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   BGH, 18.10.1988 - 1 StR 410/88   

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https://dejure.org/1988,2040
BGH, 18.10.1988 - 1 StR 410/88 (https://dejure.org/1988,2040)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1988 - 1 StR 410/88 (https://dejure.org/1988,2040)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1988 - 1 StR 410/88 (https://dejure.org/1988,2040)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen bereits für erwiesen erachteter Tatsache - Bindungswirkung des Beschlusses für die Feststellungen im Urteil - Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) § 244 Abs. 3 Satz 2
    Berücksichtigung einer als erwiesen angesehenen Tatsache in den Urteilsfeststellungen

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 845
  • MDR 1989, 176
  • NStZ 1989, 83
  • StV 1989, 47
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BGH, 18.10.1988 - 1 StR 410/88
    Bei einer Sperre für immer sind die in § 69 a Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Gründe eingehend zu erörtern (vgl. BGHSt 5, 168, 177 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 69 a Rdn. 8 m. zahlr. Nachw.).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 563/87

    Beweisaufnahme hinsichtlich der Blutalkoholkonzentration - Abweichung von einem

    Auszug aus BGH, 18.10.1988 - 1 StR 410/88
    Das ist für die Wahrunterstellung einer Beweisbehauptung entschieden (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 6; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 91; Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. § 244 Rdn. 71 m. zahlr. Nachw.).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    c) Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht die Vernehmung des Zeugen Dr. Hä mit der Begründung abgelehnt, das im Beweisantrag näher bezeichnete Beweisthema sei bereits erwiesen (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO); die Urteilsgründe stehen zu diesem Beweisergebnis nicht in Widerspruch (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 erwiesene Tatsache 1).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund Verurteilung wegen

    Die Tatsache muss in ihrer vollen, aus Sinn und Zweck sich ergebenden Bedeutung unverändert als erwiesen behandelt und darf nicht in unzulässiger Weise eingeengt werden (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 StR 410/88 - NJW 1989, 845 unter Hinweis auf die Parallele zur Wahrunterstellung).
  • BGH, 13.10.2021 - 2 StR 477/19

    Urteilsfeststellungen (Widersprüche zu einem Ablehnungsbeschluss: durch Beschluss

    Maßgebend ist dabei nicht der Wortlaut des Antrages, sondern dessen Sinn und Zweck, wie er sich aus dem gesamten Vorbringen des Angeklagten sowie aus dem Gang der Hauptverhandlung ergibt (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 StR 410/88, NJW 1989, 845; Löwe/Rosenberg/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 229).
  • BGH, 25.09.1997 - 4 StR 438/97

    Aufnahme gesetzlicher Regelbeispiele in die Urteilsformel - Waffenqualität von

    Sie wäre auch eine unzulässige Verkürzung des Beweisthemas; denn mit dem Beweisantrag sollte - was sich maßgebend aus seinem Sinn und Zweck, dem Vorbringen des Angeklagten und dem Gang der Hauptverhandlung ergibt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 erwiesene Tatsache 1, 2) - nachgewiesen werden, daß der Angeklagte E. für den Vorfall mit dem Koberfenster nicht verantwortlich war.
  • BGH, 13.04.2011 - 5 StR 86/11

    Ablehnung eines Beweisantrages; Beweiswürdigung (als wahr unterstellte Tatsache;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die bei der Ablehnung von Beweisanträgen wegen Erwiesenseins von Tatsachen entsprechend gilt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 StR 410/88, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 erwiesene Tatsache 1), ist eine Auseinandersetzung mit als wahr unterstellten Tatsachen unter anderem dann erforderlich, wenn die Beweiswürdigung ohne deren Erörterung lückenhaft bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 749/78, BGHSt 28, 310, 311; BGH, Beschluss vom 28. August 1991 - 5 StR 303/91 mwN).
  • BGH, 13.06.2008 - 2 StR 142/08

    Eröffnungsbeschluss (Besetzung der Strafkammer); Ablehnung eines Beweisantrages

    Denn das Landgericht hat sich im Urteil in Widerspruch zu der als erwiesen behandelten Beweisbehauptung gesetzt und damit gegen die aus der Ablehnung des Beweisantrags folgende Bindung verstoßen (vgl. BGH, NStZ 1989, 83).
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