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   BGH, 05.03.1974 - 1 StR 365/73   

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https://dejure.org/1974,5423
BGH, 05.03.1974 - 1 StR 365/73 (https://dejure.org/1974,5423)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1974 - 1 StR 365/73 (https://dejure.org/1974,5423)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1974 - 1 StR 365/73 (https://dejure.org/1974,5423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Einziehungsanordnung durch Revision - Zulässigkeit der Verwertung abgehörter Telefongespräche - Verdacht erheblichen Grades für das Bestehen einer mit Rauschgiften, insbesondere mit Haschisch, handelnden und damit kriminellen Vereinigung - Anhörung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 05.03.1974 - 1 StR 365/73
    Es fehlt an der Angabe von Beweismitteln, deren sich das Tatgericht noch hätte bedienen sollen (vgl. BGHSt 2, 168).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.03.1974 - 1 StR 365/73
    Auf die Behauptung, ein benutztes Beweismittel sei nicht ausgeschöpft worden, kann die Aufklärungsrüge nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352/353).
  • BGH, 29.05.1958 - 4 StR 62/58
    Auszug aus BGH, 05.03.1974 - 1 StR 365/73
    Ist aber mit der persönlichen auch eine sachliche Begünstigung verbunden, so ist der Täter nicht straflos, sofern nach seiner Vorstellung der Zweck der persönlichen Begünstigung auch ohne gleichzeitige sachliche Begünstigung erreicht werden konnte (BGHSt 11, 343).
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 05.03.1974 - 1 StR 365/73
    Auf die Behauptung, ein benutztes Beweismittel sei nicht ausgeschöpft worden, kann die Aufklärungsrüge nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352/353).
  • BGH, 08.12.1972 - 2 StR 29/72

    Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung - Einlegung einer

    Auszug aus BGH, 05.03.1974 - 1 StR 365/73
    Sie hätte nur mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden können (BGHSt 25, 77).
  • BGH, 18.12.1973 - 1 StR 510/73

    Verurteilung wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 05.03.1974 - 1 StR 365/73
    Die Revision beanstandet zwar mit Recht, daß die Strafkammer für "Haschisch" einen Zollsatz von 14.4, % angenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1973 - 1 StR 510/73 -).
  • KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19

    Strafverfahren wegen Betäubungsmittelhandel: Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus

    Darüber hinaus verkennt die Revision, dass im Falle einer im Zeitpunkt ihrer Anordnung rechtmäßigen Telekommunikationsüberwachung die hieraus gewonnenen Erkenntnisse auch dann verwertbar sind, wenn sich nach den weiteren Ermittlungen hinsichtlich der gleichen prozessualen Tat nur noch der Verdacht einer Tat erweist, die sich nicht im Katalog des § 100a Abs. 2 StPO findet und die ursprüngliche Anordnung daher nicht hätte ergehen dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1974 - 1 StR 365/73 -, juris).
  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

    In ihr (S. 301) wird - ersichtlich ohne Zweifel an seiner Richtigkeit - das Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 5. März 1974 - 1 StR 365/73 -zitiert, wonach es zulässig ist, bei einer wegen des Verdachts einer Straftat nach § 129 StGB angeordneten Überwachung die gewonnenen Erkenntnisse zum Nachweis der Straftaten zu verwenden, welche die kriminelle Vereinigung begangen haben soll, auch wenn sich das Bestehen dieser Vereinigung selbst nicht nachweisen läßt.
  • BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75

    Zufallsfunde bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs

    Im Urteil vom 5. März 1974 - 1 StR 365/73 - ist lediglich entschieden, daß eine abgehörte Tatsache nicht deshalb unverwertbar (geworden) sei, weil der (damals) zu Recht angenommene dringende Tatverdacht einer Katalogtat nach § 129 StGB (§ 100 a StPO Nr. 1 c) nicht für eine Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung im Sinne dieser Strafbestimmung ausgereicht, vielmehr die Hauptverhandlung nur zu einer Verurteilung u.a. wegen fortgesetzten Verkehrs mit Haschisch geführt habe.
  • BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anordnung

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 5. März 1974 - 1 StR 365/73 - ausgeführt, daß es darauf, ob das Tatgericht wegen der in der Überwachungsanordnung angenommenen Katalogtat (§ 100 a Satz 1 Nr. 1 bis 4 StPO) verurteile, jedenfalls dann nicht ankomme, wenn im Zeitpunkt der Beweiserhebung durch Verwertung der mit Hilfe der Aufnahme des überwachten Fernmeldeverkehrs auf Tonbänder gewonnenen Beweismittel die Nichtverurteilung wegen dieser Tat keineswegs feststehe, und die Beweisaufnahme auch auf den Nachweis von deren Merkmalen abziele.

    In Fortentwicklung seines im Urteil vom 5. März 1974 - 1 StR 365/73 - eingenommenen Standpunkts hält der Senat einen solchen Bezug für ausreichend.

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