Rechtsprechung
   BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,67
BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94 (https://dejure.org/1994,67)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1994 - 1 StR 357/94 (https://dejure.org/1994,67)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94 (https://dejure.org/1994,67)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,67) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Marienheim

§§ 212, 13 StGB, Sterbehilfe, Behandlungsabbruch bei unheilbar Kranken, Grundsätze der mutmaßlichen Einwilligung;

§§ 25, 26 StGB, Abgrenzung Anstiftung - mittelbare Täterschaft;

§ 17 StGB;

§ 1904 BGB

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 212 StGB; § 1904 BGB; § 17 StGB; § 25 Abs. 1 StGB; § 26 StGB
    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der künstlichen Ernährung eines unheilbar Kranken (Richtlinien der Bundesärztekammer; passive Sterbehilfe); Anforderungen an die Annahme mutmaßlichen Einverständnisses; Versuch; Totschlag; ...

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Totschlag durch Unterlassen der Weiterbehandlung - Passive Sterbehilfe (Hilfe für den Sterbenden und Hilfe beim Sterben) - Aktive Sterbehilfe (Hilfe zum Sterben) - Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums - Versuch in mittelbarer Täterschaft (Täter hinter dem Täter, ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, Strafrecht, Kempten-Urteil

  • arztrecht.org PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Behandlungsabbruch bei entscheidungsunfähigen Patienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212, § 216, § 22

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Tödliches Mitleid - "Kemptener Fall" (Oliver Tolmein)

  • arztrecht.org PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Behandlungsabbruch bei entscheidungsunfähigen Patienten

  • ra-tolmein.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Entwurf der Richtlinien zur Sterbehilfe der Bundesärztekammer - Absage an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes oder Rückzug aus der Auseinandersetzung? (Oliver Tolmein; MedR 1997, 534-539)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 257
  • NJW 1995, 204
  • MDR 1995, 80
  • NStZ 1995, 80
  • StV 1995, 408 (Ls.)
  • JR 1995, 335
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts anerkannt (BGHSt 7, 287, 288; 14, 282, 284; 38, 356 m.w.Nachw.).

    In gleicher Weise nimmt auch die herrschende Lehre grundsätzlich Strafbarkeit eines solchen Versuchs an (Eser aaO Vorbemerkung § 22 Rdn. 27; weitere Nachweise in BGHSt 38, 356, 358 f.).

    Soweit in der Literatur die Auffassung vertreten wird, maßgebender Zeitpunkt für den Versuchsbeginn sei bei unechten Unterlassungsdelikten das Auslassen der ersten (so insbesondere Herzberg MDR 1973, 89, 91), der letzten (so z.B. Welzel aaO S. 221) oder der erfolgversprechendsten (so Grünwald JZ 1959, 46, 48) Rettungsmöglichkeit, folgt der Senat dem nicht (offengelassen in BGHSt 38, 356, 360).

  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
    Handelt der Täter - wie hier - nicht unmittelbar selbst, sondern durch einen Dritten, den er als "Werkzeug" einsetzt, so liegt der Beginn des Versuchs regelmäßig jedenfalls dann vor, wenn er die nach seiner Vorstellung erforderliche Einwirkung auf den Tatmittler abgeschlossen hat (BGHSt 30, 363, 365; BGHR StGB § 22 Ansetzen 4).

    An der Strafbarkeit dieses - untauglichen - Versuchs ändert das nichts, weil es insofern nicht auf die konkrete Gefährdung eines Rechtsguts, sondern allein auf den in dem Verhalten der Angeklagten zutage getretenen Willen und die hierdurch verursachte (abstrakte) Beeinträchtigung der Rechtsordnung ankommt (allgem. Meinung; vgl. z.B. BGHSt 30, 363, 366; Eser aaO § 22 Rdn. 60 ff.; Jescheck aaO S. 478).

  • BGH, 25.03.1988 - 2 StR 93/88

    Mutmaßliche Einwilligung in ärztlichen Heileingriff

    Auszug aus BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
    Denn auch in dieser Situation ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu achten (vgl. BGHSt 32, 367, 379; 35, 246, 249; 37, 376, 378 f.), gegen dessen Willen eine ärztliche Behandlung grundsätzlich weder eingeleitet noch fortgesetzt werden darf.

    Hierbei sind frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen des Kranken ebenso zu berücksichtigen wie seine religiöse Überzeugung, seine sonstigen persönlichen Wertvorstellungen, seine altersbedingte Lebenserwartung oder das Erleiden von Schmerzen (vgl. BGHSt 35, 246, 249).

  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88

    Katzenkönig

    Auszug aus BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
    bb) Die Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft ist in der Literatur insbesondere für die Fälle umstritten, in denen der Hintermann einen Verbotsirrtum des "Werkzeuges" ausnutzt (vgl. die Nachweise in BGHSt 35, 347, 351 ff. und bei Cramer aaO § 25 Rdn. 38).

    cc) Von dem in BGHSt 35, 347 entschiedenen Sachverhalt unterscheidet sich der vorliegende Fall allerdings insofern, als die Angeklagten Sch. und Dr. T. - wie sich den Feststellungen und den Strafzumessungserwägungen des Landgerichts entnehmen läßt - sich ihrerseits ebenfalls in einem Irrtum über das Verbotensein ihres Verhaltens befunden haben.

  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 117/60
    Auszug aus BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts anerkannt (BGHSt 7, 287, 288; 14, 282, 284; 38, 356 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52

    Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist aber dann geboten, wenn der Tatmittler nach dem Willen des Hintermannes nicht sofort, sondern erst nach einer gewissen Zeitspanne oder zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt tätig werden soll (BGHSt 4, 270, 273).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts anerkannt (BGHSt 7, 287, 288; 14, 282, 284; 38, 356 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.10.1988 - 1 StR 395/88

    Werbung für pornographische Filme in einer Zeitungsanzeige - Gestaltung und

    Auszug aus BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
    Zwar schließt die Rechtsauskunft einer verläßlichen Person die Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums in der Regel aus; zuverlässig in diesem Sinn ist eine zuständige, sachkundige, unvoreingenommene Person, die mit der Erteilung der Auskunft keinerlei Eigeninteresse verfolgt und die Gewähr für eine objektive, sorgfältige, pflichtgemäße und verantwortungsbewußte Auskunftserteilung bietet (vgl. Cramer aaO § 17 Rdn. 18; vgl. auch BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 3).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

    Auszug aus BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
    Denn auch in dieser Situation ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu achten (vgl. BGHSt 32, 367, 379; 35, 246, 249; 37, 376, 378 f.), gegen dessen Willen eine ärztliche Behandlung grundsätzlich weder eingeleitet noch fortgesetzt werden darf.
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
    Mittelbarer Täter eines (versuchten) Tötungsdelikts ist mithin jedenfalls derjenige, der mit Hilfe des von ihm bewußt hervorgerufenen Irrtums das Geschehen gewollt auslöst und steuert, so daß der Irrende bei wertender Betrachtung als ein, wenn auch - wegen der Vermeidbarkeit des Irrtums - (noch) schuldhaft handelndes "Werkzeug" anzusehen ist (BGH aaO S. 354; noch weitergehend BGH, Urt. vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 unter B I 1 b bb (2), NJW 1994, 2703, 2706, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch

  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

  • BGH, 05.08.1986 - 1 StR 321/86

    Mittelbare Täterschaft - Tötungsversuch

  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92

    Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst deshalb nicht nur das Recht, nach freiem Willen lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen und auf diese Weise einem zum Tode führenden Krankheitsgeschehen seinen Lauf zu lassen (vgl. im Ergebnis auch BVerfGE 142, 313 ; BGHSt 11, 111 ; 40, 257 ; 55, 191 ; BGHZ 163, 195 ).
  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09

    Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist

    a) Bereits mit Urteil vom 13. September 1994 (1 StR 357/94 = BGHSt 40, 257, 261) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs über einen Fall des Abbruchs der künstlichen Ernährung bei einer irreversibel schwerst hirngeschädigten, entscheidungsunfähigen Patientin im Zusammenwirken von deren zum Pfleger bestellten Sohn und dem behandelnden Arzt entschieden.

    Denn auch in dieser Situation ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu achten, gegen dessen Willen eine ärztliche Behandlung grundsätzlich weder eingeleitet noch fortgesetzt werden darf" (BGHSt 40, 257, 262).

    Dabei kam es hier nicht auf einen - im Einzelfall möglicherweise schwer feststellbaren (vgl. BGHSt 40, 257, 260 f.) - mutmaßlichen Willen der Betroffenen an, da ihr wirklicher, vor Eintritt ihrer Einwilligungsunfähigkeit ausdrücklich geäußerter Wille zweifelsfrei festgestellt war.

    Das bloße Einstellen künstlicher Ernährung ist danach schon wegen seines äußeren Erscheinungsbildes, jedenfalls aber nach dem Schwerpunkt des strafrechtlich relevanten Verhaltens, nicht als aktives Tun, sondern als Unterlassen und damit als "passives" Verhalten angesehen worden (BGHSt 40, 257, 265 f.; vgl. dazu auch Coeppicus FPR 2007, 63; Eser aaO Rn. 27 ff.; Fischer aaO Rn. 19 ff.; Rn. 92 u. 104 ff.; Helgerth JR 1995, 338, 339; Kutzer NStZ 1994, 110, 113 f.; ders. FPR 2007, 59, 62; Merkel ZStW Bd. 107 (1995), 545, 554; H. Schneider aaO; Schöch NStZ 1995, 153, 154; Schroth GA 2006, 549, 550 ff.; Verrel, Gutachten zum 66. DJT, 2006, C 13 ff. u. C 56 f.; Vogel MDR 1995, 337, 338 f.; Weigend in LK 12. Aufl. § 13 Rn. 8; jew. mwN; grundlegend dazu schon Geilen, "Euthanasie" und Selbstbestimmung, 1975, S. 22 ff.).

    dd) Für die Feststellung des behandlungsbezogenen Patientenwillens gelten beweismäßig strenge Maßstäbe, die der hohen Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter Rechnung zu tragen haben (vgl. schon BGHSt 40, 257, 260 f.).

  • BGH, 08.02.2017 - XII ZB 604/15

    Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden

    Auch zu dieser Zeit wurde jedoch ein derartiger "Abbruch einer einzelnen lebenserhaltenden Maßnahme" als passiver und nicht als aktiver Eingriff verortet, demzufolge die Frage gestellt, ob es sich um "passive Sterbehilfe" handeln könnte, und nicht die Frage, ob "aktive Sterbehilfe" geleistet worden sei (vgl. BGHSt 40, 257 = NJW 1995, 204 mwN).

    Beides wurde in den 90er Jahren strafrechtlich als Unterlassen angesehen (dazu explizit etwa BGHSt 40, 257 = NJW 1995, 204; die frühere Rechtslage darstellend auch BGHSt 55, 191 = FamRZ 2010, 1551 Rn. 27).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht