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   BGH, 18.02.1992 - 1 StR 35/92   

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https://dejure.org/1992,3595
BGH, 18.02.1992 - 1 StR 35/92 (https://dejure.org/1992,3595)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1992 - 1 StR 35/92 (https://dejure.org/1992,3595)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1992 - 1 StR 35/92 (https://dejure.org/1992,3595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falls der Beihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 27, § 49
    Minder schwerer Fall bei Tatbeteiligung

Papierfundstellen

  • StV 1992, 372
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.11.1987 - 3 StR 506/87
    Auszug aus BGH, 18.02.1992 - 1 StR 35/92
    Für die neue Hauptverhandlung wird für den Fall, daß ein minder schwerer Fall auch ohne Berücksichtigung der bloßen Beihilfequalität des Tatbeitrags angenommen würde, darauf hingewiesen, daß eine weitere Strafmilderung nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB geboten wäre (vgl. BGH NStZ 1988, 128).
  • BGH, 02.10.1992 - 2 StR 466/92

    Anforderungen an ein eigennütziges Handeln im Sinne des § 29 Abs. 1 BtMG

    Die Frage, ob ein minder schwerer Fall der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 2 BtMG) vorliegt, ist für jeden Tatbeteiligten gesondert zu prüfen; das gilt ebenso für die Frage, ob für die Ahndung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln der Normalstrafrahmen (§ 29 Abs. 1 BtMG) zugrundezulegen ist, obgleich der Täter das Regelbeispiel für die Bejahung eines besonders schweren Falles (hier: nicht geringe Menge, § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG) verwirklicht hat (BGHR StGB vor § 1/msF Gehilfe 1; BGH StV 1992, 372 f.).

    Schließlich ist zu beachten, daß bereits der gesetzlich vertypte Milderungsgrund der Beihilfe (§ 27 StGB), sei es allein, sei es in Verbindung mit anderen, zu Gunsten des Angeklagten sprechenden Umständen, zur Anwendung des jeweils milderen Strafrahmens (§ 30 Abs. 2, § 29 Abs. 1 BtMG) führen kann (BGHR StGB vor § 1/msF, Gesamtwürdigung, unvollständige 4; Strafrahmenwahl 2, 3; BGH StV 1992, 372 f.).

  • BGH, 14.08.2012 - 3 StR 292/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Ablehnung eines minder schweren Falls;

    Mit Blick auf die Verurteilung des Angeklagten S. wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge kommt hinzu, dass das Vorliegen eines gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes (hier: § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB) - schon für sich allein oder zusammen mit anderen allgemeinen Strafmilderungsumständen - zur Annahme eines minder schweren Falles führen kann und daher die Ablehnung dieses Sonderstrafrahmens in solchen Fällen in der Regel der Erörterung in den Urteilsgründen bedarf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 1991 - 3 StR 244/91, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 8 und vom 18. Februar 1992 - 1 StR 35/92, StV 1992, 372, 373).
  • LG Gießen, 17.03.2020 - 2 KLs 401 Js 27674/19

    Einbruchdiebstahl

    Das Ergebnis hängt vor allem vom jeweiligen Tatbeitrag ab; daneben ist zwar das Gewicht der Haupttat zu berücksichtigen, doch darf wegen deren Schwere allein nicht ohne weiteres ein minderschwerer Fall für den Gehilfen ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 18. Februar 1992 - 1 StR 35/92 -, Rn. 2, juris ) bzw. ein besonders schwerer Fall angenommen werden.
  • BGH, 14.07.1993 - 5 StR 357/93

    Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles - Berücksichtigung von

    Ob ein minder schwerer Fall vorliegt, ist für jeden Tatbeteiligten gesondert zu prüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gehilfe 1, 2; BGH Beschlüsse vom 24. Juli 1991 - 3 StR 244/91 - und vom 18. Februar 1992 - 1 StR 35/92 -).
  • LG Gießen, 17.03.2020 - 2 KLs

    Einbruchdiebstahl

    Das Ergebnis hängt vor allem vom jeweiligen Tatbeitrag ab; daneben ist zwar das Gewicht der Haupttat zu berücksichtigen, doch darf wegen deren Schwere allein nicht ohne weiteres ein minderschwerer Fall für den Gehilfen ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 18. Februar 1992 - 1 StR 35/92 -, Rn. 2, juris ) bzw. ein besonders schwerer Fall angenommen werden.
  • BayObLG, 14.06.1995 - 4St RR 113/95

    Betäubungsmittelstrafrecht: Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall

    Insbesondere ist zu berücksichtigen, daß schon das Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes, so die Bejahung des § 21 StGB , zur Annahme eines minder schweren Falles führen kann (BGH a.a.O.; BGH StV 1992, 371/372; BGH StV 1992, 372 ; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 21 Rn. 7 und § 50 Rn. 2; Körner BtMG 4. Aufl. § 29a Rn. 108, 109).
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