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   BGH, 03.10.1967 - 1 StR 355/67   

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BGH, 03.10.1967 - 1 StR 355/67 (https://dejure.org/1967,686)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1967 - 1 StR 355/67 (https://dejure.org/1967,686)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1967 - 1 StR 355/67 (https://dejure.org/1967,686)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 326
  • NJW 1968, 116
  • MDR 1968, 62
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

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  • RG, 04.07.1932 - III 616/32

    1. Kann das Verfahren nach § 154 Abs. 2 StPO. auch dann noch vorläufig

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  • BGH, 11.03.1959 - 2 StR 58/59

    Erforderlichkeit eines Antrags der Staatsanwaltschaft i.R.d. Wiederaufnahme des

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  • BGH, 28.02.1984 - 1 StR 870/83

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Antrag der Staatsanwaltschaft, eine

    Der in der Revisionsinstanz gestellte Antrag der Staatsanwaltschaft, eine früher ausgeschiedene Gesetzesverletzung wieder einzubeziehen, ist auch dann unbeachtlich, wenn er das Revisionsgericht daran hindern würde, einen rechtsfehlerfrei getroffenen Schuldspruch zu bestätigen (im Anschluß an BGHSt 21, 326 [BGH 03.10.1967 - 1 StR 355/67]).

    Ein in der Revisionsinstanz gestellter Antrag ist aber dann unbeachtlich, wenn er eine das Verfahren abschließende Entscheidung über das Rechtsmittel hindern würde (BGHSt 21, 326 [BGH 03.10.1967 - 1 StR 355/67]).

  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Das kann nicht Sinn der Neuregelung in § 154 a StPO sein (vgl. BGHSt 21, 326, 329 [BGH 03.10.1967 - 1 StR 355/67]; und auch BGHSt 30, 312 f [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81] sowie Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. Rdn. 25 zu § 154 a StPO).
  • BGH, 29.03.1989 - 2 StR 55/89

    Förmliche Wiedereinbeziehung - Täuschung über die Beschaffung von

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 21, 326 [BGH 03.10.1967 - 1 StR 355/67] in einem vergleichbaren Fall entschieden.

    In diese Richtung deuten, außer dem erwähnten Urteil BGHSt 21, 326 [BGH 03.10.1967 - 1 StR 355/67], auch Hinweise in den Entscheidungen BGHSt 22, 105, 108 [BGH 12.03.1968 - 5 StR 115/68] und 29, 396, 397.

  • BGH, 11.01.2000 - 1 StR 505/99

    Totschlag; Mord; Auslieferungsrechtlicher Grundsatz der Spezialität; Niedrige

    Für eine Einbeziehung wäre kein Raum, weil sie das Revisionsgericht daran hindern würde, die rechtsfehlerfrei erfolgte Verurteilung des Angeklagten wegen des erörterten Tötungsverbrechens zu bestätigen (vgl. BGHSt 21, 326 sowie BGH NJW 1984, 1365).
  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

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  • BGH, 22.01.1988 - 2 StR 133/87

    Vermögensfürsorgepflicht des Vorstandsmitglieds einer AG

    Der Bundesgerichtshof hat bereits früher entschieden, daß es selbst durch einen Antrag der Staatsanwaltschaft - trotz der Bestimmung des § 154 a Abs. 3 S. 2 StPO - nicht zur Ausdehnung des Verfahrens auf den ausgeschiedenen Tatteil gezwungen wird, sofern dies zur Folge hätte, daß es nicht abschließend entscheiden könnte (BGHSt 21, 326, 328 f.) [BGH 03.10.1967 - 1 StR 355/67].
  • BGH, 01.06.2005 - 2 StR 405/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfahrensbeschränkung;

    Eine Wiedereinbeziehung des ausgeschiedenen Tatteils in der Revisionsinstanz ist hier nicht möglich, denn dadurch würde dem Urteil des Tatgerichts nachträglich die Grundlage entzogen, ohne daß das Revisionsgericht abschließend über den wiedereinbezogenen Tatteil entscheiden könnte (vgl. BGHSt 21, 326, 329 f.).
  • BGH, 25.11.1980 - 5 StR 356/80

    Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen - Voraussetzungen

    Ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einbeziehung der ausgeschiedenen Tatteile läßt ihm nach dem eindeutigen Wortlaut des § 154 a Abs. 3 Satz 2 StPO jedoch keinen Ermessensspielraum (BGHSt 21, 326, 327) [BGH 03.10.1967 - 1 StR 355/67].
  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14

    Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung beim Versuch (gerechter

    Mit einem Antrag auf Wiedereinbeziehung gemäß § 154a Abs. 3 Satz 2 StPO in der Revisionsinstanz könnte die Staatsanwaltschaft die das Verfahren abschließende Entscheidung über ihr Rechtsmittel nicht hindern (vgl. BGH, Urteile vom 3. Oktober 1967 - 1 StR 355/67, BGHSt 21, 326, 328 ff., vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83, NJW 1984, 1365, und vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99 unter Ziff. I.3).
  • KG, 28.08.2014 - 3 Ws (B) 452/14

    Bußgeldverfahren wegen ordnungswidrigem Spielhallenbetrieb: Strafklageverbrauch

    Über eine Tat ist nur ein Urteil möglich (vgl. BGHSt 21, 326; 49, 209).
  • BGH, 24.02.1983 - 4 StR 660/82

    Anforderungen an die Tatbestandsmerkmale Anwerben und Ausnutzen bei

  • BGH, 10.03.1981 - 1 StR 539/80

    Revisionsrechtliche Beurteilung des Zeitpunktes einer Zahlung durch Scheck oder

  • BGH, 20.11.1973 - 1 StR 212/73

    Rechtmäßigkeit eines Schuldspruches wegen eines Konkursvergehen - Vorliegen und

  • BGH, 26.10.1993 - 1 StR 507/93

    Voraussetzungen für eine gefährliche Körperverletzung - Anforderungen an die

  • BGH, 02.04.1968 - 1 StR 99/68

    Verurteilung wegen schwerer Amtsunterschlagung - Abtrennung von Taten aus der

  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 74/78

    Erforderlichkeit einer ordnungnsgemäßen Revisionsbegründung

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 689/82

    Annahme einer vollendeten Nötigung bei Vorliegen einer Vorstellungsdiskrepanz

  • BGH, 08.05.1973 - 1 StR 134/73

    Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr und gefährlicher Körperverletzung zum

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 415/70

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verbrechens der Notzucht - Möglichkeit

  • BGH, 29.07.1969 - 1 StR 79/69

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.12.1968 - 4 StR 424/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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