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   BGH, 23.10.2019 - 1 StR 355/19   

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https://dejure.org/2019,42820
BGH, 23.10.2019 - 1 StR 355/19 (https://dejure.org/2019,42820)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2019 - 1 StR 355/19 (https://dejure.org/2019,42820)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 1 StR 355/19 (https://dejure.org/2019,42820)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 241 Abs. 1 StGB; § 46 StGB; § 50 StGB
    Bedrohung (Verhältnis zum Versuch des Verbrechens: Gesetzeskonkurrenz bei zeitlichem Zusammentreffen); Strafzumessung (kein Verbot der Doppelverwertung mildernder Umstände bei der Strafzumessung im engeren Sinne)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 23 Abs. 2 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 50 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Bedrohung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung

  • rewis.io

    Konkurrenzen bei einer versuchten Tat und einer Bedrohung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 23 Abs. 2 ; StGB § 50
    Revision gegen eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Bedrohung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Vertypter Strafmilderungsgrund, Verbot der Doppelverwertung gilt nicht

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Strafmilderungsgrund verbraucht?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 1 StR 355/19
    Für die konkrete Strafzumessung ist hingegen eine Gesamtbetrachtung aller Umstände geboten, darunter auch derjenigen, die eine Strafrahmenmilderung bewirkt haben; diese sind mit verringertem Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2014 - 3 StR 452/13 und vom 9. Dezember 1992 - 2 StR 535/92 Rn. 5 f.; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 50 Rn. 6; SSW/Eschelbach, StGB, 4. Aufl., § 50 Rn. 17).
  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 452/13

    Strafzumessung bei Zusammentreffen von Milderungsgründen (Beschränkung des

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 1 StR 355/19
    Für die konkrete Strafzumessung ist hingegen eine Gesamtbetrachtung aller Umstände geboten, darunter auch derjenigen, die eine Strafrahmenmilderung bewirkt haben; diese sind mit verringertem Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2014 - 3 StR 452/13 und vom 9. Dezember 1992 - 2 StR 535/92 Rn. 5 f.; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 50 Rn. 6; SSW/Eschelbach, StGB, 4. Aufl., § 50 Rn. 17).
  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 14/19

    Strafzumessung (Verhältnis von minder schwerem Fall und vertyptem

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 1 StR 355/19
    Der versuchte Totschlag und die Bedrohung stehen nicht im Verhältnis der Tateinheit, vielmehr besteht Gesetzeskonkurrenz (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2019 - 1 StR 14/19 Rn. 4 und vom 9. Februar 2000 - 2 StR 639/99 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 09.02.2000 - 2 StR 639/99

    Konkurrenzverhältnis zwischen Bedrohung und dem angedrohten Verbrechen

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 1 StR 355/19
    Der versuchte Totschlag und die Bedrohung stehen nicht im Verhältnis der Tateinheit, vielmehr besteht Gesetzeskonkurrenz (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2019 - 1 StR 14/19 Rn. 4 und vom 9. Februar 2000 - 2 StR 639/99 Rn. 3 mwN).
  • LG Kempten, 08.10.2020 - 3 Ns 111 Js 10508/14

    Strafbarkeit des Arztes bei eigenen schwerwiegenden Gesundheitsproblemen, die er

    Strafmildernd war - wenn auch mit verringertem Gewicht, da bereits bei der Strafrahmenverschiebung berücksichtigt - auch zu werten, dass ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt wurde (vgl. zur doppelten Berücksichtigung von Milderungsgründen Fischer, StGB, 67. Aufl., § 46 Rn. 47 und § 50 Rn. 6 sowie BGH v. 23.10.2019, BeckRS 2019, 30974 Rn. 6).
  • BGH, 16.11.2022 - 1 StR 330/22

    Rücktritt vom Versuch (erforderliche Feststellungen zum Rücktrittshorizont des

    Des Weiteren träte eine vorausgegangene Bedrohung des Zeugen durch den Angeklagten gegenüber dem versuchten Tötungsdelikt zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2019 - 1 StR 355/19 Rn. 5).
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