille liegenden Blutalkoholkonzentration bei alkoholgewöhnten Tätern die Umstände des Einzelfalls ergeben, daß die Anwendung von § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76 und vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78).
  • BGH, 03.12.1980 - 2 StR 257/80

    Abbaugeschwindigkeit der Blutalkoholkonzentration innerhalb kurzer Zeiträume -

    Auszug aus BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82
    Insbesondere bleibt aber außer Betracht, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten ebensowenig wie ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens entgegenzustehen braucht (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 -2 StR 257/80 und vom 11. Juni 1981 -1 StR 14/81 sowie Urteil vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81).
  • BGH, 11.06.1981 - 1 StR 14/81

    Erwägungen zur Schuldfähigkeit eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82
    Insbesondere bleibt aber außer Betracht, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten ebensowenig wie ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens entgegenzustehen braucht (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 -2 StR 257/80 und vom 11. Juni 1981 -1 StR 14/81 sowie Urteil vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81).
  • BGH, 05.08.1981 - 2 StR 202/81

    Beurteilung der Schuldfähigkeit von alkoholisierten Tätern durch einen

    Auszug aus BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82
    Bei einem so hohen Blutalkoholgehalt muß geprüft werden, ob der Täter schuldunfähig war (BGH bei Holtz MDR 1976, 632; BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59, vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72 und vom 5. August 1981 - 2 StR 202/81).
  • BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81

    Beleidigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Mordes -

    Auszug aus BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82
    Insbesondere bleibt aber außer Betracht, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten ebensowenig wie ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens entgegenzustehen braucht (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 -2 StR 257/80 und vom 11. Juni 1981 -1 StR 14/81 sowie Urteil vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81).
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82
    Insbesondere bleibt aber außer Betracht, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten ebensowenig wie ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens entgegenzustehen braucht (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 -2 StR 257/80 und vom 11. Juni 1981 -1 StR 14/81 sowie Urteil vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Daß jemand zweckgerichtet und planmäßig gehandelt hat, eine lückenlose Erinnerung hat und sich nach der Tat - eventuell nach einem abgeklungenen Affekt - situationsgerecht verhält, ist insoweit nur von beschränktem Beweiswert (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; VRS 23, 209, 211; NStZ 1981, 298; 1982, 243; 1983, 19; 1984, 408; BGH, Beschlüsse vom 8. März 1978 - 3 StR 26/78; vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85 - und vom 3. Januar 1986 - 4 StR 654/85).
  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise

    Selbst erfahrene, alkoholgewohnte Trinker können sich meist im Rausch noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 1982 - 4 StR 460/82 - m.w.N.); bei ihnen ist deshalb planvolles folgerichtiges Verhalten nicht ohne weiteres ein Anzeichen für das Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Hemmungsfähigkeit (BGH, Urteil vom 16. März 1982 - 1 StR 35/82).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Allerdings entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß unauffälliges Verhalten, zielstrebiges und planvolles Vorgehen, Alkoholgewöhnung und ungetrübtes Erinnerungsvermögen einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen brauchen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; 1984, 124, 125; BGH bei Holtz MDR 1976, 633; BGH NStZ 1981, 298 ; 1982, 243 und 376; 1983, 19; 1984, 408 und 506; BGHR § 21 Alkoholauswirkungen 1 und 2; § 21 Blutalkoholkonzentration 3, 4, 6, 8).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Bei der Untersuchung der Schuldfähigkeit muß ein besonders erhöhtes Gewicht auf die Prüfung aller äußeren und inneren Aspekte des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung gelegt werden (vgl. BGH NStZ 1982, 243, 376; 1983, 19 je m.w. Nachw.).
  • BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85

    Zusammenhang zwischen grausamer Körperverletzung und nicht grausamer

    Der neu entscheidende Tatrichter wird im Hinblick auf die erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten allerdings auch zu beachten haben, daß gerade alkoholgewohnte Täter sich im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planmäßig verhalten können, obwohl ihr Hemmungsvermögen bereits erheblich vermindert ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - 4 StR 179/84; Beschlüsse vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84; vom 24. Januar 1984 - 5 StR 993/83 und 13. Januar 1984 - 2 StR 808/83; BGH NStZ 1981, 298 und 1982, 243, 376).
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Gerade erfahrene alkoholgewöhnte Täter verhalten sich auch im Rausch meist noch motorisch kontrolliert und äußerlich geordnet, obwohl ihr Hemmungsvermögen womöglich schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86; vom 21. Februar 1986 - 2 StR 733/85; vom 25. September 1985 - 2 StR 524/85; vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85; BGH NStZ 1982, 243, 376; 1984, 408; BGH Strafverteidiger 1984, 463; 1982, 566).
  • BGH, 11.10.1983 - 4 StR 582/83

    Knie des Täters als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 223a StGB - Bejahung

    Solche Erwägungen können zwar geeignet sein, die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten in das Unerlaubte seines Tuns zu überprüfen, das Fehlen des Hemmungsvermögens kann jedoch aufgrund solcher Umstände nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden (BGH NStZ 1982, 243, 376 je m.w. Nachw.).

    Zwar gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, daß jeder Mensch bei einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 3 Promille schuldunfähig ist (BGH NStZ 1982, 243 m.w. Nachw.).

  • BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86

    Schuldfähigkeit - Urteilsgründe - Anforderungen an Urteilsbegründung

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt betont, daß erfahrene, alkoholgewohnte Trinker sich meist im Rausch noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist, daß deshalb zielgerichtetes Handeln und planmäßiges Vorgehen für sich allein nur einen beschränkten Beweiswert haben (BGH NStZ 1981, 298 ; 1982, 243; 1983, 19; 1984, 408, 409; BGH DAR 1985, 388, 389; BGHSt 34, 22, 26 m.w.N.).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem

    Gerade alkoholgewohnte Täter verhalten sich häufig auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1982, 243 und 1983, 19 sowie BGH Beschlüsse vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83, vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83 und vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).
  • BGH, 08.10.2019 - 2 StR 362/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Das Leistungsverhalten eines Angeklagten kann zwar ein Indiz für eine erhaltene oder lediglich verminderte Schuldfähigkeit sein; planmäßiges Handeln allein schließt indes rauschbedingte Zurechnungsunfähigkeit nicht notwendig aus (BGH, Urteil vom 15. November 1951 - 3 StR 821/51, BGHSt 1, 384, 385; Beschluss vom 16. März 1982 - 1 StR 35/82, NStZ 1982, 243 mwN).
  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit

  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

  • BGH, 16.06.1987 - 1 StR 214/87

    Blutalkohol - Tringewohnt - Schuldfähigkeit - Zwangsläufige Schuldunfähigkeit bei

  • BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84

    Annahme der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen eines

  • BGH, 12.09.1985 - 4 StR 428/85

    Revision gegen Verurteilung wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung und

  • BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81

    Erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen einer

  • BGH, 15.12.1983 - 4 StR 702/83

    Aufklärungspflicht des Tatrichters bei Schuldunfähigkeit und verminderter

  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 179/84

    Verneinung der Schuldunfähigkeit wegen Alkohols aufgrund des äußeren

  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 757/83

    Änderung des Schuldspruchs durch das Revisionsgericht - Wirkung der

  • BGH, 07.10.1983 - 3 StR 404/83

    Urteilsaufhebung wegen unklarer Feststellungen zur Blutalkoholkonzentration bei

  • BGH, 13.05.1986 - 1 StR 199/86

    Revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Feststellungen zur

  • BGH, 25.09.1985 - 2 StR 524/85

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration - Schuldunfähigkeit bei einem

  • BGH, 18.07.1985 - 2 StR 210/85

    Annahme der Schuldfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 2,88 Promille

  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 543/84

    Anforderungen an den tatrichterlichen Ausschluss der Verminderung des

  • BGH, 03.07.1984 - 4 StR 317/84

    Strafbarkeit wegen eines räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit

  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83

    Verminderung des Hemmungsvermögens eines Angeklagten - Vorliegen von

  • BGH, 25.11.1986 - 1 StR 617/86

    Schluss auf ein intaktes Hemmungssvermögen bei zielgerichtetem Verhalten ohne

  • BGH, 29.05.1985 - 2 StR 68/85

    Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens trotz funktionierender Motorik bei

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