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   BGH, 13.10.2005 - 1 StR 386/05   

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https://dejure.org/2005,4131
BGH, 13.10.2005 - 1 StR 386/05 (https://dejure.org/2005,4131)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2005 - 1 StR 386/05 (https://dejure.org/2005,4131)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 1 StR 386/05 (https://dejure.org/2005,4131)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 StGB; § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2 StGB; § 265 StPO; § 274 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. a EMRK
    Schwere Vergewaltigung; Hinweispflicht (Änderung des anwendbaren Strafgesetzes; negative Beweiskraft des Protokolls; Protokollberichtigung; wesentliche Verfahrensförmlichkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Verletzung der Hinweispflicht des Gerichtes wegen Verurteilung des Angeklagten nach einer in der Anklageschrift nicht genannten Norm - Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolles - Zulässigkeit der Berichtigung eines Hauptverhandlungsprotokolles ...

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB ... § 177 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2; ; StPO § 177; ; StPO § 177 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 261; ; StPO § 265; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 265 Abs. 2; ; StPO § 265 Abs. 3; ; StPO § 265 Abs. 4; ; StPO § 274 Satz 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 1 § 274 § 344 Abs. 2
    Verfahrensrüge und Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 181
  • StV 2006, 286
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 1 StR 386/05
    (3) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (seit BGHSt 2, 125; w. N. b. Schäfer in FS 50 Jahre BGH 707, 716 f. in Fußn. 62 bis 64) ist eine Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls vom Revisionsgericht nicht zu berücksichtigen, wenn sie, wie hier, erst nach erhobener Verfahrensrüge vorgenommen wurde und dieser die Grundlage entzieht.

    Er hält es nicht für eine ungerechte Benachteiligung eines Beschwerdeführers, wenn er nicht "gegen eine nachträgliche Beseitigung" eines "aus dem Protokoll ersichtlichen - in Wirklichkeit nicht vorliegenden - Mangel( s)... durch Protokollberichtigung gesichert" (so BGHSt 2, 125, 127) ist (vgl. auch Schäfer aaO 717 f.).

  • BGH, 22.12.1964 - 1 StR 509/64

    Übersetzung eines Kassibers - Verhandlungsdolmetscher als Sachverständiger -

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 1 StR 386/05
    Dies ist jedoch durch die - von der Revision als "neutral" bewertete - Übersetzung durch die Dolmetscherin geschehen, die insoweit als Gutachterin tätig wurde (vgl. BGH NJW 1965, 643; BGH NStZ 1985, 466; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 249 Rdn. 32 jew. m. w. N.).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 1 StR 386/05
    Allerdings hat nunmehr der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit gewichtigen Gründen Bedenken gegen diese Rechtsauffassung erhoben; er neigt zu der Auffassung, dass ein ordnungsgemäß berichtigtes Protokoll bei der Frage, ob ein behaupteter Verfahrensfehler tatsächlich vorliegt, auch dann berücksichtigt werden kann, wenn dadurch einer vor der Berichtigung erhobenen Verfahrensrüge der Boden entzogen wird (StV 2005, 256, 257 m. w. N.).
  • BGH, 29.05.1985 - 2 StR 804/84

    Beweismittel - Tonträger - Augenscheinbeweis - Urkundenbeweis - Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 1 StR 386/05
    Dies ist jedoch durch die - von der Revision als "neutral" bewertete - Übersetzung durch die Dolmetscherin geschehen, die insoweit als Gutachterin tätig wurde (vgl. BGH NJW 1965, 643; BGH NStZ 1985, 466; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 249 Rdn. 32 jew. m. w. N.).
  • BGH, 18.09.1987 - 3 StR 398/87

    Art und Weise der Einlassung zur Sache

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 1 StR 386/05
    Soweit schließlich bei der Bewertung einer nachträglichen Protokollberichtigung "ein gewisses Misstrauen gegen die Redlichkeit der Urkundspersonen spürbar" (Schäfer aaO 717) wird, gibt es jedenfalls nach den Erfahrungen des Senats keine Anhaltspunkte, die dies rechtfertigen würden (vgl. demgegenüber z. B. BGH StV 1988, 45, wo der Vorsitzende in einer dienstlichen Erklärung zum Revisionsvorbringen dieses bestätigte, sich damit vom Protokollinhalt distanzierte und so den Erfolg einer Verfahrensrüge erst ermöglichte).
  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Zuletzt sprachen sich definitiv - in obiter dicta - der 2. Strafsenat (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 29 m. Anm. Mosbacher JuS 2006, 39, 42 und Park StV 2005, 257) und der 1. Strafsenat (NStZ 2006, 181) für eine Änderung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung einer Protokollberichtigung trotz Rügeverlust aus.

    Ein Misstrauen in die Redlichkeit der Urkundspersonen sei hingegen nicht gerechtfertigt (BGH NStZ 2006, 181).

    Bei Berücksichtigung der Protokollberichtigung könnten durch Protokollmängel veranlasste Verfahrensverzögerungen vermieden werden (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 29; BGH NStZ 2006, 181).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Im Jahr 2005 sprachen sich der 1. und der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs - in obiter dicta - für eine Aufgabe des Verbots der Rügeverkümmerung aus (vgl. BGH, NStZ 2006, S. 181; NStZ 2005, S. 281 f.).
  • BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05

    Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen

    Zuletzt sprachen sich definitiv - in obiter dicta - für eine Änderung der Rechsprechung zur Berücksichtigung einer Protokollberichtigung trotz Rügeverlust der 2. Strafsenat (BGH NStZ 2005, 281 [282] - nach Zweifeln in BGH NStZ 2002, 270 [272] und BGH NJW 2001, 3794 [3796]) - und der 1. Strafsenat (Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 1 StR 386/05 -) aus.
  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten

    Zuletzt sprachen sich definitiv - in obiter dicta - für eine Änderung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung einer Protokollberichtigung trotz Rügeverlust der 2. Strafsenat (BGH NStZ 2005, 281, 282 - nach Zweifeln in BGH NStZ 2002, 270, 272 und BGH NJW 2001, 3794, 3796), und der 1. Strafsenat (Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 1 StR 386/05).
  • KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05

    Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung: Voraussetzungen des

    Nicht nur die Schonung knapper werdender justitieller Ressourcen, sondern auch ihr sinnvoller Einsatz allgemein verlangen es, eine Sache nicht erneut vor dem Tatgericht zu verhandeln, deren Zurückverweisung hätte vermieden werden können (vgl. zu diesem Gedanken BGH NStZ 2006, 181), wenn zwar nicht die Prüfung der Urteilsgründe, wohl aber die des Akteninhalts zuverlässig das Ergebnis hätte erbringen können, daß relevante weitere Feststellungen nicht mehr zu erwarten sind und deshalb der Freispruch geboten ist.
  • BGH, 24.10.2006 - 1 StR 503/06

    Darlegungsanforderungen an die Verfahrensrüge bei der Verletzung des

    Der Senat bemerkt, dass es zweckmäßig gewesen wäre, wenn die Staatsanwaltschaft gemäß § 347 Abs. 1 Satz 2 StPO von der Möglichkeit einer Revisionsgegenerklärung Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGH StV 2006, 286, 287 m. w. N.).
  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14

    Unterbliebener Hinweis auf die mögliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    a) Der Hinweis nach § 265 Abs. 2 StPO ist eine wesentliche Verfahrensförmlichkeit (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 1 StR 386/05, NStZ 2006, 181) und muss, wenn er seine Funktion erfüllen soll, einem Angeklagten in einer solchen Form erteilt werden, dass er eindeutig erkennen kann, dass und gegebenenfalls auf welche Maßregel das Gericht zu erkennen gedenkt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2002 - 4 StR 316/02, StV 2003, 151 mwN).
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