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   BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13   

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https://dejure.org/2014,3534
BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13 (https://dejure.org/2014,3534)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2014 - 1 StR 355/13 (https://dejure.org/2014,3534)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13 (https://dejure.org/2014,3534)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. b) EMRK; § ... 147 StPO; § 265 Abs. 4 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; § 299 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 357, Satz 2 StPO; § 78 Abs. 1 StGB; § 78c StGB; § 111i Abs. 2 StPO
    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines Bemühens um hinreichende Akteneinsicht durch die Verteidigung; Akteneinsichtsrecht des Angeklagten; kein Anspruch auf Erstellung weiterer Aktenteile); unzulässige Beschränkung der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 147 Abs 1 StPO, § 147 Abs 4 S 1 StPO, § 163 StPO
    Telekommunikationsüberwachung: Erstreckung des Akteneinsichtsrechts auf Tonaufzeichnungen; Gewährung der Akteneinsicht in Räumlichkeiten der Polizei

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 299 Abs. 1 StGB, § 300 Satz 1 StGB, § 300 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB, § 300 Satz 2 Nr. 2 Alt. 2 StGB, § 300 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 338 Nr. 8 StPO, Art. 20 Abs. 3 GG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Verteidigung bzgl. Einsichtnahme in die Telekommunikationsüberwachung i.R.e. Verurteilung wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb von DSL-Verträgen

  • rewis.io

    Telekommunikationsüberwachung: Erstreckung des Akteneinsichtsrechts auf Tonaufzeichnungen; Gewährung der Akteneinsicht in Räumlichkeiten der Polizei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der Verteidigung bzgl. Einsichtnahme in die Telekommunikationsüberwachung i.R.e. Verurteilung wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb von DSL-Verträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Akteneinsicht nach einer TÜ

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Was der Rechtsanwalt erfährt, darf nicht abgehört/verwendet werden…

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftstrafe für Ex-Media-Markt-Chef - Über fünf Jahre wegen Bestechlichkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Daten der Telekommunikationsüberwachung unterliegen dem Recht auf Akteneinsicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2456
  • NStZ 2014, 347
  • StV 2015, 10
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13
    Die erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte Auskehr seines Anteils an den Angeklagten R. muss daher außer Acht bleiben (vgl. auch BGH, Urteil vom 15. März 2001 - 5 StR 454/00, NJW 2001, 2102, 2105).

    Nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen ist in den Fällen B.I.6.a) Nr. 1 bis 3 der Urteilsgründe zugunsten des Angeklagten R. davon auszugehen, dass die Übergabe an den Angeklagten H. vor dem 22. Februar 2006 erfolgte (zur Anwendung des Zweifelssatzes auf die Verjährung begründende Tatsachen vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2001 - 5 StR 454/00, NJW 2001, 2102, 2105).

  • OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 Ws 853/01

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Gewährleistung und Art der Einsicht in

    Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13
    Der Senat kann offen lassen, ob in Fällen, in denen die bloße Besichtigung zu Informationszwecken nicht ausreichend ist, im Einzelfall zur Gewährleistung einer angemessenen Verteidigung und eines fairen Verfahrens ein Anspruch auf Anfertigung und Überlassung einer Kopie besteht (Meyer-Goßner aaO, § 147 Rn. 19; Laufhütte/Willnow in KK-StPO, 7. Aufl., § 147 Rn. 10; Lüderssen/Jahn in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 147 Rn. 112, 117; Wessing in BeckOK-StPO, Stand 30. September 2013, § 147 Rn. 19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 Ws 146/12, NJW 2012, 2742; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 Ws 853/01, StV 2001, 611; für einen generellen Anspruch auf Überlassung einer Kopie: Beulke/Witzigmann, StV 2013, 75, Meyer-Mews, NJW 2012, 2743).

    Daneben war ab diesem Zeitpunkt auch sichergestellt, dass die Mitschnitte der Telefongespräche gemeinsam mit dem Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt angehört werden konnten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30. September 1994 - 2 Ws 400/94, StV 1995, 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 Ws 853/01, StV 2001, 611, Laufhütte/Willnow in KK-StPO, aaO, § 147 Rn. 10).

  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94

    Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für

    Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13
    Von einer tatbestandlichen Handlungseinheit hinsichtlich aller aus einer Unrechtsvereinbarung erlangten Vorteile ist nur auszugehen, wenn die Annahme auf eine Unrechtsvereinbarung zurückgeht, die den zu leistenden Vorteil genau festlegt, mag er auch in bestimmten Teilleistungen zu erbringen sein (BGH, Urteile vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 302; 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 30, und vom 20. August 2003 - 2 StR 160/03, wistra 2004, 29).
  • BGH, 31.03.2011 - 4 StR 657/10

    Handlungseinheit (Konkurrenzen) bei der Bestechlichkeit und Bestechung

    Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13
    a) Eine Erstreckung gemäß § 357 Satz 1 StPO hat auch in Fällen fehlender Verfahrensvoraussetzungen und bestehender Verfahrenshindernisse zu erfolgen, soweit diese auch für den Nichtrevidenten Bedeutung haben (vgl. Gericke in KK-StPO, aaO, § 357 Rn. 7, Meyer-Goßner, aaO, § 357 Rn. 10, BGH, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10, wistra 2011, 308, 309; und vom 29. Juli 1998 - 2 StR 197/98).
  • BGH, 29.07.1998 - 2 StR 197/98

    Verjährungsfrist für die Vergehen der Bestechlichkeit und der Bestechung

    Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13
    a) Eine Erstreckung gemäß § 357 Satz 1 StPO hat auch in Fällen fehlender Verfahrensvoraussetzungen und bestehender Verfahrenshindernisse zu erfolgen, soweit diese auch für den Nichtrevidenten Bedeutung haben (vgl. Gericke in KK-StPO, aaO, § 357 Rn. 7, Meyer-Goßner, aaO, § 357 Rn. 10, BGH, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10, wistra 2011, 308, 309; und vom 29. Juli 1998 - 2 StR 197/98).
  • BGH, 10.04.2013 - 1 StR 22/13

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Auffangrechtserwerb des Staates,

    Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13
    Ihrer Anwendung auf bereits zuvor beendete Taten steht § 2 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 StGB entgegen, wonach insoweit das mildere alte Recht gilt, nach dem diese bedingte Verfallsanordnung nicht möglich war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 2013 - 1 StR 22/13, NStZ-RR 2013, 254 mwN, und vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 535/08, NStZ-RR 2009, 56).
  • BGH, 23.10.2008 - 1 StR 535/08

    Keine Rückwirkung des Auffangrechtserwerbs neuer Form (materiell-rechtlicher

    Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13
    Ihrer Anwendung auf bereits zuvor beendete Taten steht § 2 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 StGB entgegen, wonach insoweit das mildere alte Recht gilt, nach dem diese bedingte Verfallsanordnung nicht möglich war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 2013 - 1 StR 22/13, NStZ-RR 2013, 254 mwN, und vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 535/08, NStZ-RR 2009, 56).
  • BGH, 20.08.2003 - 2 StR 160/03

    Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung; Tateinheit; Tatmehrheit; Klammerwirkung

    Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13
    Von einer tatbestandlichen Handlungseinheit hinsichtlich aller aus einer Unrechtsvereinbarung erlangten Vorteile ist nur auszugehen, wenn die Annahme auf eine Unrechtsvereinbarung zurückgeht, die den zu leistenden Vorteil genau festlegt, mag er auch in bestimmten Teilleistungen zu erbringen sein (BGH, Urteile vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 302; 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 30, und vom 20. August 2003 - 2 StR 160/03, wistra 2004, 29).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13
    Von einer tatbestandlichen Handlungseinheit hinsichtlich aller aus einer Unrechtsvereinbarung erlangten Vorteile ist nur auszugehen, wenn die Annahme auf eine Unrechtsvereinbarung zurückgeht, die den zu leistenden Vorteil genau festlegt, mag er auch in bestimmten Teilleistungen zu erbringen sein (BGH, Urteile vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 302; 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 30, und vom 20. August 2003 - 2 StR 160/03, wistra 2004, 29).
  • OLG Koblenz, 30.06.1995 - 1 Ws 322/95

    Ablehnung eines Verteidigerantrages; Anfechtbarkeit mit der Beschwerde;

    Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13
    Ein Anspruch auf Erstellung weiterer Aktenteile besteht nicht (vgl. zur Übersetzung von in fremder Sprache geführten Telefongesprächen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 404/07, NStZ 2008, 230; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Juni 1995 - 1 Ws 322/95, NStZ 1995, 611).
  • BGH, 14.11.1997 - 3 StR 529/97

    Rüge wegen willkürlicher Abtrennung eines Verfahrens

  • OLG Köln, 30.09.1994 - 2 Ws 400/94

    Verteidiger; Antrag; Beteiligung des Angeklagten; Abhören von Tonbändern;

  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 404/07

    Ablehnung wiederholter Anträge auf Zwischenentscheidungen (Begründung); Zuordnung

  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09

    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 2 Ws 146/12

    Anspruch des Verteidigers eines Angeklagten auf Überlassung von sämtlichen i.R.

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

  • EGMR, 12.03.2003 - 46221/99

    Freiheit der Person (rechtmäßige Freiheitsentziehung; effektives

  • OLG Brandenburg, 20.09.1995 - 2 Ws 174/95

    Rechtswegeröffnung bei richterlichen Entscheidungen über das Akteneinsichtsrecht

  • EGMR, 21.09.1993 - 12350/86

    KREMZOW v. AUSTRIA

  • BGH, 17.03.2015 - 2 StR 281/14

    Schuldspruch gegen ehemaligen thüringischen Innenminister wegen

    Maßgeblich ist insoweit, ob die Unrechtsvereinbarung den Vorteil hinreichend genau festlegt, mag er auch in bestimmten Teilleistungen zu erbringen sein (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13 juris Rn. 40; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 331 Rn. 39, jeweils mwN).
  • BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20

    Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags

    Dies wiederum würde den Begriff der Tat sprengen; im Tatbestand der Bestechlichkeit ist eine solche Zusammenfassung mit ungewisser Tragweite nicht angelegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16, juris Rn. 17 ff.; vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13, juris Rn. 40; vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10, wistra 2011, 308 Rn. 4; Urteile vom 14. November 2003 - 2 StR 164/03, BGHR StGB § 78b Abs. 4 Strafdrohung 2; vom 3. Dezember 1997 - 2 StR 267/97, BGHR StGB § 332 Dienstpflichten 1; vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, BGHR StGB § 1 Bestechlichkeit 1; vom 4. Oktober 1994 - 5 StR 503/94, juris Rn. 12; MüKoStGB/Krick, 3. Aufl., § 299 Rn. 132).

    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung kommt nach der Aufgabe dieser Rechtsprechung durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1994 - GSSt 2/93 u.a., BGHSt 40, 138) auch für die Bestechungsdelikte nicht mehr in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16, juris Rn. 19; Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 281/14, NStZ 2015, 451, 453; Beschlüsse vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13, juris Rn. 40; vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10, wistra 2011, 308 Rn. 4; Urteile vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 8 Rn. 6; vom 11. Februar 2009 - 2 StR 339/08, NStZ 2009, 445, 446; vom 14. November 2003 - 2 StR 164/03, BGHR StGB § 78b Abs. 4 Strafdrohung 2; vom 20. August 2003 - 2 StR 160/03, wistra 2004, 29; vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 30; vom 13. November 1997 - 1 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 269; Beschluss vom 5. Juni 1996 - 3 StR 534/95 II, BGHR StGB § 1 Bestechung 1; Urteile vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 302 f.; vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, BGHR StGB § 1 Bestechlichkeit 1; AnwK-StGB/Wollschläger, 3. Aufl., § 299 Rn. 35; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 299 Rn. 59; Matt/ Renzikowski/Sinner, StGB, 2. Aufl., § 299 Rn. 33; MüKoStGB/Krick, 3. Aufl., § 299 Rn. 132; SK-StGB/Rogall, 9. Aufl., § 299 Rn. 111; SSW-StGB/Rosenau, 5. Aufl., § 299 Rn. 47).

  • OLG Bamberg, 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15

    Kein Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der digitalen Messdatei bei

    Im Rahmen der Begründung müssen daher wenigstens Tatsachen vortragen werden, aufgrund derer die Möglichkeit des Beruhens durch das Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht geprüft werden kann (st.Rspr., u. a. BGH, Urteil vom 26.05.1981 - 1 StR 48/81 = BGHSt 30, 131/135 = NJW 1981, 2267 = NStZ 1981, 361 = StV 1981, 500; BGH, Beschlüsse vom 11.02.2014 - 1 StR 355/13 = NStZ 2014, 347 = BGHR StPO § 338 Nr. 8 = StV 2015, 10 und vom 02.12.2015 - 4 StR 423/15 [bei juris]; vgl. auch LR/Franke StPO 26. Aufl. § 338 Rn. 125; KK/Gericke StPO 7. Aufl. § 338 Rn. 101; SSW/Widmaier/Momsen StPO 2. Aufl. § 338 Rn. 79; Meyer-Goßner/Schmitt § 338 Rn. 59, jeweils m. w. N.).

    b) Damit kommt der digitalen Messdatei allenfalls die Funktion eines, amtlich verwahrten Beweisstücks i. S. d. § 46 Abs. 1OWiG i. V. m. § 147 Abs. 1 2. Alt. StPO zu (in diesem Sinne jedenfalls für digital aufgezeichnete Audiodateien BGH, Beschluss vom 11.02.2014 - 1 StR 355/13 = NStZ 2014, 347 = BGHR StPO § 338 Nr. 8 = StV 2015, 10; vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.02.2015 - 2 Ws 8/15 = StraFo 2015, 102 = wistra 2015, 246 = OLGSt StPO § 147 Nr. 7).

  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Elektronische

    Im Rahmen der Begründung müssen daher Tatsachen vorgetragen werden, aufgrund derer wenigstens die Möglichkeit des Beruhens des ergangenen Urteils auf dem behaupteten Verfahrensfehler durch das Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht geprüft werden kann (vgl. BGHSt 30, 131, 135; BGH NStZ 2014, 347; OLG Bamberg a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21

    Anspruch auf Durchsicht beschlagnahmter Papiere bzw. elektronischer

    Ein Recht der Verteidigung auf Beteiligung an der Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien gem. § 110 StPO ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Juli 2019, wonach die Strafverfolgungsbehörden zur Ermöglichung eines fairen Verfahrens im Sinne von Art. 6 Abs. 1 u. 3 EMRK gehalten sind, der Verteidigung jedenfalls bei stichhaltig begründetem Antrag alle in ihren Händen befindlichen sachlichen Beweise zulasten und zugunsten des Betroffenen offenzulegen (EGMR, Urt. 1586/15 R/Deutschland v. 25.07.2019 - NJW 2020, 3019; vgl. auch die dasselbe Verfahren betreffende Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.02.2014, Beschl. 1 StR 355/13 - NStZ 2014, 347).
  • OLG Celle, 05.07.2016 - 2 Ws 114/16

    Akteneinsicht des Verteidigers in Aufzeichnungen einer

    Vor diesem Hintergrund besteht in der Rechtsprechung weitgehende Einigkeit, dass die Daten einer in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren überwachten und aufgezeichneten Telekommunikation zwar einerseits insgesamt dem Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht bzw. Besichtigung der amtlich verwahrten Beweisstücke gemäß § 147 Abs. 1 StPO unterliegen (vgl. BGH, StV 2010, 228; NStZ 2014, 347), dass jedoch andererseits grundsätzlich von einer ausreichenden Gewährung des Rechts auf Akteneinsicht und Besichtigung amtlich verwahrter Beweisstücke auszugehen ist, wenn der Verteidigung die Möglichkeit eingeräumt wird, sich aufgezeichnete Telefongespräche in den Räumlichkeiten der Justizbehörden oder der Polizei anzuhören, erforderlichenfalls auch mehrfach und unter Hinzuziehung von Dolmetschern sowie gegebenenfalls auch zusammen mit dem Angeklagten (vgl. BGH, NStZ 2014, 347; OLG Frankfurt, NJW-Spezial 2014, 25; StV 2001, 611; OLG Nürnberg, StraFo 2015, 102; OLG Karlsruhe, NJW 2012, 2742; Beschluss vom 05. April 2007, 1 Ws 42-43/07; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 147 Rn. 19).

    Danach kann in bestimmten Fällen, in denen ein Anhören der Audiodateien im Gewahrsamsbereich der Justiz für eine sachgerechte Verteidigung nicht ausreicht, ein Anspruch der Verteidigung auf Überlassung einer Kopie bestehen (vgl. BGH, NStZ 2014, 347; OLG Frankfurt, NJW-Spezial 2014, 25; StV 2016, 148; StV 2001, 611; OLG Karlsruhe, NJW 2012, 2742; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 147 Rn. 19).

    In jedem Fall ist es erforderlich, bei der Prüfung eine Gesamtabwägung unter Berücksichtigung der Interessen des Angeklagten einerseits und der Interessen der unbeteiligten Dritten andererseits vorzunehmen, bei der insbesondere auch - auf Seiten des Angeklagten - zu berücksichtigen ist, ob und in welchem Umfang für ihn bzw. seinen Verteidiger bereits die Möglichkeit bestand, die im Verfahren aufgezeichneten Telefongespräche in den Räumlichkeiten der Behörden anzuhören, und ob und in welchem Umfang hiervon Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BGH, NStZ 2014, 347; OLG Karlsruhe, NJW 2012, 2742; Beschluss vom 05. April 2007, 1 Ws 42-43/07).

    Dem steht schon entgegen, dass es sich um eine Haftsache handelt, in der die Verteidigung als Organ der Rechtspflege mehr noch als ohnehin schon in jedem Strafverfahren die Obliegenheit trifft, unter Berücksichtigung der gebotenen Verfahrensbeschleunigung und -förderung sich aktiv um eine umfassende Einsichtnahme in die Akten zu bemühen und alle zumutbaren Anstrengungen in diese Richtung zu unternehmen (vgl. BGH, NStZ 2014, 347; OLG Celle, NStZ 2016, 305).

  • OLG Nürnberg, 11.02.2015 - 2 Ws 8/15

    Aufgezeichnete Telekommunikationsüberwachung im Strafverfahren: Aushändigung der

    Bei den Daten der Telekommunikationsüberwachung handele es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 11.02.2014, 1 StR 355/13) um Augenscheinsobjekte, die als Beweisstücke nach § 147 Abs. 4, 1 StPO grundsätzlich nur am Ort ihrer amtlichen Verwahrung angehört werden können.

    Allerdings handelt es sich bei dabei gewonnenen Tonaufzeichnungen um Augenscheinobjekte, die als Beweisstücke nach § 147 Abs. 4 Satz 1, Abs. 1 StPO grundsätzlich nur am Ort ihrer amtlichen Verwahrung besichtigt bzw. bei Tonaufzeichnungen angehört werden können (BGH NStZ 2014, 347).

  • OLG Celle, 26.08.2016 - 1 Ws 415/16

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Art und Weise der Gewährung von

    Bei dieser Bewertung braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die auf den Festplatten befindlichen Dateien als Beweisstücke (BGH NStZ 2014, 347; OLG Nürnberg, Beschluss wistra 2015, 246; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 Ws 146/12-, zitiert nach juris) oder - wozu der Senat tendiert - als sonstige Aktenbestandteile einzuordnen sind (so auch OLG Stuttgart in OLGSt § 58a Nr. 1; Pfeiffer § 147 Rn. 6; offen lassend OLG Celle, Beschluss vom 24. Juli 2015 - 2 Ws 116/15 - auszugsweise abgedruckt in NStZ 2015, 305; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 3 Ws 11-12/16 - Hanseatisches OLG Beschluss vom 27. Mai 2016 - 2 Ws 88/16).

    Während die Beschwerde nach § 304 StPO keinen formalen Beschränkungen unterliegt, kann der Angeklagte die unterlassene Übersendung der Dateien in die Kanzleiräume seines Verteidigers nur mittels der - äußerst strengen Anforderungen unterliegenden - Revisionsrüge nach § 338 Nr. 8 StPO angreifen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11.2.2014 - 1 StR 355/13).

  • KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Anspruch auf Überlassung von digitalen

    Denn dazu gehören die - konkretisiert durch die Identität von Tat und Täter - vom ersten Zugriff der Polizei (§ 163 StPO) an gesammelten Beweismittel einschließlich etwaiger Bild- und Tonaufnahmen (vgl. BGH NStZ 2014, 347; StraFo 2009, 338; a.A. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 147 Rdn. 19, wonach das Besichtigungsrecht kein Teil des Akteneinsichtsrechts sei).

    Die Verteidigung trifft bei dieser Sach- und Rechtslage die Obliegenheit, sich unter Berücksichtigung der gebotenen Verfahrensbeschleunigung aktiv um die Einsichtnahme zu bemühen und alle zumutbaren Anstrengungen in diese Richtung zu unternehmen (BGH NStZ 2014, 347); der zusätzliche Aufwand, der sich durch das Abhören der Dateien am Ort ihrer Verwahrung ergibt, ist grundsätzlich nicht unzumutbar (vgl. OLG Celle a.a.O. S. 148).

    Der Senat lässt allerdings - der Ansicht des Bundesgerichtshofes (NStZ 2014, 347) folgend - in besonderen Fallkonstellationen Ausnahmen vom Verbot der Herausgabe zu.

  • OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 3 Ws 438/15

    Einsicht der Verteidigung in Telekommunikationsüberwachungsdateien

    Vorliegend geht es vielmehr darum, auf welche Art und Weise diese Besichtigung erfolgen soll, also entweder am Ort der amtlichen Verwahrung (Räumlichkeiten der Polizei in Stadt1), was den Regelfall darstellt (vgl. hierzu BGH NStZ 2014, 347-350 [BGH 11.02.2014 - 1 StR 355/13] ) oder ausnahmsweise den Verteidigern amtlich gefertigte Kopien der Daten ausgehändigt werden.
  • OLG Hamburg, 27.05.2016 - 2 Ws 88/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Statthaftigkeit der Beschwerde der

  • BayObLG, 06.04.2020 - 201 ObOWi 291/20

    Standardisiertes Messverfahren: Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung

  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

  • OLG Saarbrücken, 13.11.2018 - 1 Ws 258/18

    Anfechtbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Akteneinsichtsform

  • OLG Köln, 30.06.2016 - 2 Ws 388/16

    Keine Überlassung von Kopien der vollständigen Telekommunikationsüberwachung an

  • OLG Hamburg, 16.02.2016 - 3 Ws 11/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Anspruch auf Überlassung von

  • OLG Celle, 24.07.2015 - 2 Ws 116/15

    Anfechtung der Entscheidung des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts zur

  • KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16

    Staatsschutzsache: Voraussetzungen für die Herausgabe von Kopien der

  • BGH, 31.05.2023 - 1 StR 340/22

    Bestimmen der Verjährungsfrist bei Abgabenhinterziehung nach den allgemeinen

  • LG Bremen, 16.06.2015 - 4 KLs 500 Js 63429/14

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers - Tonaufzeichnungen einer

  • OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 1 Ws 223/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate: Verfahrensverzögerung auf

  • BGH, 04.01.2023 - 5 StR 412/22

    Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung wegen nicht hinreichend

  • KG, 08.03.2016 - 3 Ws 114/16

    Unzulässige Beschwerde gegen Versagung der Zugänglichmachung von Audiodateien

  • BGH, 24.01.2018 - 5 StR 569/17

    Unbegründetheit einer Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten

  • AG Eisenach, 15.05.2018 - 336 Js 4825/18

    PolyScan Speed - Geschwindigkeitsmessung - Herausgabe der Rohmessdaten

  • LG Regensburg, 24.07.2017 - 6 Qs 29/17
  • AG Eisenach, 07.02.2017 - 311 Js 21940/16

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

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