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   BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13   

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https://dejure.org/2014,6594
BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13 (https://dejure.org/2014,6594)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2014 - 1 StR 367/13 (https://dejure.org/2014,6594)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - 1 StR 367/13 (https://dejure.org/2014,6594)
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Volltextveröffentlichungen (24)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB; § 212 StGB; § 52 StGB; § 17 JGG; § 18 Abs. 2 JGG
    Rechtsfehlerhaft abgelehnter Rücktritt von einem Tötungsversuch (Rücktritt mehrerer; einverständliches konkludentes Abstandnehmen; Freiwilligkeit); Tateinheit bei höchstpersönlichen Rechtsgütern; Bemessung von Jugendstrafe (Aufrechterhaltung trotz entfallenden ...

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB; § 212 StGB; § 52 StGB; § 17 JGG; § 18 Abs. 2 JGG
    Rechtsfehlerhaft abgelehnter Rücktritt von einem Tötungsversuch (Rücktritt mehrerer; einverständliches konkludentes Abstandnehmen; Freiwilligkeit); Tateinheit bei höchstpersönlichen Rechtsgütern; Bemessung von Jugendstrafe (Aufrechterhaltung trotz entfallenden ...

  • HRR Strafrecht

    § 45 StPO; § 345 Abs. 1 StPO
    Erfolgreiches Wiedereinsetzungsgesuch bei Erkrankung des Verteidigers (Revisionsbegründungsfrist; Hinderung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 S 1 StGB, § 212 StGB
    Totschlagsversuch mehrerer Tatbeteiligter: Einvernehmlicher Rücktritt durch einvernehmliches Nichtweiterhandeln; Absehen von weiteren Verletzungshandlungen wegen des Erreichens der außertatbestandlichen Handlungsziele

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 1 S 1 StPO
    Revisionsbegründung in Strafsachen: Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Nachholung von Verfahrensrügen bei Erkrankung des mit der Revisionsbegründung beauftragten Rechtsanwalts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 24 Abs 2 S 1 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 212 Abs 1 StGB
    Versuchter Totschlag: Einvernehmlicher Rücktritt durch mehrere Tatbeteiligte

  • Wolters Kluwer

    Gesonderte Prüfung der Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch für jedes der im Versuchsstadium stecken gebliebene Tötungsverbrechen (hier: Absehen von weiteren Gewaltanwendungen); Überfall der Mitglieder des Stuttgarter "Chapters" der Gruppierung "Black Jackets" auf ...

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Frist zur Begründung der Revision aufgrund der Erkrankung eines Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom versuchten Totschlag durch Absehen von weiteren Gewaltanwendungen; Überfall der Mitglieder des Stuttgarter "Chapters" der Gruppierung "Black Jackets" auf Angehörige der rivalisierenden Gruppe "La Fraternidad"

  • rewis.io

    Revisionsbegründung in Strafsachen: Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Nachholung von Verfahrensrügen bei Erkrankung des mit der Revisionsbegründung beauftragten Rechtsanwalts

  • ra.de
  • rewis.io

    Totschlagsversuch mehrerer Tatbeteiligter: Einvernehmlicher Rücktritt durch einvernehmliches Nichtweiterhandeln; Absehen von weiteren Verletzungshandlungen wegen des Erreichens der außertatbestandlichen Handlungsziele

  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Einvernehmlicher Rücktritt durch mehrere Tatbeteiligte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • landgericht-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Urteil im Verfahren gegen Mitglieder der "Black Jackets" rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verteidiger plötzlich krank - dann Nachholung der Verfahrensrüge möglich

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Urteil im Verfahren gegen Mitglieder der "Black Jackets" rechtskräftig

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei mehreren Tatbeteiligten auch durch einvernehmliche Passivität möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.02.2012 - 4 StR 621/11

    Rücktritt vom Versuch der räuberischeren Erpressung (Verhindern durch

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Dafür bedarf es grundsätzlich ebenso wie bei dem Rücktritt des Alleintäters vom beendeten Versuch (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB) einer Mitursächlichkeit des Zurücktretens für das Ausbleiben der Tatvollendung (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168).

    Nach der im Ergebnis einhelligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der Rücktritt gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB aber auch solche Konstellationen, in denen die Tatbeteiligten den Rücktritt einvernehmlich durchführen (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschlüsse vom 4. April 1989 - 4 StR 125/89, NStZ 1989, 317, 318; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168; im Ergebnis ebenso BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - 4 StR 410/02, StraFo 2003, 207; vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10, NStZ 2011, 337, 338).

    Dafür genügt es, dass die Tatbeteiligten einvernehmlich nicht weiterhandelten, obwohl sie dies hätten tun können (BGH jeweils aaO, StraFo 2003, 207; NStZ 2011, 337, 338; NStZ-RR 2012, 167, 168).

  • BGH, 09.01.2003 - 4 StR 410/02

    Rücktritt bei Mittäterschaft (einvernehmliches Nichtweiterhandeln); Tenor bei

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Nach der im Ergebnis einhelligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der Rücktritt gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB aber auch solche Konstellationen, in denen die Tatbeteiligten den Rücktritt einvernehmlich durchführen (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschlüsse vom 4. April 1989 - 4 StR 125/89, NStZ 1989, 317, 318; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168; im Ergebnis ebenso BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - 4 StR 410/02, StraFo 2003, 207; vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10, NStZ 2011, 337, 338).

    Dafür genügt es, dass die Tatbeteiligten einvernehmlich nicht weiterhandelten, obwohl sie dies hätten tun können (BGH jeweils aaO, StraFo 2003, 207; NStZ 2011, 337, 338; NStZ-RR 2012, 167, 168).

  • BGH, 11.01.2011 - 1 StR 537/10

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch (Begriff und Begründung des unbeendeten /

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Nach der im Ergebnis einhelligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der Rücktritt gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB aber auch solche Konstellationen, in denen die Tatbeteiligten den Rücktritt einvernehmlich durchführen (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschlüsse vom 4. April 1989 - 4 StR 125/89, NStZ 1989, 317, 318; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168; im Ergebnis ebenso BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - 4 StR 410/02, StraFo 2003, 207; vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10, NStZ 2011, 337, 338).

    Dafür genügt es, dass die Tatbeteiligten einvernehmlich nicht weiterhandelten, obwohl sie dies hätten tun können (BGH jeweils aaO, StraFo 2003, 207; NStZ 2011, 337, 338; NStZ-RR 2012, 167, 168).

  • BGH, 23.05.2012 - 5 StR 54/12

    Versuchtes Tötungsdelikt; natürliche Handlungseinheit bei mehreren in engem

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Es hat zudem der Höchstpersönlichkeit des jeweils angegriffenen Rechtsguts Leben der drei Nebenkläger durch die Annahme versuchten Totschlags in drei tateinheitlichen Fällen Rechnung getragen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 2012 - 5 StR 54/12, NStZ 2012, 562; siehe auch Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 4 StR 401/13, in NStZ 2014, 85 f. nur teilw.

    Diese konkurrenzrechtliche Bewertung ändert aber nichts daran, dass die Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch gemäß § 24 StGB für jedes der im Versuchsstadium stecken gebliebene Tötungsverbrechen gesondert zu prüfen sind (BGH, aaO, NStZ 2012, 562).

  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Nach der im Ergebnis einhelligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der Rücktritt gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB aber auch solche Konstellationen, in denen die Tatbeteiligten den Rücktritt einvernehmlich durchführen (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschlüsse vom 4. April 1989 - 4 StR 125/89, NStZ 1989, 317, 318; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168; im Ergebnis ebenso BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - 4 StR 410/02, StraFo 2003, 207; vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10, NStZ 2011, 337, 338).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 385/03

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit)

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Die Erstreckung ist auch dann vorzunehmen, wenn sich die Schuldspruchberichtigung wie hier nicht auf den Rechtsfolgenausspruch auswirkt (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 385/03 und vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13 mwN).
  • BGH, 04.04.1989 - 4 StR 125/89

    Rücktritt vom Versuch - Mittäter - Mittäterschaft - Mordversuch - Vollendung der

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Nach der im Ergebnis einhelligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der Rücktritt gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB aber auch solche Konstellationen, in denen die Tatbeteiligten den Rücktritt einvernehmlich durchführen (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschlüsse vom 4. April 1989 - 4 StR 125/89, NStZ 1989, 317, 318; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168; im Ergebnis ebenso BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - 4 StR 410/02, StraFo 2003, 207; vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10, NStZ 2011, 337, 338).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96

    Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Das Landgericht ist ohne Rechtsfehler bei der Strafzumessung von § 18 Abs. 2 JGG ausgegangen und hat sich bei der Bemessung von dem Erziehungsgedanken leiten lassen, ohne den auch bei Verhängung von Jugendstrafe gebotenen gerechten Schuldausgleich (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 4 StR 182/96, NStZ 1996, 496 mwN) zu vernachlässigen.
  • BGH, 23.03.2010 - 5 StR 556/09

    Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Schwere der Schuld);

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Damit hat es ohne Rechtsfehler den äußeren Unrechtsgehalt der Tat bzw. der Taten lediglich insoweit zum Ausgangspunkt für die Beurteilung des jugendspezifisch zu bestimmenden Schuldgehalts gemacht, als sich aus ihm Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe seiner Schuld gewinnen lassen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290, 291; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, NStZ 2012, 164; weit.
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 353/11

    Bemessung der Jugendstrafe (Vorrang des Erziehungszwecks; Schwere der Schuld;

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Damit hat es ohne Rechtsfehler den äußeren Unrechtsgehalt der Tat bzw. der Taten lediglich insoweit zum Ausgangspunkt für die Beurteilung des jugendspezifisch zu bestimmenden Schuldgehalts gemacht, als sich aus ihm Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe seiner Schuld gewinnen lassen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290, 291; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, NStZ 2012, 164; weit.
  • BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13

    Vergewaltigung (Täterschaft: eigenhändige Verwirklichung); Anordnung der

  • BGH, 23.10.2013 - 4 StR 401/13

    Besonders schwere Brandstiftung (Begriff der konkreten Todesgefahr; Versuch)

  • BGH, 16.12.2014 - 1 StR 496/14

    Mord (Heimtücke: Wehrlosigkeit trotz eigener Bewaffnung)

    Ein einvernehmlicher freiwilliger Rücktritt (vgl. hierzu mit weiteren Nachweisen BGH, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 1 StR 367/13, StV 2014, 472, 473) scheidet nach den Feststellungen aus.
  • BGH, 04.06.2014 - 4 StR 168/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs)

    Ob ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt, ist für jedes im Versuchsstadium stecken gebliebene Delikt ungeachtet der konkurrenzrechtlichen Bewertung gesondert zu prüfen (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 1 StR 367/13, Rn. 13; Urteil vom 23. Mai 2012 - 5 StR 54/12, NStZ 2012, 562).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 339/17

    Einheitliche Handhabung der Revisionsbegründungsfrist bei durch mehrere

    Eine besondere Verfahrenslage, bei der ausnahmsweise - insbesondere wegen eines Verschuldens der beteiligten Gerichte oder Behörden - zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) eine Wiedereinsetzung unerlässlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/08, NStZ-RR 2008, 282, 283; vom 18. Juni 2008 - 2 StR 485/07, NStZ 2008, 705, 706; vom 27. Februar 2014 - 1 StR 367/13, StraFo 2014, 333), liegt nicht vor.
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