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BGH, 25.07.1995 - 1 StR 350/95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gesamtstrafe - Anrechnung der Untersuchungshaft - Verbüßung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.1976 - 2 StR 572/76
Verkennung des Wesens richterlicher Überzeugungsbildung - Nichtverurteilung eines …
Auszug aus BGH, 25.07.1995 - 1 StR 350/95
Der Tatrichter hatte aus der durch das erste Urteil des Landgerichts vom 15. Juli 1992 rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe von zwei Monaten (wegen eines Vergehens gegen das Fernmeldeanlagengesetz) und aus der durch das nunmehr angefochtene Urteil des Landgerichts verhängten Freiheitsstrafe von vier Jahren (wegen schweren Raubes) eine Gesamtstrafe zu bilden, da es sich um dasselbe Verfahren und damit um eine gleichzeitige Aburteilung i.S.v. § 53 Abs. 1 StGB handelt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76). - BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89
Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen …
Auszug aus BGH, 25.07.1995 - 1 StR 350/95
Dies gilt, obwohl die zunächst verhängte Strafe als verbüßt durch die erlittene Untersuchungshaft angesehen wurde (zur gleichliegenden Problematik bei § 55 StGB vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1).
- BGH, 16.02.2005 - 2 StR 384/04
Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Strafzumessung beim Versuch (fakultative …
Sollte der neue Tatrichter zu einer Verurteilung in weiteren Fällen kommen, kann er die bisherige Gesamtfreiheitsstrafe auflösen und eine neue Gesamtfreiheitsstrafe bilden (Senatsurteil vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76; Beschluß des 1. Strafsenats vom 25. Juli 1995 - 1 StR 350/95; Urteil des 4. Strafsenats vom 26. Januar 1999 - 4 StR 556/98; so mit anderer Begründung auch Urteile vom 7. November 1995 - 1 StR 528/95, vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03 und vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 361/03; vgl. auch Beschluß vom 1. September 1998 - 1 StR 421/98; RGSt 74, 387, 391 f. und … - BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98
Widersprüchliche, unklare oder lückenhafte Beweiswürdigung als vom …
Sollte das Landgericht zur Verurteilung wegen weiterer Fälle gelangen, so wird es unter Auflösung der bisherigen Gesamtstrafe eine neue Gesamtstrafe zu bilden haben (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76 - und Beschluß vom 25. Juli 1995 - 1 StR 350/95).