Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.03.2006

Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1530
BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05 (https://dejure.org/2006,1530)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2006 - 1 StR 357/05 (https://dejure.org/2006,1530)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 1 StR 357/05 (https://dejure.org/2006,1530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 Abs. 5 StGB; § 259 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 22a Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b KWKG; § 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG; § 261 StPO
    Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei (keine Sperrwirkung; europarechtskonforme [richtlinienkonforme] und völkerrechtskonforme Auslegung des deutschen Strafrechts; rechtsgutsbezogene Auslegung; Konkurrenzen); Beweiswürdigung beim ...

  • lexetius.com

    StGB § 261 Abs. 5, § 259

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters durch das Revisionsgericht; Zureichende Darstellung der Einlassungen der Angeklagten; Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit; Vorliegen eines Vorsatzes zur Geldwäsche; Sperrwirkung des Tatbestands ...

  • Judicialis

    StGB § 259; ; StGB § 261 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 261 Abs. 5 § 259
    Verhältnis zwischen Geldwäsche und Hehlerei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Konkurrenzverhältnis zwischen Hehlerei und Geldwäsche

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Geldwäsche
    Gesetzliche Regelungen
    Strafgesetzbuch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 347
  • NJW 2006, 1297
  • NStZ 2006, 343
  • StV 2008, 521
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 252/00

    Vortat bei der Geldwäsche; Gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Notwendige Teilnahme;:

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05
    Die gewerbsmäßige Steuerhehlerei gemäß § 374 AO verdränge hingegen die Geldwäsche, da der Täter mit der Geldwäschehandlung zugleich eine Katalogtat im Sinne von § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB verwirkliche; für eine zusätzliche Bestrafung wegen Geldwäsche bestünde dann kein kriminalpolitisches Bedürfnis, wenn die Handlung bereits unter dem Gesichtspunkt der Katalogtat strafbewehrt sei (vgl. BGH wistra 2000, 464, 465).

    Unter diesem Gesichtspunkt macht es in dem Fall, dass eine Verurteilung schon wegen einer Katalogtat erfolgt, wenig Sinn, die Tat als Geldwäschehandlung einem weiteren Straftatbestand zu unterwerfen (vgl. BGH wistra 2000, 464, 465).

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05
    Leichtfertigkeit, die sich auch auf die Verkennung der gewerbsmäßigen Begehung der Vortaten beziehen muss, liegt vor, wenn sich die deliktische Herkunft im Sinne des § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB nach Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (vgl. BGHSt 43, 158, 168).

    Im Gesetzgebungsverfahren ist die Bestrafung der Geldwäsche im Fall leichtfertigen Verkennens der deliktischen Herkunft inkriminierter Vermögenswerte überwiegend für unabdingbar gehalten worden (vgl. BGHSt 43, 158, 167 m.w.N.).

  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05
    Das von § 259 StGB geschützte Rechtsgut ist das Vermögen; Hehlerei ist Aufrechterhaltung des durch die Vortat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenszustandes durch einverständliches Zusammenwirken mit dem Vortäter (vgl. BGHSt 27, 45 f.; 42, 196, 198; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 259 Rdn. 1).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 208/97

    Geldwäsche; Konkurrenzen (Annahme von Tatmehrheit, wenn sich der Täter bei

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05
    Unabhängig von dem im Schrifttum unterschiedlich umschriebenen Rechtsgut des § 261 StGB (zum Meinungsstand vgl. näher Tröndle/Fischer aaO § 261 Rdn. 3) hat der Straftatbestand der Geldwäsche jedenfalls einen eigenständigen Unrechtsgehalt und stellt nicht nur eine besondere Form der Beteiligung an der Vortat dar (vgl. BGH NJW 1997, 3322, 3323).
  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 202/96

    Merkmal des "Sich-Verschaffens" beim Straftatbestand der Hehlerei (Ausschluß bei

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05
    Das von § 259 StGB geschützte Rechtsgut ist das Vermögen; Hehlerei ist Aufrechterhaltung des durch die Vortat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenszustandes durch einverständliches Zusammenwirken mit dem Vortäter (vgl. BGHSt 27, 45 f.; 42, 196, 198; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 259 Rdn. 1).
  • BGH, 01.09.1998 - 4 StR 434/98

    Anspruch auf Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft - Vollständige

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05
    Bei der Beurteilung, ob der Entschädigungsanspruch ausgeschlossen ist, ist demnach nicht auf das Ergebnis der Hauptverhandlung, sondern darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt in dem Zeitpunkt darstellte, in dem die Maßnahme angeordnet oder aufrechterhalten wurde (BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Fahrlässigkeit, grobe 6).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05
    Im Rahmen der Beweiswürdigung hat das Urteil jedoch von den Einlassungen der Angeklagten auszugehen und diese unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eingehend zu bewerten (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05
    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof § 261 StGB auch als "Auffangtatbestand" bezeichnet (vgl. BGHSt 48, 240, 247; BGH NStZ-RR 1998, 25, 26).
  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05
    Die Revisionen haben mit der Sachrüge im Ergebnis Erfolg; die sofortigen Beschwerden gegen die Entscheidung über die Entschädigung sind mit der weitgehenden Aufhebung des Urteils gegenstandslos (vgl. Senat NJW 2002, 1211, 1216).
  • BGH, 28.09.1988 - 3 StR 310/88

    Verurteilung wegen heimtückisch und aus Habgier begangenen Mordes - Tötung der

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05
    Denn während sich die (grobe) Fahrlässigkeit des Zivilrechts grundsätzlich nach objektiven, abstrakten Maßstäben bestimmt (BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Fahrlässigkeit, grobe 2), sind bei der Leichtfertigkeit vor allem auch die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters zu berücksichtigen (Neuheuser in MünchKomm, StGB § 261 Rdn. 82).
  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz - Anforderung an die

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

  • BGH, 08.10.1998 - 1 StR 356/98

    Die Geldwäsche nach der Oetker-Entführung

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97

    Möglichkeit der Beteiligung an einem beendeten Austausch von Betäubungsmitteln

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 753/96

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn sie widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt; ferner dann, wenn der Tatrichter an die für die Überzeugungsbildung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen stellt (st. Rspr.; vgl. nur Senat NJW 2002, 2188, 2189; 2006, 1297, 1298; NStZ-RR 2003, 371 LS; 2005, 147 f.).
  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Diese Rechtsprechung hat der gleiche Senat in einem Urteil vom 24. Januar 2006 (1 StR 357/05, BGHSt 50, 347 ff.) fortgeführt, auf den unterschiedlichen Schutzzweck von Hehlerei und Geldwäsche hingewiesen und entschieden, dass die Hehlerei keine Sperrwirkung gegenüber der Geldwäsche entfalte.

    Darüber hinaus hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner Beschlussempfehlung vom 14. Oktober 2015 zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption (BTDrucks. 18/6389, S. 14) im Hinblick auf die Einführung des § 261 Abs. 9 Satz 3 StGB ausgeführt: "Insbesondere besteht wegen der unterschiedlichen Schutzrichtung der beiden Vorschriften keine Sperrwirkung des Straftatbestandes der Hehlerei (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Januar 2006 - BGH 1 StR 357/05).

    § 259 Abs. 1 StGB schützt das Vermögen, denn Hehlerei ist die Aufrechterhaltung des durch die Vortat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenszustandes durch einverständliches Zusammenwirken mit dem Vortäter (BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - 1 StR 357/05, BGHSt 50, 347, 356 f. mwN).

    Er zielt damit auch auf die Gewährleistung des staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände aus besonders gefährlichen Straftaten, mithin auf die Abwendung besonderer Gefahren für die Volkswirtschaft und damit den Staat (BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - 1 StR 357/05, BGHSt 50, 347, 357).

    (2) Der Senat kann offen lassen, ob in diesem Zusammenhang der nicht tragenden Rechtsprechung des 1. Strafsenats (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2006 ? 1 StR 357/05, BGHSt 50, 347, 358) betreffend die Unterscheidung zwischen einfacher und qualifizierter, das heißt gewerbs- oder bandenmäßiger, Hehlerei zu folgen ist (kritisch NK-StGB/Altenhain, aaO, § 261 Rn. 158; Stam, wistra 2016, 143, 146; Schramm, wistra 2008, 245, 249).

  • BGH, 08.05.2017 - GSSt 1/17

    Ungleichartige Wahlfehlstellung (verfassungsrechtliche Zulässigkeit;

    Abgesehen davon, dass die Schutzgüter der Katalogvortaten einerseits und der Geldwäsche andererseits nicht deckungsgleich sind (vgl. zu Eigentum und Vermögen BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - 1 StR 357/05, BGHSt 50, 347, 358), widerstreitet der Behauptung eines umfassenden "Auffangcharakters', dass die Geldwäsche wegen der Anknüpfung an die in § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB bezeichneten Katalogtaten in ihrem Regelungsbereich wesentlich eingeschränkt ist.

    Andernfalls ist die Regelung des § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB zu beachten, die der Verurteilung wegen der Beteiligung an der Katalogvortat - vorbehaltlich des § 269 Abs. 9 Satz 3 StGB - den Vorrang gegenüber der Verurteilung wegen zugleich verwirklichter Geldwäsche einräumt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - 1 StR 357/05, aaO).

  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung

    Auch die Bestimmung des § 261 Abs. 5 StGB, wonach hinsichtlich des Herrührens des Gegenstands aus einer Katalogtat nicht nur Vorsatz, sondern auch Leichtfertigkeit als vorsatznahe Schuldform (BGH, Urteil vom 24. Juni 2008 - 5 StR 89/08, NJW 2008, 2516, 2517) unter Strafe gestellt wird, lässt erkennen, dass der Gesetzgeber durch die Ausgestaltung des Straftatbestandes auch Beweisproblemen begegnen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2005 - 1 StR 357/05, BGHSt 50, 347, 356).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

    Der Tatbestand der Hehlerei wird deshalb den Vermögensdelikten zugerechnet und bezweckt sonach in erster Linie den Schutz der Vermögensinteressen des ursprünglich Berechtigten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1954 - GSSt 1/54, BGHSt 7, 134, 137; Urteil vom 4. November 1976 - 4 StR 255/16, BGHSt 27, 45 f.; Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 202/96, BGHSt 42, 196, 198; Urteil vom 24. Januar 2006 - 1 StR 357/05, BGHSt 50, 347, 356 f.; MüKo-StGB/Maier, § 259 Rn. 1; Fischer, aaO, § 259 Rn. 2; Maurach/Schröder/Maiwald, Strafrecht BT Teilband 1, 7. Aufl., § 39 II Rn. 7; kritisch Altenhain, aaO, S. 246 ff.; Hörnle, Schroeder-FS (2006), S. 477, 485; aA SK-StGB/Hoyer, 9. Aufl., § 259 Rn. 2 und 32).
  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 234/18

    Selbstgeldwäsche durch den Vortäter (Einzahlung auf ein vom Täter geführtes

    cc) Soweit der Vortäter trotz Verwirklichung des objektiven Tatbestands durch eine nachfolgende Selbstgeldwäschehandlung im Ausnahmefall kein über die Vortat hinausgehendes Unrecht verwirklicht hat, wird § 261 StPO nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch die Katalogtat verdrängt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Januar 2006 - 1 StR 357/05, BGHSt 50, 347, 353; vom 20. September 2000 - 5 StR 252/00, NJW 2000, 3725; Schönke/Schröder/Stree/Hecker, StGB, 29. Aufl., § 261 Rn. 36; siehe auch BT-Drucks. 18/6389, S. 14).
  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an

    Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Zuerkennung von Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft ist mit der Aufhebung des Urteils gegenstandslos (BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - 1 StR 357/05 mwN).
  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09

    Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des

    Sie soll den staatlichen Zugriff auf inkriminierte Vermögenswerte gewährleisten und deren Einschleusen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf verhindern (vgl. BT-Drucks. 12/989 S. 26; BGHSt 53, 205, 209; 50, 347, 354 m.w.N.).
  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 4/09

    Geldwäsche (Vortat der Bestechung: Herrühren des Bestechungsgeldes;

    b) Dieses Begriffsverständnis steht auch im Einklang mit dem Willen des Gesetzgebers, den staatlichen Zugriff auf illegale Vermögenswerte zu gewährleisten und deren Einschleusen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zu verhindern (vgl. BT-Drucks. 12/989 S. 26; BGHSt 50, 347, 354 m.w.N.).

    Das Bedürfnis nach Bestrafung der Geldwäsche ist auch international im Grundsatz allgemein anerkannt und durch die staatsvertragliche Verpflichtung der Bundesrepublik zur Einführung eines diesbezüglichen Straftatbestandes vom deutschen Gesetzgeber vorausgesetzt worden (BGHSt 50, 347, 354).

    Da das Tatbestandsmerkmal schon im Hinblick auf die Funktion der Norm als Auffangtatbestand (vgl. BGHSt 50, 347, 353 m.w.N.) eine weite Auslegung zulässt, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, unter dem Herrühren eines Gegenstandes aus der Vortat zu verstehen, dass bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zwischen dem Gegenstand und der Vortat ein Kausalzusammenhang bestehen, der Gegenstand seine Ursache also in der rechtswidrigen Tat haben, sich aus dieser ableiten lassen muss.

  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08

    verschlossenes Behältnis; Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit

    Dass der Angeklagte zumindest die Spezialgarnrolle aus dem Keller des Geschädigten entwendet hat und nicht etwa zum Tatzeitpunkt mit seiner damaligen Freundin bei seiner Mutter war, ist ein - was ausreichend ist (vgl. BGH NJW 2006, 1297, 1298) - möglicher Schluss aufgrund der im Urteil mitgeteilten Beweismittel.
  • OLG Karlsruhe, 07.06.2016 - 2 (5) Ss 156/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen Geldwäsche: Erfüllung des Merkmals der

  • BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08

    Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Untreue des Täters; unzureichende

  • BGH, 16.08.2016 - 5 StR 182/16

    Verhältnis von Geldwäsche und Verurteilung wegen der Vortatbegehung auf

  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 530/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 13.12.2012 - 5 StR 542/12

    Rechtsfehlerhaft bejahter leichtfertiger Subventionsbetrug (Anforderungen an die

  • BGH, 25.05.2023 - 4 StR 479/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Gesamtschau); Gegenstand des Urteils

  • OLG Hamburg, 21.06.2006 - II-123/05

    Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans: Definition des Begriffs der

  • OLG Schleswig, 06.07.2007 - 14 U 145/06

    § 261 Abs. 2 StGB als Schutzgesetz

  • OLG München, 17.08.2011 - 20 U 1566/11

    Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs und Prospektprüfers:

  • OLG München, 22.07.2011 - 1 U 1647/11

    Verkehrssicherungspflicht: Anforderungen an die Absicherung eines auf dem Boden

  • VG Regensburg, 07.02.2019 - RO 5 K 17.1019

    Rechtswidrige Rückforderungen einer Zuwendung zur Bienenzucht

  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 12 V 2793/11

    Kein Vorsteuerabzug aus Gutschriften über Geschäfte mit als Missing-Trader

  • VG Regensburg, 05.08.2019 - RO 5 K 17.1019

    Rechtswidriger Ausschluss von der Förderung von Varroosebehandlungsmitteln wegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2006 - 1 StR 357/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13290
BGH, 08.03.2006 - 1 StR 357/05 (1) (https://dejure.org/2006,13290)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2006 - 1 StR 357/05 (1) (https://dejure.org/2006,13290)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2006 - 1 StR 357/05 (1) (https://dejure.org/2006,13290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,13290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht