Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.08.2021

Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2019 - 1 StR 363/18   

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https://dejure.org/2019,37903
BGH, 24.07.2019 - 1 StR 363/18 (https://dejure.org/2019,37903)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2019 - 1 StR 363/18 (https://dejure.org/2019,37903)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - 1 StR 363/18 (https://dejure.org/2019,37903)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 265 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO; § 45 Abs. 2 StGB; § 73 StGB; § 370 Abs. 1 AO
    Gerichtliche Hinweispflicht (erforderlicher Hinweis auf eine mögliche Aberkennung der Wählbarkeit und der Amtsfähigkeit); Einziehung (verkürzte Steuer als erlangtes Etwas bei Steuerhinterziehung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, Abs. 6, 7 AO, § ... 154 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 375 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 45 Abs. 2 StGB, § 265 Abs. 2 StPO, § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 265 StPO, § 375 Abs. 1 AO, § 265 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision nach Verurteilung wegen Steuerhinterziehung; Verkürzte Steuer "erlangtes Etwas" bei der Sterhinterziehung; Widerspiegeln des Vorteils im Vermögen des Täters; Hinterziehung von Tabaksteuern

  • rewis.io

    Aberkennungsentscheidung gegenüber einem Landtagsabgeordneten wegen Steuerhinterziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revision nach Verurteilung wegen Steuerhinterziehung; Verkürzte Steuer "erlangtes Etwas" bei der Sterhinterziehung; Widerspiegeln des Vorteils im Vermögen des Täters; Hinterziehung von Tabaksteuern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen ehemaligen Brandenburger AfD-Abgeordneten im Schuld- und Strafausspruch rechtskräftig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung: AfD-Politiker Weiß durfte Amt nicht aberkannt werden

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Richtigstellung - Berichterstattung über Revisionsverfahren eines brandenburgischen Landtagsabgeordneten

  • rbb24.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.08.2019)

    BGH hatte Aktenzeichen vertauscht: Doch keine Entscheidung in der Revision von Jan-Ulrich Weiß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 47
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18

    Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 1 StR 363/18
    Auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18), die der Entscheidung des Landgerichts nachfolgte und daher nicht berücksichtigt werden konnte, gilt Folgendes:.

    Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer "erlangtes Etwas' im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 19 mwN und vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 18 mwN; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 20; Köhler, NStZ 2017, 497, 503 f.).

    Dies gilt jedoch nicht schlechthin, weil die Einziehung an einen durch die Tat tatsächlich beim Täter eingetretenen Vermögensvorteil anknüpft und damit mehr als die bloße Tatbestandserfüllung voraussetzt (BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 19).

    Im Hinblick auf den Charakter der Tabaksteuer als Verbrauch- bzw. Warensteuer ergibt sich ein unmittelbar messbarer wirtschaftlicher Vorteil nur, soweit sich die Steuerersparnis im Vermögen des Täters dadurch niederschlägt, dass er aus den Tabakwaren, auf die sich die Hinterziehung der Tabaksteuern bezieht, einen Vermögenszuwachs erzielt, beispielsweise in Form eines konkreten Vermarktungsvorteils (BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 20).

  • BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18

    Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (wesentliche Aufklärungshilfe auch

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 1 StR 363/18
    Dies diene vor dem Hintergrund des Rechts des Angeklagten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG und des rechtsstaatlichen Grundsatzes des fairen Verfahrens der Sicherung einer sachgemäßen Verteidigung des Angeklagten (BT-Drucks. 18/11277, S. 36 f.; vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 18 und vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 13).

    dd) Der danach erforderliche Hinweis auf eine mögliche Aberkennungsentscheidung hätte durch das Gericht förmlich erteilt werden müssen, da § 265 Abs. 2 StPO nunmehr ausdrücklich auf die in § 265 Abs. 1 StPO normierte besondere Hinweispflicht verweist (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 18 und vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 13; vgl. zu § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 206/18 Rn. 15).

    Der Hinweis kann deswegen nicht durch den entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft im Schlussvortrag ersetzt werden (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 18 und vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18 Rn. 8).

  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 1 StR 363/18
    Dies diene vor dem Hintergrund des Rechts des Angeklagten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG und des rechtsstaatlichen Grundsatzes des fairen Verfahrens der Sicherung einer sachgemäßen Verteidigung des Angeklagten (BT-Drucks. 18/11277, S. 36 f.; vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 18 und vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 13).

    dd) Der danach erforderliche Hinweis auf eine mögliche Aberkennungsentscheidung hätte durch das Gericht förmlich erteilt werden müssen, da § 265 Abs. 2 StPO nunmehr ausdrücklich auf die in § 265 Abs. 1 StPO normierte besondere Hinweispflicht verweist (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 18 und vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 13; vgl. zu § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 206/18 Rn. 15).

    Der Hinweis kann deswegen nicht durch den entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft im Schlussvortrag ersetzt werden (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 18 und vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18 Rn. 8).

  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 36/17

    Verfall (Erlangtes bei durch Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen in Höhe

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 1 StR 363/18
    Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer "erlangtes Etwas' im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 19 mwN und vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 18 mwN; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 20; Köhler, NStZ 2017, 497, 503 f.).
  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 1 StR 363/18
    cc) Die frühere Rechtsprechung, die eine Hinweispflicht verneinte (BGH, Urteil vom 5. März 1969 - 4 StR 610/68, BGHSt 22, 336, 337 f.; Beschluss vom 8. Mai 1980 - 4 StR 172/80, BGHSt 29, 274, 277) ist damit überholt (vgl. KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 265 Rn. 16a; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 265 Rn. 20a).
  • OLG Koblenz, 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18

    Erforderlichkeit eines gerichtlichen Hinweises auf die Möglichkeit der Einziehung

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 1 StR 363/18
    Der Hinweis kann deswegen nicht durch den entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft im Schlussvortrag ersetzt werden (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 18 und vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18 Rn. 8).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 206/18

    Hinweispflicht bei Veränderung der Tatsachengrundlage zur Ausfüllung eines

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 1 StR 363/18
    dd) Der danach erforderliche Hinweis auf eine mögliche Aberkennungsentscheidung hätte durch das Gericht förmlich erteilt werden müssen, da § 265 Abs. 2 StPO nunmehr ausdrücklich auf die in § 265 Abs. 1 StPO normierte besondere Hinweispflicht verweist (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 18 und vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 13; vgl. zu § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 206/18 Rn. 15).
  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68

    Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 1 StR 363/18
    cc) Die frühere Rechtsprechung, die eine Hinweispflicht verneinte (BGH, Urteil vom 5. März 1969 - 4 StR 610/68, BGHSt 22, 336, 337 f.; Beschluss vom 8. Mai 1980 - 4 StR 172/80, BGHSt 29, 274, 277) ist damit überholt (vgl. KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 265 Rn. 16a; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 265 Rn. 20a).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines

    Denn hierzu müsste zur Überzeugung des Senats weiter feststehen, dass der den Tatvorwurf bestreitende Angeklagte sich auch bei ergangenem Hinweis nicht anders als geschehen hätte verteidigen können (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 1 StR 363/18, NStZ 2020, 47, 48).

    c) Andererseits hat der 1. Strafsenat nunmehr für eine von § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO in der Fassung des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3202, 3210) erfasste Nebenstrafe nach § 375 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 45 Abs. 2 StGB eine nachträgliche Tatsache darin gesehen, dass "der Angeklagte zur Zeit des Urteils als Landtagsabgeordneter tätig war' (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 1 StR 363/18, NStZ 2020, 47) und eine Verletzung der Hinweispflicht angenommen.

    Anderes kann bei Ermessensentscheidungen oder solchen im Bereich der Maßregeln der Besserung und Sicherung gelten, sofern deren Anordnung an eine in der Hauptverhandlung zu treffende Wahrscheinlichkeitsprognose geknüpft ist, die dann als derartiger Umstand verstanden werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66, 67 f.; vgl. für die Verhängung einer Nebenstrafe nach § 375 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 45 Abs. 2 StGB aber auch BGH, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 1 StR 363/18, NStZ 2020, 47).

  • BGH, 06.08.2020 - 1 StR 198/20

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzung: Erfolgseintritt bei Steueranmeldungen,

    Maßgeblich bleibt immer, dass sich ein Vorteil im Vermögen des Täters widerspiegelt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 19 f.; Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19 Rn. 10; vom 24. Juli 2019 - 1 StR 363/18 Rn. 15 f.; vom 8. August 2019 - 1 StR 679/18 Rn. 8 f. und vom 22. Oktober 2019 - 1 StR 271/19 Rn. 13 f.), dieser mithin in diesem Sinne über die Steuerersparnis verfügt.
  • BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20

    Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage

    Ihm soll Gelegenheit gegeben werden, sich hinreichend verteidigen zu können (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 1 StR 363/18, NStZ 2020, 47 mwN).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 213/19

    Umsatzsteuerhinterziehung (Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat der

    Zudem ist nicht erkennbar, dass der Angeklagte über einen dem Haftungsbetrag entsprechenden Vermögenszuwachs verfügte (vgl. für die Hinterziehung von Umsatz- und Verbrauchsteuern sowie Einfuhrabgaben: BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - 1 StR 555/19 Rn. 10 mwN; vom 21. August 2019 - 1 StR 225/19 Rn. 23 und vom 24. Juli 2019 - 1 StR 363/18 Rn. 16; Urteile vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19 Rn. 11 und vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18, BGHSt 64, 146 Rn. 20).
  • BGH, 15.09.2022 - 4 StR 307/22

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Hinweispflicht:

    Sie sollen eine sachgemäße Verteidigung des Angeklagten sichern (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - GSSt 1/20, BGHSt 66, 20 Rn. 22; Beschluss vom 24. Juli 2019 - 1 StR 363/18 Rn. 25).
  • BFH, 29.07.2021 - II B 12/21

    Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen Steuerstrafverfahren

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers kommt dem Beschluss des BGH vom 24.07.2019 - 1 StR 363/18 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2020, 411) keine Bedeutung für den Streitfall zu, da es für § 18 Abs. 1 Nr. 2 FGO nicht darauf ankommt, ob der Ausspruch der Nebenfolge nach § 45 Abs. 2 StGB im konkreten Fall wahrscheinlich ist.
  • LG München I, 24.06.2020 - 9 JKLs 367 Js 224603/18

    Angeklagte, Asylantrag, Erkrankung, Hauptverhandlung, Anklageschrift,

    Ob die auf Verkäufer- und Abnehmerseite beteiligten Personen in einer Ankaufs- und Vertriebsorganisation zusammenwirken oder sich als selbständige Geschäftspartner gegenüberstehen, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 05.06.2019 - 1 StR 223/19, NStZ 2020, 47; vom 14.04.2015 - 3 StR 627/14, NStZ 2015 589; und vom 31.07.2012 - 5 StR 315/12, NStZ 2013, 49).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.08.2021 - 1 StR 363/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,36907
BGH, 18.08.2021 - 1 StR 363/18 (https://dejure.org/2021,36907)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2021 - 1 StR 363/18 (https://dejure.org/2021,36907)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2021 - 1 StR 363/18 (https://dejure.org/2021,36907)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren zur Verteidigung des Angeklagten gegen die angeordnete Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • Burhoff online

    Einziehung, Gegenstandswert, Nominalwert der titulierten Forderung

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren zur Verteidigung des Angeklagten gegen die angeordnete Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren zur Verteidigung des Angeklagten gegen die angeordnete Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 471/18

    Festsetzung des Gegenstandswerts anwaltlicher Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 18.08.2021 - 1 StR 363/18
    Maßgeblich ist der Nominalwert der titulierten Einziehungsforderung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 09.08.2021 - GSZ 1/20

    Einscheidung des Einzelrichters am BGH über den Antrag auf Festsetzung des Wertes

    Auszug aus BGH, 18.08.2021 - 1 StR 363/18
    Der Berichterstatter ist für die hier beantragte Wertfestsetzung nach § 1 Abs. 3 RVG i.V.m. § 33 Abs. 8 Satz 1 RVG als Einzelrichter zuständig (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2021 - GSZ 1/20).
  • BGH, 02.09.2022 - 5 StR 169/21

    Rechtsanwaltsvergütung in Strafsachen: Berücksichtigung eingezogener

    Der Berichterstatter ist für die hier beantragte Wertfestsetzung nach § 1 Abs. 3 RVG iVm § 33 Abs. 8 Satz 1 RVG als Einzelrichter zuständig (BGH, Beschluss vom 18. August 2021 - 1 StR 363/18; vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2021 - GSZ 1/20).

    Er bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Einziehung (BGH, Beschluss vom 18. August 2021 - 1 StR 363/18).

  • BGH, 07.11.2022 - 6 StR 124/22

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit des Verteidigers

    Für die beantragte Wertfestsetzung ist nach § 1 Abs. 3 RVG i.V.m. § 33 Abs. 8 Satz 1 RVG der Berichterstatter als Einzelrichter zuständig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 2021 - GSZ 1/20; vom 18. August 2021 - 1 StR 363/18).
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