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   BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87   

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BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87 (https://dejure.org/1987,1502)
BGH, Entscheidung vom 18.08.1987 - 1 StR 366/87 (https://dejure.org/1987,1502)
BGH, Entscheidung vom 18. August 1987 - 1 StR 366/87 (https://dejure.org/1987,1502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Ablehnung eines Beweisantrags auf Begutachtung der Aussagetüchtigkeit einer Zeugin - Würdigung der Schilderung eines Tathergangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 138
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87
    Diese Beanstandung ist zulässig (vgl. BGHSt 29, 18, 21; BGH, Urteil vom 19. April 1983 - 1 StR 824/82 -, Leitsatz in StV 1983, 321) und auch begründet.

    Insbesondere sind die Beweise erschöpfend zu würdigen (BGHSt 29, 18, 20).

  • BGH, 19.04.1983 - 1 StR 824/82

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87
    Diese Beanstandung ist zulässig (vgl. BGHSt 29, 18, 21; BGH, Urteil vom 19. April 1983 - 1 StR 824/82 -, Leitsatz in StV 1983, 321) und auch begründet.
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87
    Für die neue Hauptverhandlung wird jedoch darauf hingewiesen, daß für die Festsetzung der Gesamtstrafe eine um so eingehendere Begründung erforderlich ist, je mehr sie der oberen oder unteren Grenze des Zulässigen nahekommt (BGHSt 24, 268, 271) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71].
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14

    Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des

    Zwar muss sich ein Tatgericht mit einer Urkunde in den Urteilsgründen dann auseinandersetzen, wenn deren Würdigung im Hinblick auf die vollständige Erfassung des relevanten Beweisstoffes und die inhaltliche Richtigkeit der Feststellungen geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 1987 - 1 StR 366/87, StV 1988, 138 und Urteil vom 3. Juli 1991 - 2 StR 45/91, BGHSt 38, 14, jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Strafkammer gegen ihre Pflicht aus § 261 StPO, die Beweise erschöpfend zu würdigen (BGH, Beschluss vom 18. August 1987 - 1 StR 366/87 -, zitiert nach juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 22. November 1988 - 1 StR 559/88 -, zitiert nach juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. September 1999 - 3 Ss 109/99 -, zitiert nach juris Rn. 8), verstoßen hat.

    Das wäre nach der Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn seine Aussage gemäß § 273 Abs. 3 S. 1 StPO wörtlich protokolliert (vgl. BGHSt 38, 14 = NJW 1992, 252; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 1 Ss 176/06 -, zitiert nach juris Rn. 3; s. auch Dahs/Dahs, Revision, 7. Aufl. 2008, Rn. 250) oder seine Aussage durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingeführt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 1987 - 1 StR 366/87 -, zitiert nach juris Rn. 3; Dahs/Dahs, Revision, 7. Aufl. 2008, Rn. 250) worden wäre.

  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

    Die Sach- und Rechtslage ähnelt der in Fällen der gebotenen aber unterbliebenen Befassung mit einer verlesenen Niederschrift über eine polizeiliche Vernehmung (vgl. BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 (= BGH StV 1988, 138 m. Anm. Schlothauer) und 22 (= BGH StV 1990, 485)), einem verlesenen Schriftstück eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen (BGHR aaO 15 (=BGH StV 1989, 423)) oder einer Niederschrift über eine richterliche Beschuldigtenvernehmung (BGH, Beschl. v. 7. Juni 1991 - 2 StR 14/91).
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Die von der Revision angeführten Entscheidungen BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 und 15 betreffen die anders gelagerten Fälle wörtlich in die Hauptverhandlung durch Verlesung eingeführter Vernehmungsniederschriften oder einer durch Inaugenscheinnahme eingeführten Urkunde.
  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01

    Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht

    Der dem Tatrichter nach § 261 StPO eingeräumten Freiheit in der Überzeugungsbildung sind insoweit Grenzen gesetzt (vgl. BGH StV 1988, 138 m. Anm. Schlothauer; OLG Karlsruhe StV 2000, 658).
  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06

    Urteilsgründe; Anforderungen; frühere Einlassung; ERörterung; Betrug;

    Eine solche, zunächst als reine Sachrüge und wegen der Bezugnahme auf Aktenbestandteile als unzulässig anmutende Rüge ist als besondere Form der Verfahrensrüge zulässig (vgl. BGH StV 1988, 138 f. m. zust. Anm. Schlothauer; 1989, 423 f.; 1990, 485; 1991, 548; 549; 1993, 459; 2002, 12; 2003, 318 f.; siehe auch OLG Zweibrücken StV 1994, 545, 546; OLG Karlsruhe StV 1999, 139 ff. m.w.N.; 2000, 658; erläuternd Widmaier/Widmaier, Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung, § 9 Rn. 126, 128, 137; krit. aber letztlich nicht verwerfend Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 261 Rn. 38a).

    Begründet ist diese Rüge dann, wenn das Gericht das verlesene Schriftstück und seinen Inhalt - hier die früheren Angeklagteneinlassungen - außer Acht gelassen hat, obwohl sich nach den Umständen und der gesamten Beweislage die Notwendigkeit der ausdrücklichen Auseinandersetzung unmittelbar aufdrängte (vgl. Widmaier/Widmaier, a.a.O. § 9 Rn. 128), also ohne diese keine hinreichend vollständige Erörterung zu verzeichnen ist (vgl. BGH StV 1988, 138 f.; 1990, 485; 1993, 459; OLG Karlsruhe StV 1999, 139, 140).

  • BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94

    Mord - Totschlag - Tötungsdelikt - Mittäter - Täterschaft - Zeugenaussage -

    Anders als in Fällen, in denen das Protokoll über die Vernehmung eines Zeugen oder eines Beschuldigten zu Zwecken der Beweisaufnahme verlesen worden war (vgl. BGHSt 29, 18, 21; 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 22, 25), stützt sich die Strafkammer bei ihrer Entscheidung ausschließlich auf die Aussage, die der als Zeuge gehörte Polizeibeamte über die früheren Angaben der Mitangeklagten machte.
  • BGH, 06.09.2001 - 3 StR 285/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Kronzeugenregelung;

    Indem das Landgericht sich mit der Anwendung dieser Vorschrift nicht auseinandergesetzt hat, hat es daher das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht erschöpfend gewürdigt und damit gegen § 261 StPO verstoßen (BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 und 22, vgl. auch BGHSt 38, 14, 16 f.).
  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 612/09

    Verfahrensrüge der mangelnden Ausschöpfung einer verlesenen Urkunde

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Gericht Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zugunsten oder zu ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Erwägungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 29, 18, 20; BGH, Beschluss vom 18. August 1987 - 1 StR 366/87, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7).
  • BGH, 26.04.1988 - 1 StR 52/88

    Zulässigkeit einer Aufklärungsrüge mit der geltend gemacht wird, dass eine Frage

    Zwar ist der Tatrichter verpflichtet, die Beweise erschöpfend zu würdigen (BGHSt 29, 18, 20; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7).

    Eine Verfahrensrüge des Inhalts, das Landgericht habe sich mit wesentlichen Ergebnissen der Hauptverhandlung in seinem Urteil nicht auseinandergesetzt (vgl. dazu BGH StV 1983, 321; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7), ist dagegen nicht erhoben worden.

  • OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 3 Ss 109/99

    Beweiswürdigung: Aussage gegen Aussage

  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 20/03

    Beweiswürdigung (Vollständigkeit; Ausschöpfung des Inbegriffs der

  • OLG Stuttgart, 16.10.2003 - 2 Ss 157/03

    Revisionsverfahren: Neufestsetzung der Einzelstrafen und Schuldspruchberichtigung

  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 113/91

    Gesamtvorsatz - Erweiterung des Vorsatzes - Umsatzsteuerhinterziehung

  • OLG Zweibrücken, 20.04.1994 - 1 Ss 43/94

    Würdigungsmangel; Absicht; Gewahrsamsbehauptung; Beweggrund ; Fluchtabsicht;

  • BGH, 22.11.1988 - 1 StR 559/88

    Bestellung von Waren, obwohl der Besteller weiss, dass er nicht genügend

  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 107/05

    Betrug; widersprüchliche Beweiswürdigung (Erörterungsmangel; Erschöpfung der

  • BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88

    Auszugsweise Verlesung von Briefen die während des Aufenthalts der Angeklagten in

  • OLG Oldenburg, 17.10.2001 - Ss 203/01

    Verfahrensrüge nicht erschöpfender Beweiswürdigung; Fehlerhaftigkeit

  • OLG Hamm, 29.04.2014 - 1 RVs 32/14

    Beweiswürdigung bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Offenkundigkeit der zu

  • BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verletzung der Aufklärungspflicht;

  • BGH, 07.06.1991 - 2 StR 14/91

    Grenzen der tatrichterlichen Freiheit in der Überzeugungsbildung bei der

  • BGH, 25.01.1991 - 2 StR 409/90

    Umfang der Erörterung beweiserheblicher Umstände in den Urteilsgründen

  • BGH, 23.01.1990 - 1 StR 699/89

    Rechtmäßigkeit einer Beweiswürdigung - Bildung einer Gesamtstrafe

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