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   BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16   

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BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16 (https://dejure.org/2017,31563)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2017 - 1 StR 418/16 (https://dejure.org/2017,31563)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 1 StR 418/16 (https://dejure.org/2017,31563)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 AO; § 52 StGB; § 53 StGB; § 46 StGB
    Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Hinterziehung mehrerer Steuerarten); Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung der geplanten Vermeidung von Tatspuren)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 AO, § 52 StGB, § 46 StGB, § 53 StGB
    Steuerhinterziehung: Konkurrenzverhältnisse bei Abgabe mehrerer Steuererklärungen; Strafzumessung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 53 StGB, § 52 StGB, § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO, § 353 StPO, § 267 Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse von Steuerstraftaten; Wertung der Abgabe jeder einzelnen unrichtigen Steuererklärung als selbständige Tat

  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Konkurrenzverhältnisse bei Abgabe mehrerer Steuererklärungen; Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse von Steuerstraftaten; Wertung der Abgabe jeder einzelnen unrichtigen Steuererklärung als selbständige Tat

  • rechtsportal.de

    StGB § 52 ; StGB § 53
    Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse von Steuerstraftaten; Wertung der Abgabe jeder einzelnen unrichtigen Steuererklärung als selbständige Tat

  • datenbank.nwb.de

    Steuerhinterziehung: Konkurrenzverhältnisse bei Abgabe mehrerer Steuererklärungen; Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die besonders sorgfältig verschleierten Schwarzlieferungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrenzverhältnisse bei Steuerstraftaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die versagte Strafaussetzung zur Bewährung - und ihre floskelhafte Begründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 315
  • StV 2018, 36
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96

    Steuerhinterziehung - Hinterziehung verschiedener Steuerarten - Gleichzeitige

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
    b) Übereinstimmende unrichtige Angaben im Sinne dieser Rechtsprechung können beispielsweise im Verhältnis von Körperschaftsteuerhinterziehung, Gewerbesteuerhinterziehung und Umsatzsteuerhinterziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 1995 - 5 StR 197/95, wistra 1996, 62) oder im Verhältnis von Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1996 - 5 StR 73/96, wistra 1996, 231) vorliegen.

    Denn hier werden übereinstimmende unrichtige Angaben regelmäßig deshalb abgegeben, weil der Täter sich bei unterschiedlichen Angaben über die steuerlich erheblichen Tatsachen in den verschiedenen Steuererklärungen, die letztlich denselben Lebenssachverhalt betreffen, einem erhöhtem Entdeckungsrisiko aussetzen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1996 - 5 StR 73/96, wistra 1996, 231).

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
    Entscheidend dabei ist, dass die Abgabe im äußeren Vorgang zusammenfällt und überdies in den Erklärungen übereinstimmend unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163; Urteile vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, NStZ-RR 2005, 53 und vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 373/15, BGHSt 61, 28, Rn. 20 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 20.09.1995 - 5 StR 197/95

    Hinterziehung verschiedener Steuern - Tateinheit

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
    b) Übereinstimmende unrichtige Angaben im Sinne dieser Rechtsprechung können beispielsweise im Verhältnis von Körperschaftsteuerhinterziehung, Gewerbesteuerhinterziehung und Umsatzsteuerhinterziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 1995 - 5 StR 197/95, wistra 1996, 62) oder im Verhältnis von Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1996 - 5 StR 73/96, wistra 1996, 231) vorliegen.
  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
    Das Landgericht hätte zwar straferschwerend auf die Verletzung von Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten hinsichtlich geschäftlicher Unterlagen abstellen können (vgl. u.a. § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO sowie BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635, 637 und vom 28. Juli 2010 - 1 StR 643/09, NStZ 2011, 233, 235).
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung;

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
    Das Landgericht hätte zwar straferschwerend auf die Verletzung von Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten hinsichtlich geschäftlicher Unterlagen abstellen können (vgl. u.a. § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO sowie BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635, 637 und vom 28. Juli 2010 - 1 StR 643/09, NStZ 2011, 233, 235).
  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11

    Entscheidung über die Vollstreckung von jeweils aussetzungsfähigen

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 StPO sind aus materiellrechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2011 - 4 StR 283/11 mwN).
  • BGH, 19.05.2015 - 1 StR 200/15

    Strafzumessung (Vermeidung von Tatspuren als Strafschärfungsgrund)

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass die sorgfältig geplante Vermeidung von Tatspuren oder deren Beseitigung vor der Tat als die Tat prägende Umstände strafschärfend herangezogen werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 1 StR 200/15, NStZ-RR 2015, 239 mwN).
  • BGH, 27.10.2015 - 1 StR 373/15

    Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall (Steuerverkürzung im großen

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
    Entscheidend dabei ist, dass die Abgabe im äußeren Vorgang zusammenfällt und überdies in den Erklärungen übereinstimmend unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163; Urteile vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, NStZ-RR 2005, 53 und vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 373/15, BGHSt 61, 28, Rn. 20 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
    Entscheidend dabei ist, dass die Abgabe im äußeren Vorgang zusammenfällt und überdies in den Erklärungen übereinstimmend unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163; Urteile vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, NStZ-RR 2005, 53 und vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 373/15, BGHSt 61, 28, Rn. 20 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 22.01.2018 - 1 StR 535/17

    Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Abgabe mehrere Steuerhinterziehungen über

    Ausnahmsweise kann (dennoch) Tateinheit vorliegen, wenn die Hinterziehungen durch die dieselbe Erklärung bewirkt werden oder wenn mehrere Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammenfallen und überdies in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (etwa BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, NJW 2005, 374, 375; Beschlüsse vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163, 165 f.; vom 23. Juli 2014 - 1 StR 207/14, wistra 2014, 443 f. und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 418/16, NZWiSt 2017, 473 mit Anmerkung Rolletschke; siehe zudem ders./Steinhart NZWiSt 2015, 71 ff. mwN).

    Übereinstimmende unrichtige Angaben im Sinne der vorstehend dargestellten Rechtsprechung sollen beispielsweise im Verhältnis von Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung sowie im Verhältnis von Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung in Betracht kommen (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 418/16, NZWiSt 2017, 473 mwN).

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

    Von Tatmehrheit ist bei Steuerdelikten (anknüpfend auch an BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 418/16 und BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04) also auszugehen, wenn die abgegebenen Steuererklärungen verschiedene Steuerarten, verschiedene Besteuerungszeiträume oder verschiedene Steuerpflichtige betreffen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2023 - 18 KLs 104 Js 10095/22

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

    Von Tatmehrheit ist bei Steuerdelikten (anknüpfend auch an BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 418/16 und BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04) also auszugehen, wenn die abgegebenen Steuererklärungen verschiedene Steuerarten, verschiedene Besteuerungszeiträume oder verschiedene Steuerpflichtige betreffen.
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