Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2006 - 1 StR 360/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15024
BGH, 09.11.2006 - 1 StR 360/06 (https://dejure.org/2006,15024)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2006 - 1 StR 360/06 (https://dejure.org/2006,15024)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2006 - 1 StR 360/06 (https://dejure.org/2006,15024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,15024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 1 StR 360/06
    Mit diesem Vorbringen kann er aber im Rahmen der §§ 33a, 356a StPO nicht gehört werden (vgl. BFH NJW 2005, 2639, 2640).
  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 359/13

    Anhörungsrüge; Verfahrensverzögerung (Einzelfallbetrachtung)

    Mit diesem Vorbringen kann er aber im Rahmen des § 356a StPO nicht gehört werden (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 9. November 2006 - 1 StR 360/06 mwN).
  • BGH, 22.10.2012 - 1 StR 534/11

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Mit diesem Vorbringen kann er aber im Rahmen des § 356a StPO nicht gehört werden (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 9. November 2006 - 1 StR 360/06 mwN).
  • BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07

    Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör;

    Allein die Behauptung des Antragstellers, der Senat habe seiner Meinung nach fehlerhaft entschieden, kann der Gehörsrüge nicht zum Erfolg verhelfen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 1 StR 360/06).
  • BGH, 19.11.2014 - 1 StR 114/14

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Mit diesem Vorbringen kann er aber im Rahmen des § 356a StPO nicht gehört werden (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 9. November 2006 - 1 StR 360/06 mwN).
  • BGH, 04.03.2008 - 4 StR 514/07

    Unbegründete Anhörungsrüge (Gewährung rechtlichen Gehörs als Zweck der

    Soweit die Antragstellerin meint, der Senat habe fehlerhaft entschieden, kann ihr Vorbringen keinen Erfolg haben; denn die Anhörungsrüge dient, wenn - wie hier - rechtliches Gehör gewährt worden ist, nicht dazu, das Revisionsgericht zu veranlassen, das Revisionsvorbringen und die mit der Revision angegriffene Entscheidung nochmals zu überprüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2 6. November 2006 - 1 StR 50/06 = NStZ-RR 2007, 57; 9. November 2006 - 1 StR 360/06 - und 7. August 2007 - 4 StR 142/07).
  • OLG Bamberg, 07.06.2011 - 3 Ss 32/11

    Revision im Strafverfahren: Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die Verwerfung

    Wenn auch an die Begründung der Anhörungsrüge "keine hohen Anforderungen" zu stellen sind (vgl. KK/ Kuckein StPO 6. Aufl. § 356 a Rn. 10 unter Hinweis auf BT-Drucks. 15/3706, S. 18: "Der Rechtsbehelf ist kurz zu begründen, damit das Gericht erkennen kann, ob eine unterbliebene Äußerung des Beteiligten der Sphäre der Justiz oder des Beteiligten selbst zuzuordnen ist. Im Hinblick auf die Bedeutung des Anspruchs aus Artikel 103 Abs. 1 GG sind an diese Begründung aber keine hohen Anforderungen zu stellen" , [BT-Drucks. a.a.O.]), darf sich der Antragsteller jedenfalls nicht auf die Behauptung beschränken, das Revisionsgericht habe fehlerhaft entschieden und hierdurch rechtliches Gehör verletzt (KK/ Kuckein a.a.O.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - 1 StR 360/06 [bei Juris]; BGH NStZ 2008, 55).
  • OLG Dresden, 27.03.2018 - 1 Ws 55/18
    Soweit die Ausführungen des Verurteilten den Vorwurf enthalten, der Senat habe in der Sache fehlerhaft entschieden, kann er mit diesem Vortrag im Rahmen der erhobenen Anhörungsrüge nicht gehört werden (vgl. BFH, NJW 2005, 2639, 2640; BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 1 StR 360/06 -).
  • OLG Dresden, 20.06.2018 - 1 Ws 55/18
    Soweit die Ausführungen des Verurteilten den Vorwurf enthalten, der Senat habe in der Sache fehlerhaft entschieden, kann er mit diesem Vortrag im Rahmen der erhobenen Anhörungsrüge nicht gehört werden (vgl. BFH, NJW 2005, 2639, 2640; BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 1 StR 360/06 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht