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   BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93   

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BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93 (https://dejure.org/1993,738)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1993 - 1 StR 380/93 (https://dejure.org/1993,738)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1993 - 1 StR 380/93 (https://dejure.org/1993,738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB; § 227 StGB; § 250 StPO
    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten in das Strafverfahren; Strafbarkeit wegen Beteiligung an einer Schlägerei, wenn die den Eintritt der objektiven Strafbarkeitsbedingung herbeiführende Tötungshandlung durch Notwehr ...

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung an Schlägerei - Tötung in Notwehr - Objektive Strafbarkeitsbedingung - Urkunden - Verlesung - Schriftsätze des Verteidigers - Vernehmung des Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 305
  • NJW 1993, 3337
  • MDR 1993, 1226
  • NStZ 1994, 184
  • StV 1993, 623
  • JR 1994, 369
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.1984 - 4 StR 679/84

    Schuß auf Angreifer - § 231 StGB, Schlägerei, 'Angriff mehrerer',

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93
    Die Frage, ob eine durch Notwehr gerechtfertigte Tötung gleichwohl ausreicht, zur Anwendung von § 227 StGB zu führen, ist in BGHSt 33, 100 behandelt und bejaht worden.

    Freilich unterscheidet sich der in BGHSt 33, 100 entschiedene von dem hier zu beurteilenden Fall dadurch, daß dort der von mehreren anderen Angegriffene einen der Angreifer in Notwehr getötet hatte und es um die Strafbarkeit der anderen Angreifer ging, während hier der Notwehr übende Angeklagte eben durch seine Notwehrhandlung und deren Erfolg die objektive Bedingung der Strafbarkeit erfüllte und so seine Verurteilung nach § 227 StGB herbeiführte.

  • BGH, 05.10.1990 - 2 StR 347/90

    Annahme der Notwehr bei nicht ganz fernliegendem rechtswidrigen Angriff;

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93
    Hieran ist richtig, daß die Rechtfertigungswirkung der Notwehr sich auch auf Verhaltensweisen erstrecken kann, die mit den der Notwehr dienenden Tötungs- und Verletzungshandlungen unmittelbar zusammenfallen, obgleich sie ursprünglich mit der Abwehr des konkreten Angriffs nichts zu tun hatten, so das unerlaubte Führen einer Schußwaffe, mit der zum Zwecke der Notwehr geschossen wird (vgl. BGH NJW 1991, 503, 505; BGH NStZ 1981, 299).
  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93
    Das Gesetz läßt den Urkundenbeweis zu, wo es ihn nicht ausdrücklich untersagt (BGHSt 20, 160, 162; 27, 135, 136); ein solches Verbot besteht hier nicht.
  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts überlassen, auf welche Weise es sich von der Zuverlässigkeit von Übersetzungen überzeugt (BGH GA 1982, 40; BGH NStZ 1983, 357 Nr. 26); Vorschriften, wie das formell zu geschehen habe, bestehen nicht.
  • BGH, 16.06.1961 - 4 StR 176/61

    Entschuldbarkeit einer Überschreitung der Notwehr - Verwendung eines Messers in

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93
    Schon in BGHSt 16, 130, 132 war der bloße Ursachenzusammenhang zwischen Tod und Schlägerei für ausreichend erachtet worden.
  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93
    Das Gesetz läßt den Urkundenbeweis zu, wo es ihn nicht ausdrücklich untersagt (BGHSt 20, 160, 162; 27, 135, 136); ein solches Verbot besteht hier nicht.
  • OLG Celle, 31.05.1988 - 1 Ss 117/88

    Erfolgsaussichten eines Revisionsverfahrens gegen eine strafrechtliche

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93
    Nichts anderes gilt, wenn die niederschreibende Person der Verteidiger ist (wie hier: OLG Celle NStZ 1988, 426; im Grundsätzlichen unklar: OLG Hamm JR 1980, 82 m.abl.Anm. Fezer).
  • BGH, 12.05.1981 - 5 StR 109/81

    Erstreckung der Notwehrüberschreitung hinsichtlich des unerlaubten Führens einer

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93
    Hieran ist richtig, daß die Rechtfertigungswirkung der Notwehr sich auch auf Verhaltensweisen erstrecken kann, die mit den der Notwehr dienenden Tötungs- und Verletzungshandlungen unmittelbar zusammenfallen, obgleich sie ursprünglich mit der Abwehr des konkreten Angriffs nichts zu tun hatten, so das unerlaubte Führen einer Schußwaffe, mit der zum Zwecke der Notwehr geschossen wird (vgl. BGH NJW 1991, 503, 505; BGH NStZ 1981, 299).
  • OLG Hamm, 27.03.1979 - 4 Ss 2376/78
    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93
    Nichts anderes gilt, wenn die niederschreibende Person der Verteidiger ist (wie hier: OLG Celle NStZ 1988, 426; im Grundsätzlichen unklar: OLG Hamm JR 1980, 82 m.abl.Anm. Fezer).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Bei diesen Folgen handelt es sich nach ganz herrschender Auffassung aber nur um objektive Bedingungen der Strafbarkeit (BGH, Urteile vom 16. Juni 1961 - 4 StR 176/61, BGHSt 16, 130, 132; vom 24. August 1993 - 1 StR 380/93, BGHSt 39, 305; MüKo-StGB/Hohmann aaO, § 231 Rn. 21 mwN; S/S/Stree/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 231 Rn. 1; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 231 Rn. 5; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 231 Rn. 5; Beck-OK-Eschelbach aaO, § 231 Rn. 2; Engländer, NStZ 2014, 214; Satzger, Jura 2006, 108, 109; aA LK/Hirsch aaO, § 231 Rn. 1; kritisch auch NK-StGB/Paeffgen, 4. Aufl., § 231 Rn. 20).

    In dieser Konstruktion des Straftatbestandes kommt zum Ausdruck, dass das sozialethisch verwerfliche Verhalten bereits in der Beteiligung an einer Schlägerei oder einem Angriff mehrerer besteht, weil dadurch erfahrungsgemäß so häufig die Gefahr schwerer Folgen geschaffen wird, dass die Beteiligung als solche schon strafwürdiges Unrecht darstellt (BT-Drucks. IV/650, S. 291; BGH, Urteil vom 24. August 1993 - 1 StR 380/93, BGHSt 39, 305, 308; vgl. auch Sternberg-Lieben, JZ 2013, 953, 956).

    (aa) Der Tatbestand des § 231 StGB bezweckt als abstraktes Gefährdungsdelikt (BGH, Urteile vom 5. Februar 1960 - 4 StR 557/59, BGHSt 14, 132, 134 f. mwN; vom 20. Dezember 1984 - 4 StR 679/84, BGHSt 33, 100, 103; vom 24. August 1993, 1 StR 380/93, BGHSt 39, 305, 308; MüKo-StGB/Hohmann aaO, § 231 Rn. 7; S/S/Stree/Sternberg-Lieben aaO, § 231 Rn. 1; Lackner/Kühl aaO, § 231 Rn. 1; Fischer aaO, § 231 Rn. 2; Beck-OK-StGB/Eschelbach aaO, § 231 Rn. 1; Jäger, JA 2013, 634, 636; differenzierend NK-StGB/Paeffgen aaO, § 231 Rn. 2; aA LK/Hirsch aaO, § 231 Rn. 1) nicht nur den Schutz des Lebens und der Gesundheit des durch die Schlägerei oder den Angriff tatsächlich Verletzten oder Getöteten, sondern auch Leben und Gesundheit all der - auch unbeteiligten - Personen, die durch die Schlägerei oder den Angriff gefährdet werden.

  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 585/12

    Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei

    Mit diesem abstrakten Gefährdungsdelikt (BGH, Urteil vom 24. August 1993 - 1 StR 380/93, BGHSt 39, 305, 307; Hohmann in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 231 Rn. 2 mwN) will der Gesetzgeber bereits im Vorfeld von Rechtsgutsverletzungen Leben und Gesundheit vor dem Gefährdungspotential von körperlichen Auseinandersetzungen zwischen mehreren Personen schützen (vgl. BT-Drucks. 13/8587 S. 61; Pichler aaO S. 39).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Das Landgericht war sich bei seiner Entscheidung nach dem Wortlaut des Beschlusses möglicherweise nicht bewußt, daß es das Schreiben hätte verlesen können (vgl. BGH NStZ 1994, 184, 185; BGH bei Holtz MDR 1980, 986).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Verteidiger in der Erklärung Äußerungen schriftlich fixiert, die der Angeklagte ihm gegenüber gemacht hat (BGH, Urteil vom 24. August 1993 - 1 StR 380/93, NJW 1993, 3337; Beschluss vom 13. Dezember 2001 - 4 StR 506/01, NStZ 2002, 556).
  • BGH, 20.12.2011 - 4 StR 491/11

    Betrug im automatisierten Mahnverfahren (Erwirkung von Mahnbescheiden und von

    Der Urkundenbeweis ist immer zulässig, wenn ihn das Gesetz nicht ausdrücklich verbietet (BGH, Urteil vom 24. August 1993 - 1 StR 380/93, NStZ 1994, 184, 185 mwN.).
  • OLG Koblenz, 12.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 54/16

    Strafverfahren: Verlesung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des

    Die schriftsätzlichen Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des Angeklagten wiedergibt, waren hier nicht als schriftliche Erklärung des Angeklagten verlesbar (vgl. BGHSt 39, 305 Ls. 1).

    Denn das Gesetz lässt den Urkundenbeweis zu, wo es ihn nicht ausdrücklich untersagt (BGHSt 39, 305, 306; 20, 160, 162; 27, 135, 136).

    Nichts anderes gilt, wenn die niederschreibende Person der Verteidiger ist (BGHSt 39, 305, 306; NStZ 2002, 555; OLG Celle NStZ 1988, 426).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte sich des Verteidigers nur "als Schreibhilfe' bedient hat (vgl. hierzu BGHSt 39, 305, 307; NStZ 2002, 555), bestehen nicht.

    Da es um die Feststellung ging, ob der Angeklagte das schriftlich Niedergelegte geäußert hat, wäre der Verteidiger als Zeuge zu vernehmen gewesen (BGHSt 39, 305; NStZ 2002, 555; OLG Celle aaO).

  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige

    Zwar handelt es sich bei einer schriftlichen Einlassung um eine grundsätzlich verlesbare Urkunde, weil das Gesetz die Verlesung nicht ausschließt (vgl. BGHSt 39, 305, 306).

    Daher ist es revisionsrechtlich unerheblich, dass sich das Landgericht nach dem Wortlaut seines Ablehnungsbeschlusses nicht bewusst war, dieses verlesen zu können (vgl. BGHSt 39, 305, 306).

  • BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06

    Fall Heugel ("Kölner Müllskandal") muss neu verhandelt werden

    Bei einem anwaltlichen Schriftsatz, in dem Angaben des Mandanten wiedergegeben werden, handelt es sich zwar zunächst um eine Erklärung des Rechtsanwalts selbst (vgl. BGHR StPO § 250 Satz 2 Schriftliche Erklärung 2).
  • BGH, 13.12.2001 - 4 StR 506/01

    Unmittelbarkeitsgrundsatz; Verlesung (schriftliche Erklärungen des Angeklagten

    Dies gilt jedoch nur für schriftliche Erklärungen, die der Angeklagte selbst abgegeben hat (vgl. BGHSt 39, 305, 306).
  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 627/96

    Prüfungsumfang bei der Nebenklägerrevision; Beteiligung an einer Schlägerei

    Dabei ist es unerheblich, daß nach den bisherigen Feststellungen die Tötung durch Notwehr gerechtfertigt war (BGHSt 33, 100, 103; 39, 305, 307).
  • BGH, 24.05.2017 - 2 StR 219/16

    Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung: Voraussetzungen für die Annahme

  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03

    Geständnis; Angeklagter; Erklärung des Verteidigers; Verlesung; Schweigerecht

  • BGH, 11.02.1999 - 1 StR 686/98

    Entscheidung ob die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt liegt, bei

  • BGH, 14.08.1997 - 1 StR 441/97

    Verwertung von Aüßerungen des Rechtsanwalts zur Sache als Einlassung des

  • AG Tübingen, 22.08.2017 - 16 OWi 14 Js 11536/17

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Feststellung einer vorsätzlichen

  • OLG Zweibrücken, 26.05.1994 - 1 Ss 61/94

    Hauptverhandlung; Verteidiger; Betroffener; Vertretungsvollmacht;

  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 339/18

    Erfolglose Rüge der Fehlerhaftigkeit einer Übersetzung eines als Beweismittel

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2002 - 2b Ss 59/02

    Verwertung von Sacherklärungen des Verteidigers als Einlassung des Angeklagten

  • BGH, 06.04.1994 - 2 StR 76/94

    Tatgeschehen - Rechtsstaatlichkeit - Verurteilung - Schriftsatz - Einlassung -

  • BGH, 22.03.1994 - 1 StR 100/94

    Verteidiger - Mandant - Erklärung - Einlassung - Verwertbarkeit

  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06

    Urteilsgründe; Anforderungen; frühere Einlassung; ERörterung; Betrug;

  • KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22

    Wertung von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung als Erklärungen

  • BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98

    Besondere Schwere der Schuld; Natürliche Handlungseinheit; Zuständigkeit;

  • KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09

    Beweiswürdigung: Anforderungen an Beweiswürdigung bei Vorliegen einer der

  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 1 Ss 137/03

    Verwerfungsurteil, Rechtsbeschwerde, Zulassung, Anwesenheitspflicht, Antrag auf

  • OLG Frankfurt, 02.05.1996 - 3 Ws 349/96

    Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der Aufhebung einer

  • OLG Schleswig, 08.05.2020 - 2 OLG 4 Ss 23/20
  • OLG Oldenburg, 03.08.1998 - Ss 284/98

    Verlesbarkeit von in der Hauptverhandlung überreichten schriftlichen Erklärungen

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