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   BGH, 26.09.1985 - 1 StR 404/85   

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https://dejure.org/1985,7622
BGH, 26.09.1985 - 1 StR 404/85 (https://dejure.org/1985,7622)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1985 - 1 StR 404/85 (https://dejure.org/1985,7622)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1985 - 1 StR 404/85 (https://dejure.org/1985,7622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungen zur Motivationslage des Angeklagten - Primitivreaktion im Sinne eines gegen eine anonyme Person gerichteten Aggressionsdurchbruchs körperlicher Natur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80

    bezahlte Hilfe beim Selbstmord - § 216 StGB, keine "Ernstlichkeit" bei

    Auszug aus BGH, 26.09.1985 - 1 StR 404/85
    Eine Tötung ist nämlich nach ihrem Gesamtbild nur dann als von Habgier geprägt anzusehen, wenn die Vorstellung des erstrebten Gewinns den Täter entscheidend mitbeeinflußt hat; das Streben nach dem Vorteil muß bei der Tatausführung bewußtseinsdominant gewesen sein (BGH NJW 1981, 932, 933; OGHSt 1, 133, 137; Horn in SK StGB § 211 Rdn. 18).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Handelt der Täter aus einem "Motivbündel" heraus, so muß eine Gesamtbetrachtung der verschiedenen Motive ergeben, daß dieses Gewinnstreben tatbeherrschend und damit bewußtseinsdominant war (Dreher/Tröndle aaO; BGH StV 1993, 360; 1986, 47, BGH NStZ 1989, 19).
  • BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19

    Mord (Habgier: Maßstab; Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen)

    Dieses rücksichtlose Streben nach materiellen Gütern und Vorteilen um jeden Preis muss den Täter bei seinem Tötungsentschluss und dessen Umsetzung entscheidend beeinflusst haben (BGH, Beschluss vom 26. September 1985 - 1 StR 404/85, StV 1986, 47; Urteil vom 16. Februar 1993 - 1 StR 840/92, StV 1993, 360); beim Vorliegen eines Motivbündels muss das Streben nach dem Vorteil bei der Tatausführung "bewusstseinsdominant' gewesen sein (BGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932, 933).
  • LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19

    Selbstjustiz und Rache: Versuchter Mord und schwere Körperverletzung durch Schuss

    Eine Tat kann nach ihrem Gesamtbild nur als von Habgier geprägt bezeichnet werden, wenn die Vorstellung des erstrebten Gewinns den Täter entscheidend mitbeeinflusst hat; das Streben nach dem Vorteil muss bei der Tatausführung "bewusstseinsdominant" gewesen sein (BGH NStZ 1989, 19, 19 f.; Beschluss vom 26.09.1985, 1 StR 404/85, Rn. 1, zitiert nach juris; NJW 1981, 932, 933).
  • BGH, 16.02.1993 - 1 StR 840/92

    Habgier - Mord - Zyklothymie - Manisch-depressive Phasen - Tatzeit -

    Eine (beabsichtigte) Tötung ist aber nur dann als von Habgier geprägt und daher als Mord anzusehen, wenn die Vorstellung des erstrebten Gewinns den Täter entscheidend beeinflußt hat (BGH StV 1986, 47; BGH NStZ 1989, 19 (20)).
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