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   BGH, 17.11.1987 - 1 StR 382/87   

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https://dejure.org/1987,3906
BGH, 17.11.1987 - 1 StR 382/87 (https://dejure.org/1987,3906)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1987 - 1 StR 382/87 (https://dejure.org/1987,3906)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1987 - 1 StR 382/87 (https://dejure.org/1987,3906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtanzeige eines Verbrechens - Anzeigepflicht eines Mittäters - Anwendbarkeit von Jugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 453/85

    Annahme schädlicher Neigungen - Ersttäter - Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 1 StR 382/87
    Derartige Persönlichkeitsmängel müssen nicht nur entscheidend zur Begehung der Tat beigetragen haben und im Zeitpunkt der Entscheidung noch vorhanden sein; sie müssen schon vor der Tat im Charakter des jugendlichen oder heranwachsenden Täters, wenn auch verborgen, angelegt sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH GA 1986, 370 - m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 276/86

    Ausscheiden einer Wahlfeststellung zwischen den Vergehen nach § 138

    Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 1 StR 382/87
    Der von der Revision genannten Entscheidung des 5. Strafsenats vom 24. Juni 1986 - 5 StR 276/86 - bei Holtz in MDR 1986, 794 lag insofern ein anderer Sachverhalt zugrunde, als dem Angeklagten eine Beteiligung an der (geplanten) Tat "nicht mit letzter Sicherheit" nachgewiesen werden konnte und nach Auffassung des Senats wegen der mit dieser Formulierung zum Ausdruck gebrachten Zweifel des Tatrichters von einer - was allerdings die Anwendung des § 138 StGB vorausgesetzt hätte - für den Täter "völlig fremden Tat" nicht gesprochen werden konnte.
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95

    Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit -

    Sie können in aller Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (st. Rspr., vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 413; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 1 und 5).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 174/90

    Strafbemessung: Verhängung einer Jugendstrafe - Strafaussetzung zur Bewährung:

    Dies ist hier nach Sachlage unzureichend, weil auch nach dem Urteilszusammenhang nicht erkennbar wird, daß bei dem Angeklagten die in § 17 Abs. 2 JGG vorausgesetzten Persönlichkeitsmängel vorliegen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 1-3, BGH, Beschluß v. 2. September 1985 - 3 StR 321/85 -).
  • BGH, 19.06.1998 - 2 StR 238/98

    Anforderungen an die Annahme des Vorliegens schädlicher Neigungen

    Es hätte indessen eingehender Feststellung und Begründung bedurft, daß bei den Angeklagten schon vor Tatbegehung entwickelte, bislang aber noch nicht (durch Straftaten) zutagegetretene Persönlichkeitsmängel vorhanden waren, die auf die Straftat Einfluß gehabt haben und für die Zukunft weitere Verfehlungen befürchten lassen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 - schädliche Neigungen 1 bis 4, 6, 7).
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 36/92

    Verhältnis der Anwendung von Strafrecht der ehemaligen Deutschen Demokratischen

    Trotz der vom Bezirksgericht festgestellten Verhaltensauffälligkeiten seit der sechsten Klasse (UA S. 3) und der Mitteilung, es sei seit 1988 zu Straftaten gekommen (UA S. 4), versteht sich das Vorliegen schädlicher Neigungen (vgl. BGHR JGG § 17 II, schädliche Neigungen 1 bis 4) nicht von selbst.
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