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   BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94   

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https://dejure.org/1994,3827
BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94 (https://dejure.org/1994,3827)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1994 - 1 StR 378/94 (https://dejure.org/1994,3827)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1994 - 1 StR 378/94 (https://dejure.org/1994,3827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetzter sexueller Mißbrauch von Kindern in Tateinheit mit fortgesetztem sexuellen Mißbrauch von Schutzbefohlenen und mit fortgesetztem Beischlaf zwischen Verwandten - Mangel eines Urteils, weil in diesem nicht alle an dem Verfahren beteiligten Rechtsanwälte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176; StPO § 275 Abs. 3, § 337, § 354

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 221
  • NStZ 1995, 222
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.03.1994 - 1 StR 100/94

    Verteidiger - Mandant - Erklärung - Einlassung - Verwertbarkeit

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Der in NStZ 1994, 352 f. = StV 1994, 361 f. abgedruckte Beschluß des 3. Strafsenats vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94 - (ebenso BGH StV 1994, 370, 371) steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil sich die Strafkammer von der Begehung jeder der einzelnen Taten rechtsfehlerfrei überzeugt hat.
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs jeweils für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - und 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94).
  • BGH, 31.05.1988 - 5 StR 196/88

    Unterbrechung der Verjährung durch eine nach § 78a des Strafgesetzbuchs geeignete

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Gleiches gilt für einzelne Gesetzesverletzungen, die tateinheitlich zusammentreffen (vgl. BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1).
  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 24/89

    Vollständigkeit eines Urteils bei fehlender Namensangabe eines Schöffen im Rubrum

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Im übrigen handelt es sich um ein offensichtliches Versehen, das die Strafkammer, wie sie es durch Beschluß vom 18. März 1994 getan hat, berichtigen durfte (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 2 und 6).
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch -

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs jeweils für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - und 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94).
  • BGH, 13.08.1993 - 2 StR 323/93

    nicht angegebene Schöffen - Verstoß gegen § 275 Abs. 3 StPO nicht für § 345 Abs.

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Im übrigen handelt es sich um ein offensichtliches Versehen, das die Strafkammer, wie sie es durch Beschluß vom 18. März 1994 getan hat, berichtigen durfte (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 2 und 6).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Indes ist die Annahme einer fortgesetzten Handlung in Fällen der vorliegenden Art unvereinbar mit dem (zum Abdruck in BGHSt bestimmten) Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - (NJW 1994, 1663 ff. [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]).
  • BGH, 13.06.1994 - 4 StR 273/94

    Fortgesetzte Tat - Beschwer des Angeklagten - Verjährung

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Danach ist die Verfolgung verjährt, und das Verfahren muß eingestellt werden (§ 260 Abs. 3 StPO), soweit der Angeklagte wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes, begangen vor dem 10. September 1982 an Katharina, sowie wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen und wegen Beischlafs zwischen Verwandten, begangen vor dem 10. September 1987 an Katharina und Elena, verurteilt wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 1994 - 3 StR 361/92 - und vom 13. Juni 1994 - 4 StR 273/94; Jähnke in LK 10. Aufl. § 78 Rdn. 7 m. w. Nachw.).
  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Die Strafkammer hat auch nicht gegen den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" verstoßen (vgl. BGH NStZ 1992, 506 f.).
  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
    Der in NStZ 1994, 352 f. = StV 1994, 361 f. abgedruckte Beschluß des 3. Strafsenats vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94 - (ebenso BGH StV 1994, 370, 371) steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil sich die Strafkammer von der Begehung jeder der einzelnen Taten rechtsfehlerfrei überzeugt hat.
  • BGH, 15.06.1994 - 4 StR 221/94

    Urteilsbegründung - Einzeltaten - Unterscheidbarkeit

  • BGH, 10.06.1994 - 3 StR 361/92

    Urteilsbegründung - Gleichartige Straftaten - Eindeutigkeit des Urteils

  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94

    Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung

  • BGH, 25.10.1994 - 1 StR 569/94

    Beischlaf zwischen Verwandten

    Diese Feststellung der einzelnen Taten kann in Fällen der vorliegenden Art im Grundsatz dergestalt geschehen, daß sich der Tatrichter, unter tunlicher Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe, die Überzeugung verschafft, es sei in gewissen Zeiträumen zu einer Mindestzahl solcher Handlungen gekommen (BGH, Beschl. vom 24. August 1994 - 1 StR 432/94 -); soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs jeweils für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies nicht zu beanstanden (BGH, Urt. vom 2. August 1994 - 1 StR 378/94 -).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2016 - 2 (6) SsBs 674/16

    Bußgeldsache: Wirksamkeit des Urteils bei fehlender Namensangabe im Urteilskopf

    Einen sachlich-rechtlichen Mangel, der zur Aufhebung des Urteils führt, stellt die fehlende Angabe nicht dar, da auf ihr das Urteil jedenfalls nicht beruhen kann (BGH Urteil vom 2.8.1994 - 1 StR 378/94, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 275 Rn. 28; KK-Greger, StPO, 7. Aufl. § 275 Rn. 66; SK-StPO-Frister, 4. Aufl., § 275 Rn. 50).
  • BGH, 10.01.1995 - 1 StR 621/94

    Überzeugungsbildung - Rechtsfehler - Gesamtbild des Geschehens - Gleichartigkeit

    Soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies grundsätzlich nicht zu beanstanden (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6; BGH, Urt. vom 2. August 1994 - 1 StR 378/94; Beschlüssevom 24. August 1994 - 1 StR 432/94 - undvom 8. Dezember 1994 - 4 StR 536/94).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 375/95

    Gesamtstrafe - Zahl der Straftaten - Falsche Ermittlung - Tatrichter -

    Nach den - durch dasUrteil des Senats vom 2. August 1994 (1 StR 378/94) bindend gewordenen - Feststellungen hat der Angeklagte mit seiner Tochter E. einmal im Jahr 1986 sowie mindestens zweimal wöchentlich in den Jahren 1987 bis 1991 und in den Monaten Januar bis März 1992 geschlechtlich verkehrt.
  • OLG Schleswig, 29.10.2020 - II OLG 17/20
    Es handelt sich im Übrigen um ein offensichtliches Versehen, das durch Beschluss berichtigt werden und auf dem das Urteil nicht beruhen kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. August 1994 ­ 1 StR 378/94 ­, bei juris Rn. 2).
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