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   BGH, 12.02.2014 - 1 StR 36/14   

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https://dejure.org/2014,4089
BGH, 12.02.2014 - 1 StR 36/14 (https://dejure.org/2014,4089)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2014 - 1 StR 36/14 (https://dejure.org/2014,4089)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14 (https://dejure.org/2014,4089)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 2 Nr. 1 StrEG; § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 126a StPO
    Anrechnung einer vorläufigen Unterbringung (Strafaussetzung zur Bewährung; vollständige Verbüßung); Versagung einer Entschädigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 S 1 StGB, § 51 Abs 1 S 2 StGB, § 56 StGB, §§ 56 ff StGB, § 126a StPO
    Zeitige Freiheitsstrafe: Anrechnung verfahrensfremder Unterbringungszeiten; Bewährungsentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer vorläufigen Unterbringung auf eine Freiheitsstrafe sowie Aussetzung zur Bewährung bei bereits verbüßter Strafe

  • rewis.io

    Zeitige Freiheitsstrafe: Anrechnung verfahrensfremder Unterbringungszeiten; Bewährungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung einer vorläufigen Unterbringung auf eine Freiheitsstrafe sowie Aussetzung zur Bewährung bei bereits verbüßter Strafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 138
  • StV 2014, 481
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 514/98

    Anrechnung eines Aufenthaltes in einem psychiatrischen Krankenhaus auf den

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - 1 StR 36/14
    Denn nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB wird auch der aufgrund einer Anordnung nach § 126 a StPO erfolgte Freiheitsentzug (UA S. 7; SA Bd. I Bl. 154) auf die Strafe angerechnet (BGH, Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 514/98 - m. w. N.).
  • BGH, 29.01.1997 - 2 StR 463/96

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Strafrechtsentschädigung -

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - 1 StR 36/14
    "Das gegen die Nebenentscheidung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG gerichtete Rechtsmittel ist zulässig (§ 8 Abs. 3 StrEG i. V. m. § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO), jedoch unbegründet, weil die Versagung der Entschädigung für die die Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten übersteigende vorläufige Unterbringung - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat (UA S. 22) - nicht unbillig ist (vgl. hierzu auch BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 4).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    Soweit die Vollstreckung der gegen den Angeklagten G. erkannten Freiheitsstrafe, die infolge der Anrechnung der Untersuchungshaft (§ 51 Abs. 1 StGB) bereits voll verbüßt war, rechtsfehlerhaft zur Bewährung ausgesetzt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2017 - 3 StR 179/17; vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14; vom 8. Januar 2002 - 3 StR 453/01, NStZ 2002, 367), ist dem Senat trotz § 301 StPO eine Korrektur verwehrt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2022 - 2 StR 41/21, NJW 2022, 1263, 1264 f.; nicht tragend Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 225/20 Rn. 10; LR/Wenske, StPO, 27. Aufl., § 400 Rn. 34).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 399/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Ohne dass es auf die bedenklichen Ausführungen des Landgerichts zur Sozialprognose oder Verteidigung der Rechtsordnung (§ 56 Abs. 3 StGB) ankäme, müsste die dann bereits vollzogene Freiheitsstrafe als unbedingte ausgeurteilt werden (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14, NStZ-RR 2014, 138).
  • BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Tateinheit bei mehreren

    Da gegen den Angeklagten W. wegen der verfahrensgegenständlichen Taten im Zeitraum vom 18. Juni 2020 bis zum 10. Juni 2021 Untersuchungshaft vollzogen wurde und das Landgericht nicht gemäß § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB von der Anrechnung der Untersuchungshaft abgesehen hat, gilt die gegen den Angeklagten verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten wegen Anrechnung des bereits erlittenen Freiheitsentzugs nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB als voll verbüßt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2021 - 3 StR 54/21 Rn. 4 und vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14 Rn. 3).
  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/13

    Spezialitätsgrundsatz (Fortfall der Bindung durch Verweilen im Bundesgebiet;

    Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Sachrüge führt zum Wegfall des Ausspruchs über die Strafaussetzung zu Bewährung, da die erkannte Strafe bereits verbüßt ist und daher nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann (std. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1982 - 3 StR 29/82, BGHSt 31, 25, 27; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56 Rn. 2 mwN); durch die Bewährungsauflagen wäre der Angeklagte auch beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14).
  • BGH, 08.08.2017 - 3 StR 179/17

    Wegfall der Strafaussetzung zur Bewährung bei durch Anrechnung von

    Ist aber die Strafe infolge der Anrechnung bereits vollständig vollstreckt, entfällt die Strafaussetzung zur Bewährung (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14; vom 8. Januar 2002 - 3 StR 453/01, NStZ 2002, 367).
  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 638/17

    Anrechnung (keine Aussetzung zur Bewährung nach vollständiger Erledigung durch

    Ist aber die Strafe durch die Anrechnung bereits vollständig erledigt, scheidet eine Strafaussetzung zur Bewährung schon begrifflich aus (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. März 1982 - 3 StR 29/82, BGHSt 31, 25, 27; Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 4 StR 162/03, BGHR StGB § 56 Aussetzung 1; vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14, NStZ-RR 2014, 138 (Ls); vom 8. August 2017 - 3 StR 179/17).
  • BGH, 24.08.2016 - 1 StR 300/16

    Neuprüfung hinsichtlich der Möglichkeit einer Bewährungsstrafe

    Diese Frage bedarf neuer Prüfung und Entscheidung, da ein Fall, in dem eine Bewährungsentscheidung aus Rechtsgründen ausscheidet (etwa vollständige Verrechnung der verhängten Freiheitsstrafe mit nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB anzurechnen der Freiheitsentziehung (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14)), nicht vorliegt (vgl. UA S. 14).
  • BGH, 07.04.2021 - 6 StR 79/21

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationsentscheidung; keine

    Das gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, falls die erkannte Strafe aufgrund der Anrechnung von Untersuchungshaft bereits als voll verbüßt anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1982 - 3 StR 29/82 aaO; Beschlüsse vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01, NJW 2002, 1356; vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14; vom 8. August 2017 - 3 StR 179/17; und vom 21. Juni 2018 - 4 StR 638/17).
  • KG, 06.02.2019 - 5 Ws 225/18

    Anspruch auf Haftentschädigung bei grob fahrlässiger Verursachung der

    Eine Entscheidung darüber, ob es im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG der Billigkeit (dazu z. B. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14 -, juris Rdnr. 4, und 10. Januar 2007 - 5 StR 454/06 -, juris Rdnr. 6 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - III-2 Ws 272/14 -, juris Rdnr. 9 ff.; KG, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 1 Ws 1/18 - Meyer, StrEG 10. Aufl., § 4 Rdnr. 13 ff.; jeweils m. w. Nachw.) entspricht, den Verurteilten für die Dauer der die festgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe übersteigenden Strafverfolgungsmaßnahmen zu entschädigen oder - wie vom Landgericht ausgeführt - nicht, war jedoch nicht erforderlich.
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