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   BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16   

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BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16 (https://dejure.org/2017,7078)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2017 - 1 StR 360/16 (https://dejure.org/2017,7078)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16 (https://dejure.org/2017,7078)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Fehlerhaftigkeit bei zu bloßen Vermutungen führenden Schlussfolgerungen

  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Tragfähige Begründung der Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten bei der unmittelbaren Brandlegung durch das Tatgericht; Gerichtliche Schlussfolgerungen als bloße Vermutungen

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Fehlerhaftigkeit bei zu bloßen Vermutungen führenden Schlussfolgerungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tragfähige Begründung der Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten bei der unmittelbaren Brandlegung durch das Tatgericht; Gerichtliche Schlussfolgerungen als bloße Vermutungen

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Tragfähige Begründung der Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten bei der unmittelbaren Brandlegung durch das Tatgericht; Gerichtliche Schlussfolgerungen als bloße Vermutungen

  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Fehlerhaftigkeit bei zu bloßen Vermutungen führenden Schlussfolgerungen

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Zirkelschluss in der Beweiswürdigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 185
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16
    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesicherten Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420 mwN).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16
    Die tatsächlichen Schlussfolgerungen des Tatgerichts müssen nicht zwingend sein; es genügt, dass sie möglich sind und das Tatgericht von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 und vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).
  • BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16
    Die tatsächlichen Schlussfolgerungen des Tatgerichts müssen nicht zwingend sein; es genügt, dass sie möglich sind und das Tatgericht von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 und vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).
  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16
    Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet werden, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt worden sein (BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87 und vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 635/14

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil aufgrund fehlender

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16
    Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet werden, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt worden sein (BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87 und vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Zudem halten die Beweiserwägungen, mit denen das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen hat, auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfangs (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, juris Rn. 10; vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 403; vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13, juris Rn. 19) rechtlicher Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    Die Erwägungen, mit denen die Jugendkammer im Fall II. 2 der Urteilsgründe die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes verneint und bewusste Fahrlässigkeit bejaht hat, halten auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfangs (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, juris Rn. 10; vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 403; vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13, juris Rn. 19) einer Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 535/16

    Freispruch im Fall des Vorwurfs des Betrugs im Zusammenhang mit der Abrechnung

    Rechtlich zu beanstanden sind die Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, dass das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei nicht beachtet hat, dass eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist, sondern ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, Rn. 10 und vom 11. Mai 2017 - 4 StR 554/16, Rn. 6 jeweils mwN).

    Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet werden, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt worden sein (st. Rspr.; etwa BGH, Urteile vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14, Rn. 3 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, Rn. 10, NStZ-RR 2017, 185 mwN).

  • BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16

    Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von

    Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet werden, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt worden sein (BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, NStZ-RR 2017, 185).
  • BGH, 06.12.2023 - 2 StR 270/23

    Störung der Totenruhe

    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung aber auch, wenn der Tatrichter an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt und nicht beachtet hat, dass eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist; denn für eine Verurteilung genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 2017 - 1 StR 535/16; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16; vom 11. Mai 2017 - 4 StR 554/16; vom 21. November 2017 - 1 StR 261/17).
  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19

    Schwere Brandstiftung (Schäden an einem nicht unmittelbar dem Wohnen dienenden

    Eine unmittelbar auf die Brandlegung zurückzuführende erhebliche Verrußung von Wohnungen, die zu Nutzungseinschränkungen für eine nicht unbeträchtliche Zeit führten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13 mwN), ist nach den insoweit rechtsfehlerfreien Feststellungen (vgl. zum eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfang BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16; Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18) nicht eingetreten.
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 292/21

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Gesamtschau); sexueller Übergriff

    Damit entbehrt die Schlussfolgerung der Strafkammer einer nachvollziehbaren Tatsachengrundlage und erweist sich letztlich als reine Vermutung; auch dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16 Rn. 11; vom 21. März 2013 ? 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420, 421 mwN; Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17, NStZ-RR 118, 119).
  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 391/19

    Beihilfe durch berufsneutrales Handeln (Geltendmachung von betrügerisch erlangten

    Die tatsächlichen Schlussfolgerungen des Tatgerichts müssen nicht zwingend sein; es genügt, dass sie möglich sind und das Tatgericht von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16 Rn. 10 mwN).

    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16 Rn. 10 und vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17

    Rücktritt (Darlegungsanforderungen an den fehlgeschlagenen Versuch; beendeter und

    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, BeckRS 2017, 104320; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420, 421 mwN).
  • BGH, 28.06.2017 - 1 StR 624/16

    Steuerhinterziehung (Vorsatz: erforderliche Gesamtbetrachtung); tatrichterliche

    Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet werden, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt worden sein (BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, NStZ-RR 2017, 185).
  • BGH, 16.07.2019 - 4 StR 231/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko

  • BGH, 17.03.2020 - 1 StR 631/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung

  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 597/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • OLG Celle, 26.09.2018 - 3 Ss 25/18

    Nachweis alkoholbedingter Fahrfehler anhand von Lichtbildern

  • BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Herkunft der im Pkw, in der Wohnung und im

  • BGH, 16.01.2018 - 2 StR 527/17

    Unterschlagung (Subsidiarität gegenüber Nicht-Zueignungsdelikten: Vergewaltigung,

  • BGH, 12.03.2019 - 2 StR 584/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Wertung von

  • BGH, 21.11.2017 - 1 StR 261/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit vorherigen, widerlegten Einlassungen

  • BGH, 16.02.2022 - 2 StR 399/21

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Zweifel: Zweifelssatz, keine

  • BGH, 07.12.2017 - 4 StR 287/17

    Lückenhafte Beweiswürdigung

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