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   BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10   

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https://dejure.org/2010,3875
BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10 (https://dejure.org/2010,3875)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2010 - 1 StR 410/10 (https://dejure.org/2010,3875)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10 (https://dejure.org/2010,3875)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 StGB
    Gesamtstrafenbildung: Starke Erhöhung der Einsatzstrafe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bemessung der Gesamtstrafe aus vielzähligen Einzelstraftaten von Sexualdelikten unter Hinzuziehung der Gesamtschau des Unrechtsgehalts und der Vornahme einer zusammenfassenden Würdigung der Person des Täters und der einzelnen Straftatbegehungen

  • rewis.io

    Gesamtstrafenbildung: Starke Erhöhung der Einsatzstrafe

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesamtstrafenbildung: Starke Erhöhung der Einsatzstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2; StGB § 54; StPO § 349 Abs. 2
    Anforderungen an die Bemessung der Gesamtstrafe aus vielzähligen Einzelstraftaten von Sexualdelikten unter Hinzuziehung der Gesamtschau des Unrechtsgehalts und der Vornahme einer zusammenfassenden Würdigung der Person des Täters und der einzelnen Straftatbegehungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3176
  • NStZ 2011, 32
  • NJ 2011, 172
  • JR 2012, 34
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.02.2003 - 2 StR 464/02

    Strafzumessung; Gesamtstrafenbildung (geringes Gewicht der Summe der

    Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10
    Grundsätzlich lässt nicht jede deutliche Erhöhung der Einsatzstrafe besorgen, der Tatrichter habe sich rechtsfehlerhaft (vgl. hierzu BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 12) bei Bemessung der Gesamtstrafe an der Obergrenze des Strafrahmens oder gar an der Summe der Einzelstrafen orientiert.
  • BGH, 23.04.1997 - 3 StR 16/97

    Vorliegen eines besonders schweren Falles vom sexuellen Missbrauch eines Kindes -

    Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10
    Der Tatrichter kann auch nicht dazu gezwungen werden, eine schuldunangemessene erhöhte Einsatzstrafe festzusetzen, um die rechtsfehlerfreie Verhängung einer tatund schuldangemessenen Gesamtstrafe zu ermöglichen (vgl. auch BGHR StGB § 54 Strafhöhe 1).
  • BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung -

    Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10
    Dies gilt vor allem bei Sexualstraftaten, wo die insbesondere psychischen Folgen beim Opfer einzelnen Taten nur schwer zugeordnet werden können, aber in ihrem Gesamtgewicht als Ergebnis aller Einzeltaten sicher feststehen (vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 3 mwN).
  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 678/98

    Gesamtstrafenbildung; Serienstraftaten; Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10
    Diese können insbesondere dann vorliegen, wenn die Gesamtstrafe sich nicht innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens befindet oder die gebotene Begründung für die Gesamtstrafe fehlt, oder wenn die Besorgnis besteht, der Tatrichter habe sich von der Summe der Einzelstrafen leiten lassen (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 678/98 - mwN).
  • BGH, 13.11.2008 - 3 StR 485/08

    Gesamtstrafenbildung (enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang);

    Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10
    Erforderlich ist bei der Gesamtstrafenbildung nach § 54 Abs. 1 StGB ein eigenständiger Zumessungsakt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08).
  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 382/89

    Versuchsmilderung - Festlegung der Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10
    Der Tatrichter hat die Erhöhung der Einsatzstrafe nicht nur durch zulässige (vgl. u.a. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 4) Bezugnahme auf die den Einzelstrafen zugrunde liegenden Strafzumessungserwägungen begründet.
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88

    Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen

    Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10
    Der Tatrichter hat die Erhöhung der Einsatzstrafe nicht nur durch zulässige (vgl. u.a. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 4) Bezugnahme auf die den Einzelstrafen zugrunde liegenden Strafzumessungserwägungen begründet.
  • OLG Koblenz, 09.07.2014 - 2 OLG 3 Ss 198/13

    Gefährliche Körperverletzung: Das Leben gefährdende Behandlung; Erkennen der

    Die neu erkennende Strafkammer wird im Verurteilungsfall zu berücksichtigen haben, dass sich die Bildung einer Gesamtstrafe - anders als in der angefochtenen Entscheidung geschehen - an gesamtstrafenspezifischen Kriterien zu orientieren hat (stg. Rspr., vgl. BGH JR 2012, 35; NJW 2010, 3176; wistra 2010, 264; Beschluss 2 StR 340/10 vom 05.08.2010, juris ; Beschluss 3 StR 71/10 vom 13.11.2008, juris; BGH NStZ 2003, 295; Senat, Beschluss 2 Ss 242/13 vom 21.10.2013; Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl. § 54 Rn. 12; Fischer aaO § 54 Rn. 6 ff. m.w.N.).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Indes musste der Nebenkläger in jeder Nacht mit der Begehung einer weiteren Missbrauchstat rechnen, zu der es durchschnittlich in jeder zweiten Nacht auch tatsächlich kam, und war deshalb in den Fällen 4 bis 163 einem ständigen Druck ausgesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2011 - 2 StR 446/10 - BeckRS 2011, 3954; BGH, Beschluss vom 25.08.2010 - 1 StR 410/10 - NStZ 2011, 32).
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Diesen Regelungen (in Verbindung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass der Summe der Einzelstrafen bei der Gesamtstrafenbildung nach § 54 StGB nur geringes Gewicht zukommt, vgl. BGH, Beschl. v. 25.08.2010 - 1 StR 410/10 - juris) ist also immanent, dass der Täter, der sehr hohe Schäden anrichtet oder viele Straftaten begeht, die gleichzeitig abgeurteilt werden, proportional geringer bestraft wird, als ein Täter nur einer einzelnen Straftat mit eher geringem Schaden.
  • LG Köln, 25.02.2022 - 102 KLs 17/20

    Pfarrer Hans Ue. zu langer Freiheitsstrafe verurteilt

    Hierbei hat sie jedoch auch den gegenläufigen Aspekt in Ansatz gebracht, dass die wiederholte Begehung gleichartiger Sexualstraftaten zum Nachteil desselben Opfers dieses in den permanenten, besonders belastenden Druck versetzten, jederzeit mit einer neuen Tat rechnen zu müssen (vgl. BGH, NJW 2010, 3176).
  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 671/16

    Rüge unzureichender Übersetzungsleistungen durch den Dolmetscher (Möglichkeit der

    Da der Strafzumessung eine "Mathematisierung' ohnehin fremd ist, kann ein Rechtsfehler nicht allein darin gesehen werden, dass die Einsatzstrafe um ein Vielfaches erhöht wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, NStZ 2011, 32 und vom 10. November 2016 - 1 StR 417/16; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 54 Rn. 7a).
  • LG Kiel, 29.08.2018 - 3 KLs 7/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung:

    Dabei sprach der enge sachliche und zeitliche Zusammenhangs der Taten für eine eher geringe Erhöhung der Einsatzstrafe von 10 Monaten Freiheitsstrafe; letztlich war für die Kammer aber die Vielzahl der Taten ausschlaggebend für die im Ergebnis erhebliche Erhöhung der Einsatzstrafe (vgl. BGH, Beschluss vom 25.08.2010 - 1 StR 410/10, zitiert nach juris, dort Rn. 4).
  • BGH, 13.02.2018 - 4 StR 585/17

    Bildung einer Gesamtstrafe (erforderliche Strafzumessungsüberlegungen:

    Da der Summe der Einzelstrafen bei der Bestimmung der Gesamtstrafe zumeist nur ein geringes Gewicht zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 StR 451/02, NStZ-RR 2003, 295 (Ls); siehe auch BGH, Beschluss vom 8. April 2009 - 2 StR 64/09, NStZ-RR 2009, 200), ist eine nähere Begründung aber erforderlich, wenn sich die Gesamtstrafe der durch § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB bestimmten Obergrenze des Strafrahmens annähert und sich die Gründe hierfür nicht von selbst aus den Feststellungen ergeben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, aaO, 107; Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, aaO, 271; Urteil vom 6. Oktober 1955 - 3 StR 279/55, aaO, 210 f.; siehe dazu auch BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, NStZ 2011, 32 (zur starken Erhöhung der Einsatzstrafe)).

    Fehlt es in einem solchen Fall an einer näheren Begründung, ist die Besorgnis gerechtfertigt, dass sich der Tatrichter bei der Bemessung der Gesamtstrafe nicht an den hierfür maßgeblichen Kriterien, sondern - rechtsfehlerhaft - an der Summe der Einzelstrafen orientiert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2016 - 1 StR 417/16; Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, aaO, mwN).

  • BGH, 10.11.2016 - 1 StR 417/16

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt: umfassende Würdigung der

    Da der Strafzumessung eine "Mathematisierung' fremd ist, kann - anders als der Revisionsführer meint - ein Rechtsfehler nicht allein darin gesehen werden, dass die Einsatzstrafe auf das etwa Zweieinhalbfache erhöht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, NStZ 2011, 32; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 54 Rn. 7a).

    Eine ungewöhnlich hohe Divergenz zwischen Einsatzstrafe und Gesamtstrafe kann (jedenfalls beim Fehlen einer tragfähigen Begründung) die letztgenannte Besorgnis begründen (BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, NStZ 2011, 32 mwN).

  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12

    Begründung der Gesamtstrafenhöhe (Unzulässigkeit der strafschärfenden

    Für die erneut durchzuführende Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass an die Begründung der Gesamtstrafenhöhe umso höhere Anforderungen zu stellen sind, je mehr sich die Strafe der unteren oder oberen Grenze des Zulässigen nähert (BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, NJW 2010, 3176; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 54 Rn. 7a mwn).
  • BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11

    Gesamtstrafenbildung bei einer Reihe von gewerbsmäßig begangenen Betrugstaten

    Der Tatrichter darf sich bei der Gesamtstrafenbildung nicht von der Summe der Einzelstrafen leiten lassen (BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10).
  • BGH, 26.01.2011 - 2 StR 446/10

    Bemessung der Gesamtstrafe (sinkende Hemmschwelle); Verfahrensbeendende

  • BGH, 18.02.2021 - 2 StR 7/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Tatfolgen einer Serie von

  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
  • BGH, 04.06.2019 - 3 StR 199/19

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; Darlegung der bestimmenden

  • BGH, 12.04.2011 - 5 StR 101/11

    Gesamtstrafenbildung; eigene Strafzumessung des Revisionsgerichts;

  • LG Kiel, 16.12.2019 - 3 KLs 8/17
  • LG Kleve, 01.03.2021 - 120 KLs 38/20
  • BGH, 10.07.2012 - 1 StR 292/12

    Verwerfen einer Revision als unbegründet

  • OLG Koblenz, 21.10.2013 - 2 Ss 142/13

    Strafurteil wegen gewerbsmäßigen Betrugs: Kriterien für die Bildung einer

  • OLG Dresden, 12.08.2014 - 1 OLG 13 Ss 191/14

    Mindeslohn 1 statt Mindestlohn 2 gezahlt: Geschäftsführer macht sich strafbar!

  • OLG Schleswig, 17.04.2018 - 1 Ws 102/18

    Grundsätzlich bindet ein nach Beginn der Hauptverhandlung ergangener

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