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   BGH, 20.09.2007 - 1 StR 385/07   

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https://dejure.org/2007,7836
BGH, 20.09.2007 - 1 StR 385/07 (https://dejure.org/2007,7836)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2007 - 1 StR 385/07 (https://dejure.org/2007,7836)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2007 - 1 StR 385/07 (https://dejure.org/2007,7836)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 137 StPO; § 243 Abs. 4 StPO
    Abgabe von Sacherklärungen (Einlassungen) des Angeklagten über den Verteidiger (Zurechnung von Verteidigeräußerungen; Abgrenzung von Prozesserklärungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung einer Sacheinlassung des Angeklagten von einer bloßen Prozesserklärung seines Verteidigers; Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4
    Ausführungen des Verteidigers als Sacheinlassung des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einlassung des Angeklagten durch Erklärung des Verteidigers

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 21
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - 1 StR 385/07
    Die weitergehenden Ausführungen des Verteidigers beinhalten hingegen rechtliche Erwägungen, die er hilfsweise angestellt hat und die dann relevant sein sollen, wenn die Sacheinlassung des Angeklagten zur Überzeugung des Gerichts widerlegt ist; diese Ausführungen stellen eine bloße Prozesserklärung, keine Sacheinlassung dar (in vergleichbarem Sinne BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 2 zu Tatsachenbehauptungen in Beweisanträgen; vgl. auch Olk, Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger Diss. Regensburg 2006 S. 72 f.).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

    Der Angeklagte kann sie sich in der Hauptverhandlung auch nicht - rückwirkend - zu eigen machen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - 1 StR 385/07, NStZ-RR 2008, 21, 22 zu rechtlichen Erwägungen).
  • BGH, 11.08.2020 - 4 StR 102/20

    Urteilsgründe (revisionsgerichtliche Anforderungen; Voranstellen der Einlassung

    Erörterungen von Prozesserklärungen eines Verteidigers unter dem Gesichtspunkt der Einlassung eines Angeklagten sind verfehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - 1 StR 385/07, NStZ-RR 2008, 21, 22).
  • KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22

    Wertung von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung als Erklärungen

    Der Angeklagte kann sie sich in der Hauptverhandlung auch nicht - rückwirkend - zu eigen machen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - 1 StR 385/07, NStZ-RR 2008, 21, 22 zu rechtlichen Erwägungen).
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