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   BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95   

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https://dejure.org/1995,3993
BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95 (https://dejure.org/1995,3993)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1995 - 1 StR 372/95 (https://dejure.org/1995,3993)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95 (https://dejure.org/1995,3993)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wertung des Erstgerichts - Rechtsmittel - Beschränkung auf einzelne Taten - Tatbeitrag - Beteiligter - Haupttat - Handlungseinheit - Handlungsmehrheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27, § 52, § 53; StPO § 318, § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung

    Auszug aus BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95
    Trotz der erfolgten Sperrung der Konten lag eine schadensgleiche Vermögensgefährdung vor, da mit Eingang der Gelder auf den Konten der Täter die naheliegende Möglichkeit eines Verlustes bestand (vgl. BGHSt 34, 394, 395 [BGH 09.07.1987 - 4 StR 216/87]; 21, 112, 113; BGH wistra 1988, 188; 1991, 307; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 2).
  • BGH, 04.02.1992 - 1 StR 659/91

    Anforderungen an den Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95
    Gleichwohl hat die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer die Frage, ob mit bereits rechtskräftig anderweitig verhängten Strafen eine Gesamtstrafe - gegebenenfalls unter Auflösung der früher gebildeten Gesamtstrafe - zu bilden ist, eigenständig zu prüfen (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 5).
  • BGH, 17.04.1984 - 2 StR 63/84

    Untrennbarkeit - Teilrechtskraft - Rechtsverletzung - Verurteilung - Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95
    Wie auch der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, kann dann, wenn der Tatrichter die von ihm festgestellten Geschehnisse als mehrere rechtlich selbständige Handlungen bewertet hat, obwohl tatsächlich nur eine Tat vorliegt, die Revision nicht auf die rechtliche Bewertung einzelner dieser Geschehnisse beschränkt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 566; für den gleichzubehandelnden Fall der Berufungsbeschränkung vgl. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 318 Rdn. 59 m. zahlr. Nachw. in Fußn. 160 und 161).
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Bei einer einheitlichen Tat kann das Rechtsmittel nicht auf die rechtliche Bewertung einzelner Geschehnisse beschränkt werden (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95, NStZ 1996, 203; Beschluss vom 17. April 1984 - 2 StR 63/84, NStZ 1984, 566).
  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    In Fällen, in denen der Tatrichter die von ihm festgestellten Geschehnisse als mehrere rechtlich selbständige Taten bewertet, obwohl bei richtiger rechtlicher Würdigung nur eine Tat vorliegt, kann die Revision nicht auf die rechtliche Bewertung einzelner dieser Geschehnisse beschränkt werden (BGH, Urt. v. 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17

    Bildung und Befehlen von bewaffneten Gruppen (Anzahl notwendiger Mitglieder;

    Für die Bewertung der Konkurrenzverhältnisse ist dabei nicht eine irrtümliche Ansicht des Tatgerichts, sondern die zutreffend beurteilte Rechtslage maßgebend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1954 - 4 StR 310/54, BGHSt 6, 229, 230; vom 26. Mai 1967 - 2 StR 129/67, BGHSt 21, 256, 258; Urteil vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95, NStZ 1996, 203; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 21).
  • BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13

    Einheitliche Tat des Computerbetruges bei in kurzem zeitlichen Abstand getätigten

    Durch die nicht autorisierte Überweisung wegen eines möglichen Zugriffs des Täters auf das Zielkonto tritt somit allenfalls eine Vermögensgefährdung für die Bank ein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95, NStZ 1996, 203; vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236 f.; vgl. auch Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, StV 2012, 407, 408).
  • BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen

    In beiden Fällen kann eine Revision nicht auf einzelne rechtliche Aspekte dieser Tat beschränkt werden (vgl. zur Tateinheit BGH, Urteile vom 19. August 1997 - 1 StR 327/97 und vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95, NStZ 1996, 203; zur Alternativität Meyer-Goßner StPO, 54. Aufl. § 318 Rn. 9).
  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 31/18

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Eröffnungsentscheidung in

    Dementsprechend bestand zu keinem Zeitpunkt für den Angeklagten die Möglichkeit, auf den Überweisungsbetrag zuzugreifen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95, juris Rn. 14).
  • BGH, 15.11.2023 - 6 StR 419/23

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Ob das Verhalten eines Beteiligten eine Einheit oder eine Mehrheit von Handlungen bildet, richtet sich nicht nach der Haupttat, sondern nach dem Tatbeitrag, den der Beteiligte geleistet hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/94, NStZ 1996, 203).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 336/05

    Tatmehrheit und Tateinheit bei der Beihilfe (verfehlte Annahme von Tatmehrheit)

    Entscheidend für diese konkurrenzrechtliche Bewertung ist der Umstand, dass der Angeklagte durch mehrere Einzelakte im Vorfeld gleichsam global die Begehung der nachfolgenden Haupttaten gefördert hat (vgl. dazu BGH wistra 1996, 140, 141; wistra 1997, 61, 62; NStZ 2000, 83, dort zum Unterlassen; MünchKomm/StGB - Joecks § 27 Rdn. 100 - 102).
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