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   BGH, 08.10.2014 - 1 StR 352/14   

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https://dejure.org/2014,34107
BGH, 08.10.2014 - 1 StR 352/14 (https://dejure.org/2014,34107)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2014 - 1 StR 352/14 (https://dejure.org/2014,34107)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 1 StR 352/14 (https://dejure.org/2014,34107)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unbegründet mangels erkennabrer Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung einer Revision als unbegründet mangels erkennabrer Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wer ist denn nun angefangen zu "dealen”…?

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 1 StR 352/14
    Diese soll nämlich dazu dienen, außerhalb der Hauptverhandlung stattgefundene Gespräche in der Hauptverhandlung zur Sprache zu bringen, so dass die Möglichkeit eines informellen und unkontrollierbaren Verfahrens ausgeschlossen wird (vgl. BVerfG, aaO, 1069; BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 312 f.).
  • BGH, 09.04.2014 - 1 StR 612/13

    Mitteilungspflichten über Erörterungsgespräche zur Möglichkeit einer

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 1 StR 352/14
    Durch den insoweit unvollständigen Vortrag bleibt aber offen, ob überhaupt eine Verpflichtung bestand, darüber zu informieren, von wem die Initiative zu den Gesprächen ausgegangen ist (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1065; BGH, Beschluss vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13; Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14).
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14

    Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 1 StR 352/14
    Durch den insoweit unvollständigen Vortrag bleibt aber offen, ob überhaupt eine Verpflichtung bestand, darüber zu informieren, von wem die Initiative zu den Gesprächen ausgegangen ist (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1065; BGH, Beschluss vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13; Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 1 StR 352/14
    Durch den insoweit unvollständigen Vortrag bleibt aber offen, ob überhaupt eine Verpflichtung bestand, darüber zu informieren, von wem die Initiative zu den Gesprächen ausgegangen ist (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1065; BGH, Beschluss vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13; Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    d) Die Rüge, die sich gegen die Nichtbescheidung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Auswertung der Schrittzählerfunktion des Mobiltelefons der Angeklagten wendet, ist unzulässig, weil die relevanten Verfahrenstatsachen nicht mit Bestimmtheit behauptet, sondern lediglich als möglich dargestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 352/14; grundlegend RGSt 48, 288, 289).
  • BGH, 29.11.2023 - 6 StR 191/23

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung, Vorenthaltens von

    Für verständigungsbezogene Erörterungen innerhalb der Hauptverhandlung besteht zudem keine Informationspflicht gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 352/14 mwN; zu § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 5 StR 607/16).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2016 - Ss 29/16

    Strafverfahren: Gerichtliche Mitteilungspflicht bei Erörterungen zwischen

    § 243 Abs. 4 StPO sieht eine Mitteilungspflicht des Vorsitzenden also lediglich für außerhalb der Hauptverhandlung, nicht hingegen für in der Hauptverhandlung erfolgte verständigungsbezogene Erörterungen vor (vgl. BGH, Beschl. v. 08.10.2014 - 1 StR 352/14, juris; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 243 Rn. 18a).

    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift, die dazu dient, außerhalb der Hauptverhandlung erfolgte Verständigungsgespräche in der Hauptverhandlung zur Sprache zu bringen, so dass die Möglichkeit eines informellen und unkontrollierbaren Verfahrens ausgeschlossen wird; dieser Schutzzweck ist nicht tangiert, wenn die Verständigungsgespräche in öffentlicher Hauptverhandlung, mithin für alle Verfahrensbeteiligten und für die Öffentlichkeit transparent, geführt worden sind (vgl. BGH, Beschl. v. 08.10.2014 - 1 StR 352/14, juris).

  • BGH, 02.12.2014 - 1 StR 422/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Inhalt der Mitteilung: keine

    c) Soweit der Senat in verschiedenen Entscheidungen, auf die sich die Revision bezieht, auch von einer Mitteilungspflicht zu der Frage ausgeht, auf wessen Initiative es zu dem Verständigungsgespräch gekommen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13, NStZ 2014, 416; vom 22. Juli 2014 - 1 StR 210/14, NStZ 2015, 48; vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 352/14 und vom 18. Dezember 2014 - 1 StR 242/14; enger hingegen noch Senat, Beschlüsse vom 2. Oktober 2013 - 1 StR 386/13, NStZ 2014, 168 und vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13, NStZ 2014, 221), hält er hieran aus den oben genannten Gründen nicht fest.
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 499/20

    Betrug (erforderliche Bezifferung des Vermögensschadens); Steuerhinterziehung;

    (c) Die Rüge wäre auch unbegründet; denn eine gesonderte Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO besteht nicht, wenn die Verständigungsgespräche in der Hauptverhandlung geführt werden (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2017 - 4 StR 536/16; vom 24. Januar 2017 - 5 StR 607/17 und vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 352/14).
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