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   BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16   

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https://dejure.org/2017,43945
BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16 (https://dejure.org/2017,43945)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2017 - 1 StR 365/16 (https://dejure.org/2017,43945)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2017 - 1 StR 365/16 (https://dejure.org/2017,43945)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1, Abs. 3 AO; § 41 Abs. 2 Satz 1 AO; § 261 StPO; § 267 Abs. 5 StPO
    Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung (unrichtige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen: Begriff des Scheingeschäfts; Ablehnung eines besonders schweren Falls trotz Vorliegen eines Regelbeispiels: revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); tatrichterliche ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 2 AO, § 370 Abs 3 Nr 1 AO, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Vorliegen eines Scheingeschäfts bei Gründung einer Ltd. neben einer GmbH zur Steuervermeidung durch Anrechnung diverser Betriebsausgaben; Kompensation der Indizwirkung des strafschärfenden Regelbeispiels der Steuerhinterziehung ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Vorliegen eines Scheingeschäfts bei Gründung einer Ltd. neben einer GmbH zur Steuervermeidung durch Anrechnung diverser Betriebsausgaben; Kompensation der Indizwirkung des strafschärfenden Regelbeispiels der Steuerhinterziehung ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freispruch - und die Kontrolle der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingt vorsätzliche Steuerhinterziehung - bei gemischt beruflich und privat veranlassten Reisen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Regelbeispiele in der Strafzumessung - und die Kontrolle durch das Revisionsgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung - und der besonders schwere Fall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Scheingeschäfte - und die Steuerhinterziehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 50
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16
    Im Rahmen der Prüfung des bedingten Vorsatzes hat das Landgericht zutreffende Maßstäbe zugrunde gelegt und berücksichtigt, dass auch beim bedingten Vorsatz das erforderliche voluntative Element vorliegen muss (BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16
    Wenn der Tatrichter nach umfassender Abwägung aller Umstände trotz der Indizwirkung des Regelbeispiels keinen besonders schweren Fall angenommen hat, ist dies vom Revisionsgericht hinzunehmen, auch wenn es die Gesamtwürdigung selbst anders vorgenommen und eine solche sogar näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178).
  • BGH, 27.10.2015 - 1 StR 373/15

    Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall (Steuerverkürzung im großen

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass dieses nach objektiven Maßstäben zu bestimmende Merkmal dann erfüllt ist, wenn der Hinterziehungsbetrag 50.000 EUR übersteigt (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 und vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 373/15, BGHSt 61, 28).
  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 20/16

    Betrug (Vermögensschaden: keine grundsätzliche Beschränkung der Zurechnung von

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16
    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, aber die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten lassen wollen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 24. Januar 1980 - III ZR 169/78, NJW 1980, 1572, 1573 mwN und vom 16. Juni 2016 - 1 StR 20/16, NJW 2016, 3543 f.; OLG Oldenburg, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 U 284/99, MDR 2000, 877; Ellenberger in Palandt, BGB, 76. Aufl., § 117 Rn. 3 mit weiteren Nachweisen aus der Rspr.; zum Scheingeschäft im Sinne des § 41 Abs. 2 AO vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 5 StR 448/01, BGHR AO § 41 Abs. 2 Scheinhandlung 3).
  • BGH, 13.06.2013 - 1 StR 226/13

    Steuerhinterziehung (Schenkungsteuer); Verlängerung der Verjährungsfrist gemäß §

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16
    Bei der Beurteilung, ob dies der Fall ist, hat das Tatgericht einen vom Revisionsgericht hinzunehmenden Beurteilungsspielraum (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 1 StR 226/13, NZWiSt 2013, 438 f.).
  • BGH, 02.10.2013 - 1 StR 75/13

    Revision gegen die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16
    Der Tatrichter darf insoweit keine überspannten Anforderungen an die für die Beurteilung erforderliche Gewissheit stellen (BGH, Urteile vom 14. Januar 2015 - 1 StR 351/14, NStZ-RR 2015, 146; vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35, 36; vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110 f.; vom 18. Januar 2011 - 1 StR 600/10, NStZ 2011, 302, 303 und vom 2. Oktober 2013 - 1 StR 75/13, NStZ-RR 2014, 43).
  • BGH, 01.10.2013 - 1 StR 312/13

    Umsatzsteuerhinterziehung durch Umsatzsteuerkarusselle (Streckengeschäfte;

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16
    c) Der Umstand, dass die Wirtschaftsstrafkammer das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 378 AO nicht ausdrücklich geprüft hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13, NStZ 2014, 331 (Rn. 29) und Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, BGHR AO § 378 Leichtfertigkeit 5), führt hier ebenfalls nicht zur Aufhebung des freisprechenden Urteils.
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 129/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Kontrolle eines

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, Urteile vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16 mwN und vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 351/14

    Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung beim Freispruch von vorgeworfenen

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16
    Der Tatrichter darf insoweit keine überspannten Anforderungen an die für die Beurteilung erforderliche Gewissheit stellen (BGH, Urteile vom 14. Januar 2015 - 1 StR 351/14, NStZ-RR 2015, 146; vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35, 36; vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110 f.; vom 18. Januar 2011 - 1 StR 600/10, NStZ 2011, 302, 303 und vom 2. Oktober 2013 - 1 StR 75/13, NStZ-RR 2014, 43).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320 und vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 127 jeweils mwN).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 33/12

    Vorwürfe gegen rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten und seine Tochter

  • BGH, 16.01.2013 - 2 StR 106/12

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Anforderungen an Begründung);

  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 600/10

    Lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung beim Freispruch

  • BGH, 05.05.2011 - 1 StR 116/11

    Regelbeispiel der Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung

  • BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf der

  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

  • BGH, 24.01.1980 - III ZR 169/78
  • OLG Oldenburg, 23.02.2000 - 2 U 284/99
  • FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96

    Keine Geltung des Aufteilungsverbots (§ 12 Nr. 1 S. 2 EStG ) für Reisekosten

  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01

    Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht

  • BGH, 10.07.2019 - 1 StR 265/18

    Steuerhinterziehung (Umfang der Steuerverkürzung: zulässige Schätzung auf

    Unter diesen festgestellten Umständen durfte der Angeklagte B. sich mit H. s Auskunft zufrieden geben (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 365/16 Rn. 32; BFH, Urteil vom 29. Oktober 2013 - VIII R 27/10 Rn. 32 mwN, BFHE 243, 116).
  • BFH, 21.06.2022 - VIII R 26/19

    Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 7 AO bei Hinterziehung derselben Steuer durch den

    Die Verjährungsfrist für eine --hier unstreitig gegebene-- besonders schwere Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO) betrug nach der im Streitfall anwendbaren Fassung des § 376 Abs. 1 AO a.F. (vgl. Art. 97 § 23 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung) zehn Jahre (zu den unterschiedlichen Fassungen des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO in den Jahren 2007 und 2008 sowie zu § 376 Abs. 1 AO a.F. vgl. BGH-Urteile vom 26.10.2016 - 1 StR 172/16, wistra 2017, 196, Rz 16 ff., und vom 05.09.2017 - 1 StR 365/16, wistra 2018, 224, Rz 20 ff.; zur Verlängerung der strafrechtlichen Verfolgungsverjährungsfrist gemäß § 376 Abs. 1 AO bei einer besonders schweren Steuerhinterziehung zunächst auf die im vorliegenden Fall maßgeblichen zehn Jahre und inzwischen auf 15 Jahre vgl. Bülte in HHSp, § 376 AO Rz 8 ff.).
  • KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19

    Strafverfahren wegen Betäubungsmittelhandel: Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus

    Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten der Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 365/16 -, juris m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2018 - 1 StR 444/18

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Beginn der Verjährung: Erlöschen

    Die Erschwernis- und Milderungsgründe auf diese Weise nach pflichtgemäßem Ermessen gegeneinander abzuwägen, ist Sache des Tatgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 365/16, wistra 2018, 224 Rn. 19 ff. mwN).
  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der hinterzogenen

    Hierfür reicht der bloße Verweis auf eine Gesamtwürdigung unter Nennung nur eines Strafschärfungsgrundes nicht aus; vielmehr sind die Erschwernis- und Milderungsgründe darzulegen und auf diese Weise nach pflichtgemäßem Ermessen gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18 Rn. 28; vom 5. September 2017 - 1 StR 365/16 Rn. 19 ff. und vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 Rn. 49; Beschluss vom 21. Mai 2019 - 1 StR 159/19 Rn. 15).
  • KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

    Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 05. September 2017 - 1 StR 365/16 -, juris m.w.N.).
  • KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19

    Vorsätzliche Körperverletzung: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

    Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 05. September 2017 - 1 StR 365/16 -, juris m.w.N.).
  • LG Kiel, 16.12.2019 - 3 KLs 8/17
    Unter Anwendung dieses Maßstabs liegt bei den Taten zu 1, 5, 7-13, 17, 19-20, 22-23, 25, 30 und 32-35 eine Steuerverkürzung großen Ausmaßes vor, weil der Steuerschaden - unter Anwendung des während des Tatzeitraums für den Angeklagten günstigsten Wechselkurses von 7, 4665 DKK/EUR - jeweils 50.000,00 EUR übersteigt (vgl. BGH, Urteil vom 05.09.2017 - 1 StR 365/16, Rn. 21).
  • KG, 27.01.2020 - 161 Ss 202/19

    Strafzumessung: Bewertung von zulässigem Verteidigungsverhalten

    Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 365/16 - juris mwN).
  • KG, 27.01.2020 - 2 Ss 47/19

    Zulässiges Verteidigungsverhalten keine Strafschärfungsgrund

    Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 365/16 - juris mwN).
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