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   BGH, 01.09.1998 - 1 StR 410/98   

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BGH, 01.09.1998 - 1 StR 410/98 (https://dejure.org/1998,3207)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1998 - 1 StR 410/98 (https://dejure.org/1998,3207)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1998 - 1 StR 410/98 (https://dejure.org/1998,3207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tateinheit oder Tatmehrheit bei einem mittelbaren Täter; Zusammenhang von Tathandlung und Tatbeitrag

Papierfundstellen

  • StV 2000, 196
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 1 StR 410/98
    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB wird er nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch nach seinem Tatbeitrag beurteilt (BGH NJW 1995, 2933, 2934; Beschluß v. 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97).
  • BGH, 12.06.1997 - 1 StR 245/97

    Eigener Tatbeitrag als Grundlage für die Beurteilung der Frage des Vorliegens

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 1 StR 410/98
    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB wird er nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch nach seinem Tatbeitrag beurteilt (BGH NJW 1995, 2933, 2934; Beschluß v. 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97).
  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    Da die Absprache unter Beteiligung des Angeklagten D. jedoch in beiden ihm zur Last gelegten Fällen anlässlich desselben Telefonats vorgenommen wurde, bedurfte die konkurrenzrechtliche Beurteilung, die sich nach dem Tatbeitrag des mittelbaren Täters und nicht nach dem des Tatmittlers beurteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 1998 - 1 StR 410/98, wistra 1999, 23), der Korrektur.
  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 457/00

    Betrug; Berufsverbot (Ausübung des Berufs); Konkurrenzen, Handlungsmehrheit bei

    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung aber der jeweilige Tatbeitrag entscheidend (BGH NJW 1995, 2933, 2934; StV 2000, 196).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

    Bewirkt der mittelbare Täter durch lediglich eine Einflußnahme auf den oder die Tatmittler, daß diese mehrere für sich genommen selbständige Taten begehen, werden diese in der Person des mittelbaren Täters zur Tateinheit verbunden, da sie letztlich allein auf dessen einmaliger Einwirkung auf den oder die Tatmittler beruhen (s. etwa BGHSt 40, 218, 238; BGH NStZ 1994, 35; BGH wistra 1996, 303; 1997, 181, 182; 1998, 262; 1999, 23, 24).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 99/04

    Tatmehrheit und Tateinheit (mittelbare Täterschaft: Beurteilung nach eigenem

    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB wird er nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch nach seinem Tatbeitrag beurteilt, der hier lediglich in einer Tathandlung, nämlich der der Führung des T. bei der Anwerbung und Betreuung der Anleger, bestand (BGH StV 2000, 196 st. Rspr.).
  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB kommt es insoweit nach ständiger Rechtsprechung auf den eigenen Tatbeitrag des Angeklagten an, der hier lediglich in einer Tathandlung, nämlich in dem Aufbau, der Leitung und der Organisation der Firma T bestand (vgl. BGH NStZ 1996, 296, 297 und 610; wistra 1998, 224 und 1999, 23; wistra 2009, 437).
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 74/03

    Mittäterschaft beim Betrug (eingebundener Rechtsanwalt; Kapitalanlage);

    Angesichts dieses - im Vorfeld geleisteten - Tatbeitrages ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, daß die dem Angeklagten zuzurechnenden, an sich selbständigen Vertragsabschlüsse in seiner Person zur Tateinheit verbunden sind (vgl. aus der neueren Rechtsprechung BGHR StGB § 263 Täterschaft 1 und 2; BGH StV 2000, 196; wistra 2001, 57, 144, 386; StV 2002, 73).
  • BGH, 09.05.2012 - 5 StR 499/11

    Betrug als uneigentliches Organisationsdelikt (Betrugsvorsatz: Vertrauen des

    Die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB ist nach dem Tatbeitrag des Angeklagten zu beurteilen (BGH, Beschlüsse vom 30. März 1994 - 1 StR 99/04, wistra 2004, 264; vom 1. September 1998 - 1 StR 410/98, StV 2000, 196; vom 21. Mai 2008 - 5 StR 124/08).
  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 65/01

    Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit bei mittelbarer Täterschaft (eigener

    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB kommt es aber nach ständiger Rechtsprechung auf den eigenen Tatbeitrag des Angeklagten an, der hier lediglich in einer Tathandlung, nämlich in der Leitung und Organisation der Firma M. A. Ltd bestand (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10 und BGHR StGB § 263 Täterschaft 1; BGH NStZ 1996, 296, 297 und 610; wistra 1998, 224 und 1999, 23).
  • LG Saarbrücken, 14.01.2014 - 2 KLs 23/13

    Subventionsbetrug: Fördergelder als Subventionen ; rechtliche Bewertungseinheit

    Eine solche erfolgt im Fall der mittelbaren Täterschaft nur dann, wenn der mittelbare Täter durch lediglich eine Einflussnahme auf den oder die Tatmittler bewirkt, dass diese mehrere für sich genommen selbständige Taten begehen, da die Mehrzahl der Angriffe auf das jeweils geschützte Rechtsgut in diesem Fall letztlich allein auf einer einmaligen Einwirkung des Täters auf den oder die Tatmittler beruhen (vgl. etwa BGHSt 40, 218, 238; BGH NStZ 1994, 35; BGH wistra 1996, 303; 1997, 181, 182; 1998, 262; 1999, 23, 24).
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