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   BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00   

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BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00 (https://dejure.org/2000,5596)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2000 - 1 StR 375/00 (https://dejure.org/2000,5596)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00 (https://dejure.org/2000,5596)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92

    Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung - Ablehnungsantrag gegen

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00
    Die - gleichfalls freibeweisliche (BGH NStZ 1993, 141) - revisionsgerichtliche Überprüfung ergibt, daß der Angeklagte verhandlungsfähig war.
  • BGH, 23.01.1963 - 2 StR 534/62

    Rechtmäßigkeit einer Beweisverwertung schriftlicher Mitteilungen zwischen einm

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00
    Die Revision teilt auch nicht mit, ob der - gewichtige (BGH NJW 1973, 2035) - Beteiligungsverdacht gegen den früheren Verteidiger erst nach der Beschlagnahme beim Angeklagten entstanden ist (vgl. dazu einerseits BGHSt 18, 227, 228, 229; 25, 168, 169; BGH NStZ 1983, 85 und andererseits Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 97 Rdn. 20).
  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00
    Zwar ist die im Beschluß des Landgerichts vom 7. Oktober 1999 geäußerte Rechtsauffassung unrichtig, beim Angeklagten verbliebene Dateien von an seinen Verteidiger übersandten schriftlichen Mitteilungen seien keine beschlagnahmefreien Verteidigungsunterlagen und unterlägen deshalb keinem Verwertungsverbot (vgl. BGHSt 44, 46).
  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00
    Die Revision teilt auch nicht mit, ob der - gewichtige (BGH NJW 1973, 2035) - Beteiligungsverdacht gegen den früheren Verteidiger erst nach der Beschlagnahme beim Angeklagten entstanden ist (vgl. dazu einerseits BGHSt 18, 227, 228, 229; 25, 168, 169; BGH NStZ 1983, 85 und andererseits Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 97 Rdn. 20).
  • BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92

    Vereidigung eines Vorgesetzten eines angeschuldigten DDR-Grenzsoldaten bei

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00
    Der dem Tatrichter zuzugestehende Ermessensspielraum bei der Beurteilung des Teilnahmeverdachts (BGHSt 39, 199; BGH NStZ 1998, 583) ist nicht überschritten.
  • BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72

    Entfallen des Beschlagnahmeverbots zugunsten einer zur Verweigerung des

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00
    Die Revision teilt auch nicht mit, ob der - gewichtige (BGH NJW 1973, 2035) - Beteiligungsverdacht gegen den früheren Verteidiger erst nach der Beschlagnahme beim Angeklagten entstanden ist (vgl. dazu einerseits BGHSt 18, 227, 228, 229; 25, 168, 169; BGH NStZ 1983, 85 und andererseits Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 97 Rdn. 20).
  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90

    Verfahrensrüge bei Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen eines

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00
    Die Revision hat nämlich nicht vorgetragen, daß bei dem früheren Verteidiger wegen des Verdachts der Beihilfe (§ 97 Abs. 2 Satz 3 StPO) zu der hier abgeurteilten (noch nicht beendeten) Untreue Handakten beschlagnahmt worden waren, die auch Beweismittel im vorliegenden Verfahren waren (vgl. BGHSt 37, 245, 248).
  • BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97

    Beurkundung von Kaufverträgen mit überhöhten Kaufpreisen - Belehrung über das

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00
    Der dem Tatrichter zuzugestehende Ermessensspielraum bei der Beurteilung des Teilnahmeverdachts (BGHSt 39, 199; BGH NStZ 1998, 583) ist nicht überschritten.
  • BGH, 14.04.1992 - 1 StR 68/92

    Schlußvortrag im Strafprozeß - Gebotene Einstellung des Verfahrens wegen

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00
    Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat 1. Die Frage der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten war vom Landgericht im Wege des Freibeweises zu prüfen (BGH StV 1992, 553; vgl. auch BGH NStZ 1996, 242); die Vorschrift des § 244 Abs. 4 StPO gilt für den Freibeweis nicht (Herdegen in KK 4. Aufl. § 244 Rdn. 12).
  • BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00
    Die Revision teilt auch nicht mit, ob der - gewichtige (BGH NJW 1973, 2035) - Beteiligungsverdacht gegen den früheren Verteidiger erst nach der Beschlagnahme beim Angeklagten entstanden ist (vgl. dazu einerseits BGHSt 18, 227, 228, 229; 25, 168, 169; BGH NStZ 1983, 85 und andererseits Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 97 Rdn. 20).
  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und

    Mangels Anwendbarkeit des § 97 Abs. 1 StPO kommt es danach entgegen den Ausführungen des Generalbundesanwaltes auf die zum Ausschluss der Beschlagnahmefreiheit (§ 97 Abs. 2 Satz 3 StPO) entwickelten Grundsätze, insbesondere das Vorliegen eines gravierenden Verstrickungsverdachtes gegen den Verteidiger (BGH NJW 1973, 2035; NStZ 2001, 604, 606; Beschluss vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00) nicht an.
  • BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01

    Beschlagnahmeverbot; Verwertungsverbot; Recht auf konkrete und angemessene

    Ein solcher qualifizierter Teilnahmeverdacht (§ 97 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH NJW 1973, 2035; Senat. Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00 -) lag nicht vor.

    Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme (vgl. BGHSt 25, 168; BGH NStZ 1983, 85; Senat, Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00) lagen keine konkreten Tatsachen vor, die wenigstens einen qualifizierten Teilnahmeverdacht hätten belegen können.

  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Da das Landgericht die Verhandlungsfähigkeit sorgfältig geprüft, daran keinen Zweifel hatte, und da hierbei keine Rechtsfehler erkennbar sind, kann auch das Revisionsgericht ohne Bedenken von der Verhandlungsfähigkeit ausgehen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Verhandlungsfähigkeit 1; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 575/92; BGH, Beschlüsse vom 9. November 1993 - 1 StR 697/93 -, vom 17. Januar 1995 - 1 StR 804/94 und vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00 -).
  • BGH, 26.11.2001 - 5 StR 54/01

    Urteil wegen des Anschlags auf "Maison des France" rechtskräftig

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber anerkannt, daß die Umstände des Einzelfalls eine andere Beurteilung rechtfertigen können (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 4 und 5 sowie Strafvereitelung, versuchte 8; BGH, Urt. vom 13. Mai 1998 - 3 StR 566/97, insoweit in NStZ 1998, 583 nicht abgedruckt; NStZ-RR 2001, 18; BGH, Beschl. vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00; Senge in KK 4. Aufl. § 60 Rdn. 42).
  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01

    Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten; Einstellung nach § 206a StPO); Beruhen

    Hat der Tatrichter die Zuverlässigkeit der Aussage nach diesen Maßstäben überprüft und hält er sie danach - ohne der Tatsache der Vereidigung Gewicht beizumessen - für glaubhaft, so kann das Revisionsgericht ein Beruhen des Urteils auf der zu Unrecht vorgenommenen Vereidigung ausschließen (vgl. BGH NStZ 2000, 546; NStZ-RR 2001, 18; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 5; BGH, Beschlüsse vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00 - und vom 26. November 2001 -5 StR 54/01-).
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