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   BGH, 16.10.1962 - 1 StR 383/62   

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https://dejure.org/1962,6624
BGH, 16.10.1962 - 1 StR 383/62 (https://dejure.org/1962,6624)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1962 - 1 StR 383/62 (https://dejure.org/1962,6624)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1962 - 1 StR 383/62 (https://dejure.org/1962,6624)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 166
  • MDR 1963, 150
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93

    Gebilligte Gewaltanwendung als Voraussetzung des Raubes mit Todesfolge - Exzess

    Eine Verletzung der Öffentlichkeitsvorschriften (§ 169 GVG, § 338 Nr. 6 StPO) liegt nicht nur vor, wenn die Öffentlichkeit insgesamt ohne gesetzlichen Grund ausgeschlossen wird, sondern auch dann, wenn eine einzelne Person in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum entfernt wird (BGHSt 3, 386, 388; 18, 179, 180; 24, 329, 330; vgl. auch BGH MDR 1963, 150).

    Würde so verfahren werden können, würde dies im Ergebnis zu einer Umgehung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (vgl. BGH MDR 1963, 150) und damit tatsächlich zu einer Außerkraftsetzung der gesetzlichen Regelung der §§ 169 ff. GVG führen.

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

    Die Revision beruft sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1962 - 1 StR 383/62 (MDR 1963, 150), wo es in einer die Entscheidung nicht tragenden Bemerkung heißt, daß die Grundsätze über die Öffentlichkeit verletzt worden wären, wenn der Vorsitzende den Zuhörer aus dem Saal entfernt oder in sonstiger Weise, sei es auch in der Form einer "Bitte", die zeitweilige Ausschließung des Zuhörers gegen dessen Willen veranlaßt haben würde.
  • BGH, 18.02.1964 - 3 StR 63/63

    Zuwiderhandlung gegen das Verbot der kommunistischen Partei Deutschlands

    Ähnliche Ausführungen finden sich in BGHSt 18, 179 und BGH NJW 1963, 166 Nr. 18; vgl. auch OLG Düsseldorf in JMBl. NRW 1963, 215.
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