Rechtsprechung
BGH, 25.08.2010 - 1 StR 393/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB; § 213 StGB; § 46 StGB; § 46a StGB
Mordmerkmal der Heimtücke (besondere Tücke; Gesinnung; verwerflicher Vertrauensbruch); minder schwerer Fall des Totschlages; Strafzumessung (Täter-Opfer-Ausgleich) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer besonders verwerflichen, tückischen Gesinnung i.R.d. Mordmerkmals der Heimtücke bei einem Locken in die Wohnung in Tötungsabsicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46a; StGB § 211
Vorliegen einer besonders verwerflichen, tückischen Gesinnung i.R.d. Mordmerkmals der Heimtücke bei einem Locken in die Wohnung in Tötungsabsicht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Einschränkung des Mordmerkmals der Heimtücke (§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 1 StGB): Verwerflicher Vertrauensbruch?
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …
Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 393/10
Von besonderen, hier offenbar nicht in Betracht kommenden Fallgestaltungen abgesehen, bei denen die Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit nicht notwendig zur Annahme von Heimtücke führt (vgl. z.B. BGHSt 30, 105, 119;… Fischer, StGB, 57. Aufl. § 211 Rn. 48 jew. mwN), kann daher schon allein die Ausnutzung eines Überraschungseffekts die Annahme von Heimtücke tragen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 10).§ 213 StGB ist bei Mord nicht anwendbar (BGHSt 30, 105, 118, 120;… Fischer, StGB, 57. Aufl. § 211 Rn. 99).
- BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02
Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung; …
Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 393/10
Verteidigt er sich dagegen mit dem (unzutreffenden) Hinweis auf Fehlverhalten des Geschädigten, kommt eine Strafmilderung im Blick auf einen Täter-Opfer-Ausgleich auch dann nicht in Betracht, wenn zugleich Zahlungen erfolgen oder angeboten werden (vgl. BGHSt 48, 134, 141 f.). - BGH, 11.10.2005 - 1 StR 250/05
Anstiftung zum Mord (Heimtücke; Arglosigkeit bei nicht abwehrbarem Angriff; …
Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 393/10
Von besonderen, hier offenbar nicht in Betracht kommenden Fallgestaltungen abgesehen, bei denen die Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit nicht notwendig zur Annahme von Heimtücke führt (vgl. z.B. BGHSt 30, 105, 119;… Fischer, StGB, 57. Aufl. § 211 Rn. 48 jew. mwN), kann daher schon allein die Ausnutzung eines Überraschungseffekts die Annahme von Heimtücke tragen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 10).
- BGH, 05.10.2010 - 1 StR 478/10
Unanwendbarkeit des minder schweren Falles des Totschlages beim Mord
Der rechtliche Ansatz geht fehl, § 213 StGB ist bei Mord nicht anwendbar (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 393/10 mwN).