Rechtsprechung
BGH, 13.01.2009 - 1 StR 399/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 349 StPO
Unbegründete Revision der Staatsanwaltschaft - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision gegen eine Verurteilung wegen "gemeinschaftlicher" Untreue sowie Untreue in 15 weiteren Fällen und vorsätzlicher Pflichtverletzung bei Überschuldung in zwei Fällen
- Wolters Kluwer
Abverfügung eines zur Überschuldung führenden Geldbetrages als Vermögensnachteil i.S.d. § 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)
- Judicialis
HGB § 128; ; HGB § 161 Abs. 1; ; HGB § 161 Abs. 2; ; StGB § 266 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abverfügung eines zur Überschuldung führenden Geldbetrages als Vermögensnachteil i.S.d. § 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB )
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH begeht Untreue zum Nachteil der GmbH bei Mittelabfluss der GmbH & Co. KG ohne werthaltige Gegenleistung oder Sicherheit Eine Verfügung über Zahlungsmittel einer GmbH & Co KG kann wegen der Haftung des persönlich haftenden ...
- meyer-koering.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH begeht Untreue zum Nachteil der GmbH bei Mittelabfluss der GmbH & Co. KG ohne werthaltige Gegenleistung oder Sicherheit
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH begeht Untreue zum Nachteil der GmbH bei Mittelabfluss der GmbH & Co. KG ohne werthaltige Gegenleistung oder Sicherheit