Rechtsprechung
   BGH, 12.08.1986 - 1 StR 360/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,716
BGH, 12.08.1986 - 1 StR 360/86 (https://dejure.org/1986,716)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1986 - 1 StR 360/86 (https://dejure.org/1986,716)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1986 - 1 StR 360/86 (https://dejure.org/1986,716)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,716) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbares Ansetzen - Anforderungen an vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Prüfungsmaßstab der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 22

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2896
  • MDR 1986, 1038
  • NStZ 1986, 557
  • StV 1986, 527
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 12.08.1986 - 1 StR 360/86
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, ohne daß es zu eigenen Umsatzgeschäften oder auch nur zur Anbahnung bestimmter Geschäfte gekommen sein müßte (BGHSt 29, 239, 240 [BGH 15.04.1980 - 5 StR 135/80]; 30, 359, 361 [BGH 20.01.1982 - 2 StR 593/81]; 31, 145, 147 f. [BGH 04.11.1982 - 4 StR 451/82], jeweils m.w.N.).

    Handeltreiben setzt insbesondere auch nicht etwa den Besitz an dem zum Umsatz bestimmten Rauschgift voraus (vgl. BGHSt 25, 290, 291 [BGH 21.02.1974 - 1 StR 588/73]; BGH MDR 1980, 683, 684) [BGH 15.04.1980 - 5 StR 135/80].

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 12.08.1986 - 1 StR 360/86
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, ohne daß es zu eigenen Umsatzgeschäften oder auch nur zur Anbahnung bestimmter Geschäfte gekommen sein müßte (BGHSt 29, 239, 240 [BGH 15.04.1980 - 5 StR 135/80]; 30, 359, 361 [BGH 20.01.1982 - 2 StR 593/81]; 31, 145, 147 f. [BGH 04.11.1982 - 4 StR 451/82], jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 12.08.1986 - 1 StR 360/86
    Handeltreiben setzt insbesondere auch nicht etwa den Besitz an dem zum Umsatz bestimmten Rauschgift voraus (vgl. BGHSt 25, 290, 291 [BGH 21.02.1974 - 1 StR 588/73]; BGH MDR 1980, 683, 684) [BGH 15.04.1980 - 5 StR 135/80].
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 12.08.1986 - 1 StR 360/86
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, ohne daß es zu eigenen Umsatzgeschäften oder auch nur zur Anbahnung bestimmter Geschäfte gekommen sein müßte (BGHSt 29, 239, 240 [BGH 15.04.1980 - 5 StR 135/80]; 30, 359, 361 [BGH 20.01.1982 - 2 StR 593/81]; 31, 145, 147 f. [BGH 04.11.1982 - 4 StR 451/82], jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 12.08.1986 - 1 StR 360/86
    Soweit der Beschwerdeführer behauptet, das Beweisergebnis sei im Urteil unvollständig wiedergegeben, ist darauf hinzuweisen, daß die im Urteil enthaltenen Angaben über das Ergebnis der Verhandlung für das Revisionsgericht bindend sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 21, 149, 151) [BGH 07.10.1966 - 1 StR 305/66].
  • BGH, 07.05.2002 - 3 StR 369/01

    Gemeinschaftliche Tatbegehung beim bewaffneten Handeltreiben mit

    Die anschließende Rückfahrt nach O., bei der die zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in die Bundesrepublik eingeschmuggelt wurden, verwirklichte jedoch ebenfalls den Tatbestand des Handeltreibens, der jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit umfaßt (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1, 3, 4, 7; 18).
  • BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91

    Unerlaubtes Handeltreiben - Vorstellung des Täters - Betäubungsmittelimitat -

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln stellt kein Erfolgsdelikt in dem Sinne dar, daß es zu seiner rechtlichen Vollendung tatsächlich zum Umsatz von Betäubungsmitteln gekommen sein müßte (BGHSt 30, 277 (278); BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 4).

    Sind aber mit dem Abschluß einer bindend gewollten Vereinbarung über die Lieferung von Betäubungsmitteln, sogar schon mit dem ernstgemeinten Lieferungsangebot die Voraussetzungen vollendeten Handeltreibens erfüllt, ohne daß das zu liefernde Betäubungsmittel bereitstehen müßte (BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 4), kann der Umstand, daß der Täter in Erfüllung dieser Vereinbarung oder des Angebots eine von ihm fälschlich für Rauschgift gehaltene Scheindroge liefert, rechtlich nicht, wie dies der in der Literatur vertretenen Gegenmeinung entspräche, zur Beurteilung führen, daß nunmehr anstelle des bereits vollendeten Delikts des Handeltreibens bloßer untauglicher Versuch vorläge (vgl. Körner aaO. Rdn. 827).

  • OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tatvollendung durch

    Es reicht für die Vollendung des Tatbestandes aus, dass der Täter das Stadium allgemeiner Anfragen verlässt und sich mit dem - von der Absicht zur gewinnbringenden Weiterveräußerung getragenen - ernsthaften Anerbieten, Rauschgift zu erwerben, an eine Person wendet, die nach seiner Vorstellung als Verkäufer oder Vermittler in Betracht kommt, es dieser trotz ernsthafter Bemühungen aber nicht gelingt, ihrerseits einen Lieferanten zu finden (BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 = NJW 1986, 2896).

    Der Unterschied zwischen dem vorliegenden Sachverhalt und den vom Bundesgerichtshof (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 = NJW 1986, 2896) entschiedenen Fall liegt in der subjektiven Tatseite beim Lieferanten, der dort gewillt ist, Rauschgift zu verkaufen, während dies hier nicht der Fall ist.

  • BGH, 12.04.1995 - 3 StR 31/95

    Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und vollendetem unerlaubten

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fällt unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens jede eigennützige, auf Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit, ohne daß es zu eigenen Umsatzgeschäften oder auch nur zur Anbahnung bestimmter Geschäfte gekommen sein müßte (BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 4 m.w.N.).

    Es reicht für die Vollendung des Tatbestandes aus, daß der Täter das Stadium allgemeiner Antragen verläßt und sich mit dem - von der Absicht zur gewinnbringenden Veräußerung getragenen - ernsthaften Anerbieten, Rauschgift zu erwerben, an eine Person wendet, die nach seiner Vorstellung als Verkäufer oder Vermittler in Betracht kommt (BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 4 und 31; BGH, Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 15/95).

  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02

    Erfolglose Bemühungen beim Ankauf von Betäubungsmitteln; Mittäterschaft beim

    1. Strafsenat: Urt. vom 12. August 1986 - 1 StR 360/86 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 = NJW 1986, 2896; .
  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 446/00

    Prozessualer Tatbegriff; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Bereits Verhandlungen über den Erwerb von Betäubungsmitteln sind als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln anzusehen, sofern der Erwerber diese - wie hier - gewinnbringend weiterverkaufen will (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 4; Weber, BtMG § 29 Rdn. 92 ff.).
  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91

    Handeltreiben - Vollendung des Handeltreibens - Lieferung - Vereinbarung der

    Mißlingt dann wider Erwarten die Beschaffung der Betäubungsmittel, ändert dies nichts an d.em Vorliegen vollendeten Handeltreibens (vgl. BGH NStZ 1986, 557 m.w.N.).
  • BGH, 27.03.2003 - 5 StR 522/02

    Beweiskraft des Protokolls; letztes Wort des Angeklagten

  • BGH, 05.03.1999 - 2 StR 39/99

    Vorläufige Einstellung des Verfahrens

  • BayObLG, 22.04.1994 - 4St RR 47/94

    Betäubungsmittelstrafrecht: Versuch des unerlaubten Erwerbs, Vollendung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht