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   BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87   

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https://dejure.org/1988,234
BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87 (https://dejure.org/1988,234)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1988 - 1 StR 361/87 (https://dejure.org/1988,234)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1988 - 1 StR 361/87 (https://dejure.org/1988,234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an gerichtliche Darlegung zur Gewährung einer Strafaussetzung - Voraussetzungen zur Vornehmung eines Ausgleichs für erbrachte Leistungen auf Bewährungsauflagen durch den Angeklagten - Berücksichtigung eines Ausgleichs für Nichterstattung früher geleisteter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 238
  • NJW 1988, 3161
  • MDR 1988, 687
  • NStZ 1988, 359
  • StV 1988, 342
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85

    Berücksichtigung von Bewährungsleistungen bei nachträglicher Bildung einer

    Auszug aus BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87
    An seiner Auffassung, dies sei bereits aufgrund der allein erhobenen Sachbeschwerde geboten, will es auch für den Fall festhalten, daß der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 1985 (BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85]) von einer anderen - nach Auffassung des vorlegenden Gerichts jene Entscheidung nicht tragenden - Rechtsansicht ausgegangen sein sollte.

    Der 4. Strafsenat hat in dem Urteil vom 10. Oktober 1985 (4 StR 454/85) - insoweit in BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] nicht veröffentlicht - die Auffassung vertreten, daß die Frage, ob erbrachte Bewährungsleistungen bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nicht berücksichtigt worden seien, nicht aufgrund der Sachrüge, sondern nur auf eine Verfahrensrüge hin überprüft werden dürfe.

    Er bemerkt, daß er sich der Entscheidung BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] mit Beschluß vom 24. Juni 1986 (BGHR StGB Nr. 1 zu § 56 f Abs. 3) ohne nähere Begründung angeschlossen hat.

  • BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Festsetzung der Tagessatzhöhe bei

    Auszug aus BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87
    Der Senat gibt die Sache an das Bayerische Oberste Landesgericht zurück, weil er dessen Auffassung zu einer revisionsrechtlichen Vortrage für unvertretbar hält (vgl. BGHSt 22, 94, 100; BGH NJW 1979, 936).
  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 360/67

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen der Frage der Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87
    Der Senat gibt die Sache an das Bayerische Oberste Landesgericht zurück, weil er dessen Auffassung zu einer revisionsrechtlichen Vortrage für unvertretbar hält (vgl. BGHSt 22, 94, 100; BGH NJW 1979, 936).
  • BayObLG, 31.07.1984 - RReg. 2 St 174/84

    Gesamtstrafe; Strafaussetzung; Aussetzung; Urteilsgründe; Anrechnung; Leistungen

    Auszug aus BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87
    Es sieht aber einen auf die allein erhobene Sachrüge zu beachtenden sachlich-rechtlichen Darlegungsmangel (BayObLGSt 1984, 79) darin, daß das angefochtene Urteil keine Feststellungen dazu enthält, ob dem Angeklagten im Zusammenhang mit der in der einbezogenen Verurteilung gewährten Strafaussetzung die Erbringung von Leistungen auferlegt worden ist und ob der Angeklagte solche Leistungen erbracht hat, die gemäß § 56 f Abs. 3 Satz 2 i. Verb.
  • OLG Hamm, 06.11.2014 - 5 RVs 98/14

    Wertgrenze des bedeutenden Schadens bei 1.300 Euro

    Gegenstand der sachlich-rechtlichen Überprüfung ist ausschließlich die Urteilsurkunde, alle anderen Erkenntnisquellen sind dem Revisionsgericht verschlossen (BGHSt 35, 238, 241; BGH, NJW 1998, 3654).
  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Gegenstand der sachlich-rechtlichen Überprüfung durch das Revisionsgericht ist ausschließlich die Urteilsurkunde (BGHSt 35, 238/241; BGH NJW 1998, 3654/3655).
  • BGH, 26.05.2011 - 1 StR 20/11

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch; ernsthaftes Bemühen; Freiwilligkeit;

    Urteilsfremder Vortrag kann die Sachrüge nicht begründen (BGH, Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 361/87, BGHSt 35, 238, 241; Kuckein in KK 6. Aufl., § 337 Rn. 28 mwN).
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