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   BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06   

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https://dejure.org/2006,2649
BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06 (https://dejure.org/2006,2649)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2006 - 1 StR 37/06 (https://dejure.org/2006,2649)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 1 StR 37/06 (https://dejure.org/2006,2649)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
    Aufklärungsrüge (Abgrenzung von der Rüge der mangelnden Verwertung eines in die Hauptverhandlung eingeführten Beweismittels); Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; Zweifelsgrundsatz: in dubio pro reo als Entscheidungsregel, Gesamtwürdigung; Erörterungsmangel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Richtige Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" durch das erkennende Gericht als eine Entscheidungsregel und keine Beweisregel; Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit von im Rahmen einer Telefonüberwachung nach § 100a Strafprozessordnung (StPO) gewonnenen Erkenntnissen aus ...

  • datenschutz.eu
  • Judicialis

    StPO § 100a; ; StPO § 261

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Anwendung des in-dubio-Grundsatzes bei Indizien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Beweismittel - Beweisregeln - in dubio pro reo

  • beck.de (Leitsatz)

    Auslesen einer SMS aus dem Mobiltelefon eines Zeugen

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 650
  • StV 2008, 239
  • MMR 2006, 541
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
    Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst dann zu befolgen hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache zu gewinnen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 24, 27).

    Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Indizien anzuwenden; er kann erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen kommen (vgl. BGHSt 49, 112, 122 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; BGH NStZ 2001, 609; NStZ-RR 2004, 238, 239).

  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
    Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Indizien anzuwenden; er kann erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen kommen (vgl. BGHSt 49, 112, 122 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; BGH NStZ 2001, 609; NStZ-RR 2004, 238, 239).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
    Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Indizien anzuwenden; er kann erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen kommen (vgl. BGHSt 49, 112, 122 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; BGH NStZ 2001, 609; NStZ-RR 2004, 238, 239).
  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
    Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Indizien anzuwenden; er kann erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen kommen (vgl. BGHSt 49, 112, 122 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; BGH NStZ 2001, 609; NStZ-RR 2004, 238, 239).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
    Eine Gesamtschau der Urteilsgründe lässt besorgen, dass das Landgericht an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung überspannte Anforderungen gestellt hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2006 - 1 StR 438/05

    Kein Strafklageverbrauch bei vorläufiger staatsanwaltlicher Verfahrenseinstellung

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
    Inwieweit auch eine derartige Rüge erfolglos wäre, da für das Revisionsgericht das Einführen der Kurznachrichten durch Zeugenbeweis ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme nicht feststellbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 - 1 StR 438/05 - Umdruck S. 6; Schoreit aaO Rdn. 52), braucht der Senat ebenfalls nicht zu entscheiden.
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 507/01

    Vergewaltigung; Vorsatz (Beweiswürdigung; Anwendung des Grundsatzes in dubio pro

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
    Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst dann zu befolgen hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache zu gewinnen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 24, 27).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
    Demgegenüber kann ein Urteil keinen Bestand haben, wenn die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft ist (st. Rspr.; vgl. nur Senat NJW 2002, 2188, 2189; NStZ-RR 2005, 147).
  • BGH, 21.02.2006 - 1 StR 278/05

    Beweiswürdigung beim Freispruch (überspannte Anforderung an die erforderliche

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
    Vor dem Hintergrund, dass die Kammer seine Angaben zu den drei in der Hauptverhandlung geschilderten Erwerbsvorgängen für glaubhaft erachtet hat, versteht es sich nicht von selbst, dass die früheren Aussagen, aufgrund derer der Zeuge seine eigene Verurteilung hinnahm, schon für sich gesehen unglaubhaft waren (vgl. Senat, Urt. vom 21. Februar 2006 - 1 StR 278/05 - Umdruck S. 6).
  • BGH, 12.04.2000 - 1 StR 623/99

    Betrug; Verfahrenshindernis; Strafanklageverbrauch; Begriff der Tat;

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
    Unbeschadet des Umstands, dass die Tatsachenbehauptung in dem Beweisantrag nicht ohne weiteres als Einlassung des Angeklagten angesehen werden kann (vgl. BGH NStZ 1990, 447; NStZ 2000, 495, 496), stellt es eine rechtsfehlerhafte Anwendung des Zweifelsatzes dar, dass die Kammer die behauptete Tatsache allein deswegen ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hat, weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gab, mittels derer die Behauptung sicher widerlegt werden konnte.
  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

    Mit der Rüge einer Verletzung des § 261 StPO kann zwar grundsätzlich beanstandet werden, dass das Tatgericht nicht das gesamte Ergebnis der Hauptverhandlung seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NStZ 2006, 650, 651; StV 2008, 288).
  • BGH, 21.06.2007 - 4 StR 99/07

    Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch

    Erst bei einer solchen abschließenden Gesamtwürdigung kann gegebenenfalls der Zweifelsgrundsatz zum Tragen kommen (vgl. BGH NStZ 2006, 650, 651 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15

    Beweisbedürftigkeit der Ergebnisse standardisierter Messverfahren

    Der Zweifelsgrundsatz kommt jedenfalls erst nach abschließender Beweiswürdigung zum Zuge, nachdem der Tatrichter alle Mittel zur Sachaufklärung erschöpft hat, um zu eindeutigen Feststellungen zu gelangen (OLG Karlsruhe a.a.O.; BGH NStZ 2006, 650; LR-Sander StPO 26. Aufl. § 261 Rn. 103 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit und

    Der Grundsatz "in dubio pro reo" kommt indes erst nach abschließender Beweiswürdigung zum Zuge, wenn also das Gericht alle Mittel der Sachaufklärung erschöpft hat, um zu eindeutigen Feststellungen zu gelangen (BGH StraFo 2005, 397; NStZ 2006, 650; Sander in Löwe/Rosenberg a.a.O., § 261 Rn. 103 f.).
  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Wiedererkennung durch den

    Zwar hat das Landgericht für die DNA-Spuren der Angeklagten im Fahrzeug eine andere Entstehungssituation für möglich gehalten, was indes auf einer fehlerhaften Anwendung des Zweifelssatzes beruhen könnte (vgl. BGH NJW 2005, 2322, 2324; BGH NStZ 2006, 650; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 261 Rdn. 26).
  • BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich

    Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Indizien anzuwenden; er kann erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen kommen (vgl. BGHSt 49, 112, 122 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; BGH NStZ 2001, 609; NStZ-RR 2004, 238, 239; Urt. vom 9. Mai 2006 - 1 StR 37/06).
  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 131/16

    Revision im Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der erschöpfenden

    Das Revisionsgericht kann deshalb nicht prüfen, ob das vorläufige Gutachten zum Ergebnis der Hauptverhandlung gehört hat, denn nur dann kann das Landgericht durch dessen Nichtverwertung gegen § 261 StPO verstoßen haben (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2006 - 1 StR 37/06; NStZ 2006, 650).
  • BGH, 12.10.2021 - 5 StR 271/21

    Anwendungsbereich des Grundsatzes in dubio pro reo

    Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Indizien anzuwenden; er kann erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen kommen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. Mai 2006 - 1 StR 37/06, NStZ 2006, 650, 651; vom 1. Juni 2016 - 1 StR 597/15 Rn. 30 jeweils mwN).
  • KG, 17.12.2012 - 161 Ss 191/12

    Verpflichtung des des erkennenden Gerichts zur Information der Prozessbeteiligten

    Mit der Rüge der Verletzung des § 261 StPO kann auch - umgekehrt - die Nicht verwertung von eingeführten Beweismitteln beanstandet werden (BGH, StV 2008, 239; NStZ 2008, 705; NStZ 2009, 404; jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 03.03.2011 - 2-25/10

    Strafverfahren: Inbegriffsrüge bei nur teilweise verlesenen Schriftstücken

    Erhoben ist die Inbegriffsrüge in der Ausprägung, dass ein in der Hauptverhandlung erhobener Beweis keine Berücksichtigung in der Beweiswürdigung gefunden habe (vgl. BGH in NStZ 2006, 650, 651; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 261 Rdn. 6).
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