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   BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71   

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https://dejure.org/1971,326
BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71 (https://dejure.org/1971,326)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1971 - 1 StR 40/71 (https://dejure.org/1971,326)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1971 - 1 StR 40/71 (https://dejure.org/1971,326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung drohender Straftaten durch Sicherungsverwahrung - Notwendige Deliktserheblichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 160
  • NJW 1971, 1416
  • MDR 1971, 771
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.04.1968 - 4 StR 67/68
    Auszug aus BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71
    Daß sich der Angeklagte - wie der überwiegende Teil der Hangtäter (vgl. H. Mayer, ZStrW 80, 148) - aus Willensschwäche zu seinen Straftaten hinreißen ließ, steht der Annahme eines verbrecherischen Hangs im Sinne der genannten Vorschrift ebensowenig entgegen wie der Annahme, dieser Hang sei gefährlich (vgl. BGH GA 1967, 111, 112; BGH NJW 1968, 1484, 1485 [BGH 05.04.1968 - 4 StR 67/68]; RGSt 73, 44, 46); denn die Gefährlichkeit eines Hangtäters setzt weder eine besondere verbrecherische Willensaktivität noch eine verbrecherische Grundeinstellung voraus (BGH GA 1965, 249; 250; RGSt 72, 259, 260; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 2 StR 557/70).

    Die gesetzliche Neufassung bezweckt, den Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung gegenüber der bisherigen Handhabung in der Praxis (vgl. BGH GA 1964, 245; BGH NJW 1968, 1484 - hierzu nunmehr BGH, Beschl. vom 2. April 1970 - 4 StR 21/70 - bei Dallinger MDR 1970, 560) einzuengen und auf einen besonders gefährlichen Täterkreis zu beschränken (ProtSondA S. 295, 2304; 1. Bericht S. 19).

  • BGH, 16.12.1970 - 2 StR 557/70

    "Erheblichkeit eines Vermögensdelikts" für die Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71
    Daß sich der Angeklagte - wie der überwiegende Teil der Hangtäter (vgl. H. Mayer, ZStrW 80, 148) - aus Willensschwäche zu seinen Straftaten hinreißen ließ, steht der Annahme eines verbrecherischen Hangs im Sinne der genannten Vorschrift ebensowenig entgegen wie der Annahme, dieser Hang sei gefährlich (vgl. BGH GA 1967, 111, 112; BGH NJW 1968, 1484, 1485 [BGH 05.04.1968 - 4 StR 67/68]; RGSt 73, 44, 46); denn die Gefährlichkeit eines Hangtäters setzt weder eine besondere verbrecherische Willensaktivität noch eine verbrecherische Grundeinstellung voraus (BGH GA 1965, 249; 250; RGSt 72, 259, 260; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 2 StR 557/70).

    Ob auch der jetzt angerichtete wirtschaftliche Schaden (Wert der Beute 530, 00 DM, Schaden am Schaufenster 200, 00 DM) als schwer anzusehen ist, kann unentschieden bleiben; denn bei der durch das Gesetz gebotenen Gesamtwürdigung, ob der Täter infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten gehandelt hat, kann sich die Erheblichkeit eines Vermögensdelikts auch aus anderen Umständen als der Schwere des wirtschaftlichen Schadens ergeben (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 2 StR 557/70; vgl. 1. Bericht S. 20; ProtSondA S. 2304 ff; Horstkotte, JZ 1970, 152, 155).

  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71
    Die Strafkammer hat auch ersichtlich nicht verkannt, daß für die Beurteilung, ob der Angeklagte in Zukunft gefährlich sein werde, nach altem Recht (§ 42 e StGB a.F. i.V.m. Art. 93 des 1. StrRG) auf den Zeitpunkt der Strafverbüßung abzustellen war (BGHSt 1, 67), während nach der Neufassung des § 42 e StGB die Zeit der Hauptverhandlung maßgebend ist (vgl. 1. Bericht S. 64; ProtSondA S. 2734 f, 2781 f; Schröder, JZ 1970, 92).
  • BGH, 27.01.1955 - 4 StR 594/54
    Auszug aus BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71
    Diese Beschränkung des Rechtsmittels ist hier zulässig, da zwischen der Sicherungsverwahrung und der verhängten Strafe ersichtlich kein untrennbarer Zusammenhang besteht (vgl. BGHSt 7, 101).
  • BGH, 20.06.1967 - 5 StR 264/67
    Auszug aus BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71
    Erforderlich ist demnach, daß diese - zumindest drei - Straftaten von der im Gesetz vorausgesetzten Erheblichkeit sind (vgl. Erster schriftlicher Bericht des Bundestags-Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucksache V/4094 - 1. Bericht - S. 20; Protokolle des Bundestags-Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, 5. Wahlperiode - Prot - SondA - S. 2302; - so für die frühere Regelung nach §§ 20 a, 42 e StGB a.F. BGHSt 21, 263, 264 [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67]; BGH GA 1967, 112; RGSt 68, 149, 156).
  • BGH, 02.04.1970 - 4 StR 21/70

    Bestrafung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71
    Die gesetzliche Neufassung bezweckt, den Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung gegenüber der bisherigen Handhabung in der Praxis (vgl. BGH GA 1964, 245; BGH NJW 1968, 1484 - hierzu nunmehr BGH, Beschl. vom 2. April 1970 - 4 StR 21/70 - bei Dallinger MDR 1970, 560) einzuengen und auf einen besonders gefährlichen Täterkreis zu beschränken (ProtSondA S. 295, 2304; 1. Bericht S. 19).
  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71
    Erforderlich ist demnach, daß diese - zumindest drei - Straftaten von der im Gesetz vorausgesetzten Erheblichkeit sind (vgl. Erster schriftlicher Bericht des Bundestags-Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucksache V/4094 - 1. Bericht - S. 20; Protokolle des Bundestags-Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, 5. Wahlperiode - Prot - SondA - S. 2302; - so für die frühere Regelung nach §§ 20 a, 42 e StGB a.F. BGHSt 21, 263, 264 [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67]; BGH GA 1967, 112; RGSt 68, 149, 156).
  • RG, 22.12.1938 - 3 D 948/38

    1. Die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt eignet sich nur für Täter,

    Auszug aus BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71
    Daß sich der Angeklagte - wie der überwiegende Teil der Hangtäter (vgl. H. Mayer, ZStrW 80, 148) - aus Willensschwäche zu seinen Straftaten hinreißen ließ, steht der Annahme eines verbrecherischen Hangs im Sinne der genannten Vorschrift ebensowenig entgegen wie der Annahme, dieser Hang sei gefährlich (vgl. BGH GA 1967, 111, 112; BGH NJW 1968, 1484, 1485 [BGH 05.04.1968 - 4 StR 67/68]; RGSt 73, 44, 46); denn die Gefährlichkeit eines Hangtäters setzt weder eine besondere verbrecherische Willensaktivität noch eine verbrecherische Grundeinstellung voraus (BGH GA 1965, 249; 250; RGSt 72, 259, 260; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 2 StR 557/70).
  • RG, 23.06.1938 - 2 D 258/38

    Wann ist ein Gewohnheitsverbrecher "gefährlich"?

    Auszug aus BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71
    Daß sich der Angeklagte - wie der überwiegende Teil der Hangtäter (vgl. H. Mayer, ZStrW 80, 148) - aus Willensschwäche zu seinen Straftaten hinreißen ließ, steht der Annahme eines verbrecherischen Hangs im Sinne der genannten Vorschrift ebensowenig entgegen wie der Annahme, dieser Hang sei gefährlich (vgl. BGH GA 1967, 111, 112; BGH NJW 1968, 1484, 1485 [BGH 05.04.1968 - 4 StR 67/68]; RGSt 73, 44, 46); denn die Gefährlichkeit eines Hangtäters setzt weder eine besondere verbrecherische Willensaktivität noch eine verbrecherische Grundeinstellung voraus (BGH GA 1965, 249; 250; RGSt 72, 259, 260; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 2 StR 557/70).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur ist hinsichtlich der materiellen Voraussetzung der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB, auf welche in § 66 Abs. 2 und Abs. 3 StGB verwiesen wird, auf den Zeitpunkt der Aburteilung abzustellen (st. Rspr., vgl. BGHSt 24, 160, 164; 25, 59, 61; BGH NStZ 2002, 535, 536; Lackner/Kühl, StGB 25. Aufl. § 66 Rdn. 15; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 66 Rdn. 25; Ullenbruch in MünchKomm StGB § 66 Rdn. 135).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Entscheidend ist nur das Bestehen des verbrecherischen Hanges, nicht dessen Ursache (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; BGH NStZ 1999, 502; BGHSt 24, 160, 161).

    Für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Täters sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Urteilsfindung entscheidend (st.Rspr, BGHSt 24, 160, 164; BGH NStZ-RR 1998, 206).

    Entscheidend ist nur das Bestehen des verbrecherischen Hanges, nicht dessen Ursache, denn anders als bei dem die Gefährlichkeit begründenden Zustand im Sinne der §§ 63, 64 StGB beschreibt das Gesetz seine möglichen Ursachen nicht (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; BGH NStZ 1999, 502; BGHSt 24, 160, 161).

    Für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Täters sind aber die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Urteilsfindung entscheidend (st.Rspr., BGHSt 24, 160, 164; BGH NStZ-RR 1998, 206).

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Als Hangtäter kommt deshalb auch in Betracht, wer willensschwach ist (BGHSt 24, 160, 161 f; Hanack in LK, StGB 10. Aufl. § 66 Rdn. 81 bis 84), aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht widerstehen kann und so jeder neuen Versuchung zum Opfer fällt (RGSt 73, 44, 46; Stree a.a.O. Rdn. 33).

    Daß sich der Täter aus Willensschwäche zu seinen Straftaten hinreißen läßt, steht infolgedessen der Annahme eines verbrecherischen Hanges bei ihm nicht entgegen (BGHSt 24, 160, 161).

    Denn diese Merkmale sind nicht die einzigen, die ein Vergehen oder Verbrechen als erheblich kennzeichnen (vgl. BGHSt 24, 153, 154 f [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 163).

    Als erheblich erfaßt werden alle Taten, die geeignet sind, den Rechtsfrieden in empfindlicher oder besonders schwerwiegender Weise zu stören (BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 162; Hanack a.a.O. Rdn. 108; vgl. auch Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 14).

  • BGH, 21.12.1977 - 3 StR 437/77

    Ablehnung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Vorliegen eines Hangs zu

    Nach § 66 StGB können zwar Straftaten geringer oder nur mittlerer Schwere regelmäßig die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht begründen (BGHSt 24, 160, 162).

    Die sachgerechte Schadensbetrachtung hat sich vielmehr an der materiellen Lebenshaltung des Durchschnittsbürgers auszurichten, auf dessen Schutz die Maßnahme der Sicherungsverwahrung abstellt (BGHSt 24, 160, 163).

    Bei der Würdigung der Erheblichkeit der Straftaten darf auch eine besonders hohe Rückfallgeschwindigkeit nicht außer Betracht bleiben (BGHSt 24, 160, 164).

  • BGH, 18.11.1980 - 1 StR 554/80

    Sicherungsverwahrung bei Wirtschaftsstraftaten

    Die in der Regel zum Bereich der mittleren Kriminalität gehörenden Eigentums- und Vermögensdelikte kommen als Grundlage der Maßregel jedoch nur dann in Betracht, wenn sie einen hohen Schweregrad aufweisen und den Rechtsfrieden empfindlich stören (BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 163; BGH NJW 1980, 1055 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79]).

    Da es indessen einen absoluten Wertmaßstab nicht gibt, hat sich eine sachgerechte Schadensbetrachtung an der materiellen Lebenshaltung des Durchschnittsbürgers auszurichten, auf dessen Schutz die Maßregel der Sicherungsverwahrung abzielt (BGHSt 24, 160, 163; BGH bei Holtz MDR 1976, 986).

    Unter diesen Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof Schadensbeträge von 4.000,00 DM (BGH bei Holtz MDR 1976, 986), 6.400,00 DM (BGHSt 24, 160, 163) und 9.000,00 DM (BGHSt 24, 153, 158) [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71] als schweren wirtschaftlichen Schaden angesehen.

  • LG Landau/Pfalz, 09.09.2016 - 1 StVK 227/13

    Maßregelvollstreckung: Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Danach ist grundsätzlich von einem objektiven Maßstab, insbesondere unter Berücksichtigung der "materiellen Ausstattung des Durchschnittsbürgers" auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.1971, 1 StR 40/71 = BGHSt 24, 160, 163).

    So hat der Bundesgerichtshof zu § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB alter Fassung in den 1970er-Jahren einen schweren wirtschaftlichen Schaden bei einer Schadenssumme von 4.000 DM (Urteil vom 22.06.1976, 1 StR 295/76), 6.400 DM (Urteil vom 25.05.1971, 1 StR 40/71 = BGHSt 24, 160, 163) und 9.000 DM (Urteil vom 18.05.1971, 4 StR 100/71 = BGHSt 24, 153, 158) angenommen.

  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 305/87

    Gesamtvorsatz als Voraussetzung für einen Fortsetzungszusammenhang - Beschränkung

    Bei den in der Regel zum Bereich der mittleren Kriminalität gehörenden Eigentums- und Vermögensdelikten kommen als Grundlage der Maßregel nur solche Taten in Betracht, die einen hohen Schweregrad aufweisen und den Rechtsfrieden empfindlich stören (BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160; BGH JZ 1980, 532; NStZ 1984, 309 jeweils m.w.Nachw.).

    Die Sicherungsverwahrung soll der Begehung solcher Taten begegnen, die den Rechtsfrieden in besonders schwerwiegender Weise zu stören geeignet sind (BGHSt 24, 160, 162).

  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01
    Entscheidend ist nur das Bestehen des verbrecherischen Hanges, nicht dessen Ursache, denn anders als bei dem die Gefährlichkeit begründenden Zustand im Sinne der §§ 63, 64 StGB beschreibt das Gesetz seine möglichen Ursachen nicht (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; BGH NStZ 1999, 502; BGHSt 24, 160, 161).

    Für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Täters sind aber die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Urteilsfindung entscheidend (st.Rspr., BGHSt 24, 160, 164; BGH NStZ-RR 1998, 206).

  • BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16

    Sicherungsverwahrung (Unerheblichkeit der Ursache für die Annahme eines Hanges;

    Damit hat die Strafkammer verkannt, dass die Ursache des Hanges für dessen Bejahung unerheblich ist (st. Rspr. BGH, Urteil vom 25. Mai 1971 - 1 StR 40/71, BGHSt 24, 160, 161).
  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Daß es sich - zusätzlich zur räuberischen Erpressung - jedenfalls auch bei den Brandlegungen, deren Begehung selbst das Landgericht offenbar auch künftig für wahrscheinlich hält, um erhebliche Straftaten, mithin um Taten handelt, die nach dem Maß des verwirklichten Unrechts den Rechtsfrieden empfindlich stören (vgl. BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 162; BGHR StGB § 66 I Erheblichkeit 2; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 108 m.w.Nachw.), läßt sich aus den hervorgerufenen Schäden, vor allem aber aus der besonderen Gefährlichkeit der Begehungsweise ableiten.
  • BGH, 12.07.1988 - 1 StR 280/88

    Vorliegen von "erheblichen Straftaten" im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06

    Unzureichender Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (zeitlich maßgebliche

  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 569/83

    Umfassende Gesamtwürdigung eines Täters und seiner Taten vor Anordnung einer

  • BGH, 07.12.2004 - 1 StR 395/04

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten bei

  • BGH, 22.06.1976 - 1 StR 295/76

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Subsidiarität der

  • BGH, 28.11.2002 - 5 StR 330/02

    Hang zur Begehung erheblicher Straftaten (Willensschwäche)

  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93

    Gesamtbetrachtung - Minder schwerer Fall - Schwerer Raub - Hangtäter -

  • BGH, 17.02.1972 - 4 StR 29/72

    Verurteilung wegen Betrugs in 30 Fällen - Anordnung der Sicherungsverwahrung -

  • BGH, 07.11.1972 - 1 StR 448/72

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten Diebstahls - Anordnung der

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02

    Sicherungsverwahrung (wirksame Beschränkung des Rechtsmittels;

  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 439/10

    Sicherungsverwahrung (Verhältnismäßigkeit; elektronische Fußfessel; Weisungen in

  • BGH, 21.12.1994 - 3 StR 347/94

    Hangtäter - Tatanreize - Maßregelung - Unterbringung - Psychiatrie -

  • BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf

  • BGH, 05.02.1985 - 1 StR 833/84

    Ausschluss der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung und Begünstigung bei

  • BGH, 23.04.1985 - 1 StR 126/85

    Ablehnung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Sicherungsverwahrung neben

  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 186/91

    Hang zur Begehung von Straftaten bei Vorhandensein einer latenten

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 295/95

    Zeitpunkt der Hauptverhandlung - Gefährlichkeitsprognose

  • BGH, 20.05.1980 - 4 StR 187/80

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Hang des Angeklagten zur Begehung

  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 137/83

    Voraussetzungen einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Zusammenhang

  • BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72

    Anordnung der Unterbringung in eine Sicherungsverwahrung wegen der Verurteilung

  • BGH, 28.09.1971 - 5 StR 590/70

    Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls mit gefährlicher Körperverletzung und

  • BGH, 24.02.1981 - 1 StR 566/80

    Formelle und materielle Voraussetzungen für die Anordnung der

  • BGH, 25.06.1975 - 3 StR 193/75

    Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung - Maßstab für die

  • BGH, 22.02.1973 - 1 StR 398/72

    Verurteilung wegen fortgesetzten Diebstahls - Vorliegen einer fortgesetzten

  • BGH, 17.01.1973 - 3 StR 232/72

    Strafbarkeit wegen Zuhälterei, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung

  • BGH, 20.07.1982 - 1 StR 389/82

    Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung mit unzureichender Begründung

  • BGH, 10.06.1980 - 1 StR 199/80

    Anforderugen an Zulässigkeit der Verlesung eines richterlichen

  • BGH, 09.03.1978 - 4 StR 7/78

    Verurteilung wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines

  • BGH, 09.08.1977 - 1 StR 351/77

    Voraussetzungen einer Unterbringungsanordnung - Einstufung eines Menschen als

  • BGH, 22.06.1972 - 4 StR 237/72

    Strafschärfung wegen Rückfalls - Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 16.11.1976 - 5 StR 584/76

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung - Zutreffende Beurteilung der

  • BGH, 13.07.1971 - 1 StR 166/71

    Vorliegen eines schweren Falls des Diebstahls, wenn der Wert der gestohlenen

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